Der Kieler Umweltwegweiser
Wärmeschutz
Ein optimaler Wärmeschutz lässt sich durch die Wahl geeigneter Dämmstoffe und Dämmstoffstärken erreichen und ist die Voraussetzung für einen geringen Heizenergieverbrauch. Der Wärmeschutz muss sorgfältig geplant und ausgeführt werden, denn er bestimmt maßgeblich den bauphysikalischen Zustand des Gebäudes und garantiert eine lange und schadensfreie Lebensdauer.
Ein guter baulicher Wärmeschutz ist bei Neubauten Vorschrift. Wer baut, muss mit dem Bauantrag an das Bauordnungsamt den Nachweis erbringen, dass die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt sind.Die Energieeinsparverordnung ersetzt die bisherige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung.
Zum ersten Mal werden die Anforderungen an den Primärenergiebedarf eines Gebäudes in einem Regelwerk zusammengefasst. Der gesamte Energiebedarf eines Neubaus - für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung - wird einbezogen.
Die wichtigsten Änderungen in Kurzform:
- Der zulässige Energiebedarf von Neubauten wird gegenüber der Wärmeschutzverordnung um etwa 30% gesenkt. Damit wird das Niedrigenergiehaus (das so genannte „7-Liter-Haus") im Neubau zum Standard.
- Umwandlungs- und Transportverluste außerhalb des Gebäudes, elektrische Hilfsenergie und der Einsatz von regenerativen Energien zur Heizung und Warmwasserbereitung werden durch die primärenergetische Berechung des Energiebedarfs berücksichtigt.
- Ein neuer Energie(bedarfs)ausweis schafft mehr Markttransparenz für Mieter, Eigentümer und den Immobilienmarkt.
- Für den Gebäudebestand werden in sehr begrenztem Umfang Nachrüstpflichten (z.B. für veraltete Heiztechnik) eingeführt, die schon bisher geltenden Mindestanforderungen bei Austausch von oder umfangreicheren Modernisierungsarbeiten an Bauteilen werden geringfügig verschärft und erweitert.
Die Energieeinsparverordnung stellt an Planer und Bauherren neue Anforderungen, schafft aber auch größere Freiräume für integrierte Lösungen zwischen Gebäudehülle und Gebäudetechnik. Um Bau- und Betriebskosten zu sparen, muss die Gebäudetechnik künftig von Anfang an in die Gebäudeplanung einbezogen werden.
s. a. Niedrigenergiehaus, Passivhaus
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Holstenstraße 104
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