Der Kieler Umweltwegweiser


Naturdenkmale

Als Naturdenkmale können Einzelschöpfungen der Natur wie Bäume, Baumgruppen, Findlinge oder entsprechende Flächen bis 5 Hektar  festgesetzt werden, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.

Die Beseitigung eines Naturdenkmales sowie alle Handlungen, die zu einer  Zerstörung,  Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung eines Naturdenkmales oder seiner geschützten Umgebung führen oder führen können, sind verboten. Auch erhebliche Beeinträchtigungen oder nachhaltige Störungen der im Bereich des Naturdenkmals wild lebenden Pflanzen und Tiere können verboten sein.

Insbesondere ist es nicht gestattet, im Kronentraufenbereich von Bäumen (Fläche unter der Baumkrone)

  • Befestigungen (Asphalt, Beton, Pflasterung), Abgrabungen, Aufschüttungen oder Auffüllungen vorzunehmen,
  • den Boden durch Befahren oder Abstellen von Fahrzeugen zu verdichten,
  • Auftausalze zu verwenden,
  • Schilder, Leitungen oder Drähte an den Naturdenkmalen zu befestigen.


Adressen

Umweltschutzamt

Untere Naturschutzbehörde

Holstenstraße 104

24103 Kiel

0431 901-3782

Fax 0431 901-63780


Materialien

Naturdenkmale in Kiel

Umweltschutzamt Kiel, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Naturschutzrecht Kiel

Umweltschutzamt LH Kiel, Broschüre

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765