Der Kieler Umweltwegweiser


Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete werden zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Regenerationsfähigkeit oder der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten oder Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten festgesetzt. Berücksichtigt werden dabei die Vielfalt, Eigenart oder auch Schönheit der Landschaft, eine besondere kulturhistorische Bedeutung oder die besondere Bedeutung für die Erholung.

Verboten sind alle Handlungen, die den Charakter des Gebietes ändern können oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Dies betrifft Maßnahmen wie

  • das Errichten oder Ändern baulicher Anlagen,
  • die Anlage von Plätzen aller Art, Straßen und anderer Verkehrsflächen mit festem Belag,
  • die Anlage oder Veränderung von Gewässern,
  • die Vornahme von Aufschüttungen oder Abgrabungen,
  • die Beseitigung oder Beschädigung von Knicks, Feld- und Ufergehölzen, Kleingewässern oder von Feuchtgebieten.

Bitte informieren Sie sich über die konkreten Handlungs- oder Nutzungseinschränkungen, da diese immer auf das geschützte Gebiet abgestimmt werden und von daher unterschiedlich sein können.

Weitere Informationen  zu Landschaftsschutzgebieten in Kiel und Faltblätter zum Download finden Sie unten bei den Materialien. Faltblätter in gedruckter Form können bei folgender Adresse abgeholt oder bestellt werden:


Adressen

Umweltschutzamt

Untere Naturschutzbehörde

Holstenstraße 104

24103 Kiel

0431 901-3782

Fax 0431 901-63780


Materialien

Faltblätter zu den Kieler Schutzgebieten

Umweltschutzamt LH Kiel, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Naturpfade in Kiel - Virtuell wandern durch Kiels schöne Stadtnatur

Umweltschutzamt LH Kiel, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Naturschutzrecht Kiel

Umweltschutzamt LH Kiel, Broschüre

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765