Der Kieler Umweltwegweiser


Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV -) ist seit dem 1. Oktober 2007 in Kraft. Die EnEV gilt für Gebäude, deren Räume unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden und für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung in solchen Gebäuden. (s. Umweltrecht)

Sie stellt für Neubauten Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz (maximal zulässige Transmissionswärmeverluste) und die Effizienz der Heizungs- und Warmwasseranlage (maximal zulässiger Primärenergiebedarf).

Die EnEV 2007 führt den Energieausweis für Gebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise verpflichtend ein. Weiterhin bringt sie für den Gebäudebestand Nachrüstungspflichten und stellt Anforderungen an zu erneuernde Bauteile und Heizungsanlagen.

Die zweite Verordnung zur Änderung der EnEV trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Dieser Titel wurde inzwischen aufgehoben und galt bis inkl. 31.10.2020. Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG – Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden).   


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