Der Kieler Umweltwegweiser
Spielplätze
In Kiel gibt es 215 öffentliche Kinderspiel- und Bolzplätze. Sie dienen allen zum gefahrlosen Spiel und Aufenthalt und werden regelmäßig auf ihre Sicherheit und Sauberkeit überprüft.
Durch regelmäßige Reinigung (auch des Spielsandes) wird die Hygiene gewährleistet. Das Mitnehmen von Hunden auf Kinderspielplätze ist sowohl nach dem Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein (s. Umweltrecht) als auch nach der Grünordnungssatzung der Stadt nicht erlaubt, es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet.
Das Spielen ist täglich in der Zeit von 8 Uhr morgens bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 20 Uhr, gestattet.
Für die Sicherheit, Ausgestaltung und Planung der städtischen Spiel- und Bolzplätze ist zuständig: Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen. Hier können Sie auch Anregungen, Hinweise und Fragen rund um die öffentlichen Spielplätze vorbringen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten hier ebenfalls Auskünfte zu den ehrenamtlichen Spielplatzpatenschaften in der Landeshauptstadt Kiel.
Adressen
Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel