Der Kieler Umweltwegweiser


Natura 2000

Die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union (EU) zum Schutz bestimmter wild lebender Vogelarten von 1979 und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen von 1992 sehen die Errichtung von Schutzgebieten vor. Im Jahr 1992 fasste die EU den Beschluss, ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das so genannte Netz Natura 2000, in den Mitgliedsstaaten zu schaffen.

Natura 2000 dient damit der Erhaltung ausgewählter gefährdeter Arten und Lebensräume, darunter so genannte "prioritäre" Arten und Lebensräume. Dies sind Arten beziehungsweise natürliche oder naturnahe Lebensraumtypen, deren Schutz und Erhaltung auf Grund ihres seltenen Vorkommens und / oder starker Gefährdung in der EU von herausragender Bedeutung ist.

Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, Beiträge zum Aufbau des Netzes Natura 2000 zu leisten. Zahlreiche Gebiete wurden in der Vergangenheit bereits benannt. Dennoch sind die Vorgaben noch nicht erfüllt, so dass die EU-Kommission weitere Gebietsvorschläge für Nachmeldungen angemahnt hat. Unter Berücksichtigung einer vom Bundesamt für Naturschutz erarbeiteten Methodik wurden weitere Gebiete in einer Gesamtgrößenordnung von ca. 51 0 ha vorgeschlagen. Dies hat zur Folge, dass sich der Anteil der FFH-Gebiete an der Landesfläche um etwa 3,2% auf 7% erhöhen wird.

Kurzgutachten und Karten zu den Gebietsvorschlägen für den Kieler Raum können eingesehen werden bei:


Adressen

Umweltschutzamt

Abteilung Naturschutz und Umweltplanung

Holstenstraße 104

24103 Kiel

0431 901-3769

Fax 0431 901-63780


Materialien

Natura 2000 - Gebiete nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH)

MELUND S-H, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765