Der Kieler Umweltwegweiser
Nachtruhe
Vom Gesetzgeber wurde die Nachtruhe auf die Zeit von 22 bis 6 Uhr festgelegt. In dieser Zeit sind alle lärmverursachenden Belästigungen (s.a. Lärm), die die Nachtruhe stören können, verboten.Eine Ausnahme besteht u. a. für Industriebetriebe sowie in behördlich genehmigten Fällen. Zuständig ist hier:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
des Landes Schleswig-Holstein
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Fax 04347 704-102
Bei Störung der Nachtruhe durch Bürgerlärm wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststellen.
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel