Der Kieler Umweltwegweiser


Öko-Audit

Der Begriff Öko-Audit bezieht sich auf die EG-Verordnung 1836/93 "über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung". Wie aus dem Titel abzuleiten ist, galt diese Verordnung ursprünglich nur für gewerbliche Unternehmen. Eine Ausweitung des Geltungsbereiches auf Dienstleistungsunternehmen und Kommunalverwaltungen ist seit Februar 1998 durch die sogenannte Erweiterungsverordnung möglich. Dieses Umweltmanagementsystem wird nach dem englischen Begriff "Eco-Management and Audit Scheme" auch kurz "EMAS" genannt..

Ziel des Öko-Audits ist es, den betrieblichen Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern. Durch eine systematische Analyse werden die Umweltbelastungen erfasst, welche von Betrieben oder städtischen Gebäuden ausgehen. So sollen ökologische Schwachpunkte aufgedeckt und entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden.

Die Instrumente und das Ablaufschema sind in der Verordnung festgelegt. Ein wesentliches Element ist die Umwelterklärung. In ihr werden die Umweltschutzleistungen des Unternehmens für die Öffentlichkeit dargestellt. Gleichzeitig dient die Umwelterklärung als Grundlage zur Überprüfung des Umweltmanagementsystems durch einen unabhängigen Gutachter. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Anforderungen der EG-Verordnung eingehalten werden.
Nähere Informationen:

Adressen

Industrie- und Handelskammer zu Kiel

Bereich Umwelt

Bergstraße 2

24103 Kiel

0431 5194-233 oder -252

Fax 0431 5194-533

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765