Der Kieler Umweltwegweiser


Oster-/Maifeuer

Das Oster-/Maifeuer darf nicht zur Abfallentsorgung genutzt werden. Zugelassen ist nur das Verbrennen von trockenem, naturbelassenen Holz. Ein genügend großer Abstand zu Gebäuden, Wald- und Heckenbereichen etc. muss unbedingt eingehalten werden. Durch das Feuer und starke Rauchentwicklung darf keine Gefahr entstehen. Die Feuerwehr berät gern.

Achtung! In Holz- und Reisighaufen haben oft zahlreiche Tiere (z.B. Igel, Reptilien, Vögel) Unterschlupf gefunden. Das Holz sollte erst kurz vor dem Verbrennen zusammengetragen und aufgeschichtet werden. Liegt der Haufen schon länger, rettet ein Umsetzen manches Tierleben.

Das Oster- bzw. Maifeuer muss beaufsichtigt werden, bis es vollständig erlischt. Abgelöschte Reste des Oster- bzw. Maifeuers gehören in die Restmülltonne, nicht in die Biotonne.

Eine Meldepflicht für oben genannte Feuer besteht nicht, gleichwohl wird man im Sinne gut nachbarschaftlicher Beziehungen sein direktes Umfeld informieren und, wenn es sich als notwendig erweist, das Feuer löschen.

Adressen

Umweltschutzamt

Umwelttelefon, unerlaubte Abfallablagerungen

Holstenstraße 104

24103 Kiel

0431 901-2182, - 3776

Fax 0431 901-63780

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765