Der Kieler Umweltwegweiser
Winterdienst
Wenn es friert und schneit, ist der Winterdienst des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel unterwegs, um in der Zeit von ca. 5 Uhr bis ca. 20 Uhr öffentliche Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Auf verkehrswichtigen Straßen und auf den Busspuren wird Sole oder sogenanntes Feuchtsalz eingesetzt, verkehrsunwichtige Straßen (z.B. Wohnstraßen) werden mit Sand bestreut. Auf Hauptverkehrsstraßen, Buslinien und Schulbusstrecken kann auf Salz nicht verzichtet werden.
Auf Gehwegen sind die Anlieger verpflichtet, diese an Werktagen von 8 bis 20 Uhr und an Feiertagen von 9 bis 20 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 m freizuhalten. Der Hauseigentümer kann die Räum- und Streupflicht auf Pächter, Mieter oder Hausmeister übertragen. Oft ist dies im Mietvertrag geregelt. Um Boden, Wasser und Vegetation zu schützen, ist der Einsatz von chemischen Auftaumitteln und Streusalz auf den Gehwegen in Kiel verboten. Nur bei Eisregen und Glatteis an gefährlichen Stellen darf Salz verwendet werden.
Adressen
Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
Kundenzentrum
Daimlerstraße 2
24109 Kiel
Fax 0431 5854-169
Materialien
Hinweise zum Winterdienst
Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK), Internetseite
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel