Der Kieler Umweltwegweiser


Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt die Betriebszeiten von Geräten und Maschinen.

Die Verordnung gilt für 57 unterschiedliche zur Verwendung im Freien vorgesehene Geräte- und Maschinenarten. Neben Baumaschinen wie etwa Betonmischern oder Hydraulikhämmern sind Bau- und Reinigungsfahrzeuge (z.B. Kehrmaschinen) bis hin zu Landschafts- und Gartengeräten (z.B. Kettensägen, Laubbläser und Rasenmäher) davon betroffen.

Alle Geräte dieser Art müssen beim Inverkehrbringen mit einer CE-Konformitätskennzeichnung versehen sein, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten wird. Für bestimmte Geräte- und Maschinenarten gelten darüber hinaus Geräuschemissionsgrenzwerte.

Darüber hinaus enthält die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Regelungen, die den Gebrauch der Maschinen und Geräte in bestimmten empfindlichen Bereichen einschränken. Dies gilt z.B. für Wohngebiete an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachzeit. So gilt in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten, dass die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Geräte- und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht betrieben werden dürfen.

Für Gartenbesitzer / -benutzer hat das folgende Konsequenzen:

  • Motorbetriebene Geräte wie Rasenmäher, Heckenscheren, Kettensägen, Vertikutierer u.ä. Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 7:00 - 20:00 Uhr betrieben werden.
  • Für besonders laute Geräte wie Freischneider, Grastrimmer/ Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gelten weitere Einschränkungen. So dürfen diese Geräte auch an Werktagen nur in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr benutzt werden, es sei denn, sie sind mit dem EU-Umweltzeichen gekennzeichnet.  

Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen (s.a. Polizeidienststellen).

Weitere Informationen finden Sie auch unter dem Stichwort Lärm.  


Adressen

Umweltschutzamt

Lärmschutz

Holstenstraße 104

24103 Kiel

0431 901-3792

Fax 0431 901-63780


Materialien

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

BMUB, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765