Der Kieler Umweltwegweiser
Naturdenkmale
Als Naturdenkmale können Einzelschöpfungen der Natur wie Bäume, Baumgruppen, Findlinge oder entsprechende Flächen bis 5 Hektar festgesetzt werden, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.
Die Beseitigung eines Naturdenkmales sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung eines Naturdenkmales oder seiner geschützten Umgebung führen oder führen können, sind verboten. Auch erhebliche Beeinträchtigungen oder nachhaltige Störungen der im Bereich des Naturdenkmals wild lebenden Pflanzen und Tiere können verboten sein.
Insbesondere ist es nicht gestattet, im Kronentraufenbereich von Bäumen (Fläche unter der Baumkrone)
- Befestigungen (Asphalt, Beton, Pflasterung), Abgrabungen, Aufschüttungen oder Auffüllungen vorzunehmen,
- den Boden durch Befahren oder Abstellen von Fahrzeugen zu verdichten,
- Auftausalze zu verwenden,
- Schilder, Leitungen oder Drähte an den Naturdenkmalen zu befestigen.
Adressen
Umweltschutzamt
Untere Naturschutzbehörde
Holstenstraße 108
24103 Kiel
Fax 0431 901-63780
Materialien
Naturdenkmale in Kiel
Umweltschutzamt Kiel, Internetseite
Bezugsmöglichkeiten:
Naturschutzrecht Kiel
Umweltschutzamt LH Kiel, Broschüre
Bezugsmöglichkeiten:
Bezugsmöglichkeiten:
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Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel
0431 901-3765
umweltberatung@kiel.de