Der Kieler Umweltwegweiser
Erdaufschlüsse
Alle Bohrungen, Sondierungen und Erdarbeiten, die tiefer als 10 m inden Boden eindringen, sind nach dem Landeswassergesetz der zuständigen Unteren Wasserbehörde mindestens 4 Wochen vor Baubeginn anzuzeigen. Wird der Erdaufschluss im Kieler Stadtgebiet durchgeführt, ist diese Anzeige an das
Umweltschutzamt
Wasserwirtschaft
Holstenstraße 108
24103 Kiel
Fax 0431 901-63781
zu richten.
Das Anzeigeformular können Sie hier herunterladen:
Materialien
Anzeige Erdaufschlüsse
Umweltschutzamt LH Kiel, Formular 2009
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel