Der Kieler Umweltwegweiser
Hummeln
Die Hummeln sowie alle anderen wild lebenden Bienenarten sind besonders geschützt. Hummeln gehören, zoologisch gesehen, zu den Bienen. Sie dürfen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (s. Umweltrecht) nicht getötet werden. Insbesondere sind auch die Hummelnester geschützt: Sie dürfen nicht eigenmächtig zerstört werden.Befindet sich ein Hummelnest im näheren Umfeld des Menschen, z.B. in einem Hausgarten, so ist dies in der Regel unproblematisch, da die meisten Hummelarten außerordentlich stechunlustig sind. Nur in bestimmten Ausnahmesituationen kann die zuständige Behörde - das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - eine von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes abweichende Genehmigung zur Umsiedlung eines Hummelnestes erteilen.
Hummeln ernähren sich wie die anderen Bienen von Nektar und Pollen der Blüten und sind bei einigen Wildpflanzen die einzigen Pollenüberträger für die Bestäubung. Sie sind von erheblicher Bedeutung als Blütenbesucher.
Adressen
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes S.-H.
Abteilung 5 Naturschutz
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Fax 04347 704-102
Umweltschutzamt
Biotop- und Artenschutz
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax 0431 901-63780
Materialien
Keine Angst vor Wespen, Hornissen, Hummeln und Bienen
Umweltschutzamt Kiel, Infoblatt 2015
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel