Der Kieler Umweltwegweiser


Reiten

Auf öffentlichen Straßen und Wegen dürfen Pferde unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung geritten und geführt werden. Bei der Benutzung von Privatwegen in der Feldflur oder im Wald gelten das Landesnaturschutz- und das Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein (s.a. Umweltrecht):

Danach dürfen Privatwege nur benutzt werden, wenn sie trittfest oder als Reitwege gekennzeichnet sind. Auf Strandabschnitten mit regem Badebetrieb ist das Reiten in der Zeit vom 1. April bis zum 30.September ganz verboten.

Das Reiten im Wald ist in Schleswig-Holstein nur auf besonders gekennzeichneten Waldwegen, auf Privatstraßen mit Bitumen-, Beton- oder vergleichbarer Decke und auf allen öffentlichen Straßen und Wegen gestattet. Außerdem darf im Wald auf Fahrwegen geritten werden, wenn eine Zustimmung der waldbesitzenden Person vorliegt.

Infos zu Reitwegen in Kiel:


Bei Fragen zum Thema Reiten & Naturschutz:


Adressen

Umweltschutzamt

Untere Naturschutzbehörde

Holstenstraße 104

24103 Kiel

0431 901-3782

Fax 0431 901-63780

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765