Der Kieler Umweltwegweiser


Erdaufschlüsse

Alle Bohrungen, Sondierungen und Erdarbeiten, die tiefer als 10 m in
den Boden eindringen, sind nach dem Landeswassergesetz der zuständigen Unteren Wasserbehörde mindestens 4 Wochen vor Baubeginn anzuzeigen. Wird der Erdaufschluss im Kieler Stadtgebiet durchgeführt, ist diese Anzeige  an das

zu richten.

Das Anzeigeformular können Sie hier herunterladen:


Materialien

Anzeige Erdaufschlüsse

Umweltschutzamt LH Kiel, Formular 2009

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765