Der Kieler Umweltwegweiser
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hat die Aufgabe, die Auswirkungen bestimmter Vorhaben (zum Beispiel Straßenbau oder Wohnbebauung) auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen sowie auf Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und Kultur- und Sachgüter frühzeitig zu ermitteln, darzustellen und zu bewerten. Die UVP ist Bestandteil des jeweiligen Zulassungsverfahrens und wird durch die zuständige Behörde veranlasst; das Ergebnis der UVP ist bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen.
Für welche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wird durch die UVP-Gesetze des Bundes (UVPG) und des Landes (LUVPG) geregelt (s. Umweltrecht). Innerhalb von Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung) wird die UVP als "Umweltprüfung" nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt.
Adressen
Umweltschutzamt
UVP-Leitstelle
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax 0431 901-63780
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel