Der Kieler Umweltwegweiser


Hummeln

Die Hummeln sowie alle anderen wild lebenden Bienenarten sind besonders geschützt. Hummeln gehören, zoologisch gesehen, zu den Bienen. Sie dürfen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (s. Umweltrecht) nicht getötet werden. Insbesondere sind auch die Hummelnester geschützt: Sie dürfen nicht eigenmächtig zerstört werden.

Befindet sich ein Hummelnest im näheren Umfeld des Menschen, z.B. in einem Hausgarten, so ist dies in der Regel unproblematisch, da die meisten Hummelarten außerordentlich stechunlustig sind. Nur in bestimmten Ausnahmesituationen kann die zuständige Behörde -  das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume -  eine von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes abweichende Genehmigung zur Umsiedlung eines Hummelnestes erteilen.

Hummeln ernähren sich wie die anderen Bienen von Nektar und Pollen der Blüten und sind bei einigen Wildpflanzen die einzigen Pollenüberträger für die Bestäubung. Sie sind von erheblicher Bedeutung als Blütenbesucher.



Adressen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes S.-H.

Abteilung 5 Naturschutz

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

04347 704-0

Fax 04347 704-102

Umweltschutzamt

Biotop- und Artenschutz

Holstenstraße 104

24103 Kiel

0431 901-3740

Fax 0431 901-63780


Materialien

Keine Angst vor Wespen, Hornissen, Hummeln und Bienen

Umweltschutzamt Kiel, Infoblatt 2015

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765