Der Kieler Umweltwegweiser
Bau- und Abbruchabfälle
Bauherr*innen sind mit allen am Bau Beteiligten für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Dabei sind die Bestimmungen des Abfallrechts einzuhalten. Dazu gibt es eine Vielzahl von abfallrechtlichen Regeln und Vorschriften zu berücksichtigen. Neben den Bestimmungen des Abfallrechts gelten das Infektionsschutz-, Arbeitsschutz-, Chemikalien- und Gefahrgutrecht.
Abfallerzeuger*innen sind zu einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung bzw. gemeinwohlverträglichen Beseitigung der Abfälle verpflichtet. Hierzu müssen alle Abbruchmaterialien identifiziert und abfallrechtlich ordnungsgemäß deklariert werden.
Bestimmte Schadstoffe wie PCB (Polychlorierte Biphenyle) und Asbest sind vor Abbruch zu entfernen (Entkernung). Angefallene Abfälle sind nach Fraktionen getrennt zu sammeln und zu entsorgen (Getrennthaltungspflichten). Abfälle, welche nicht verwertet werden können, sind den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen (Überlassungspflichten).
Kurzgefasste Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen enthält das Merkblatt zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen bei Bau-, Abbruch- und Sanierungsarbeiten (Stand 02.04.2020).
Adressen
Umweltschutzamt
Abfallwesen (uAB)
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax 0431 901-63780
Materialien
Merkblatt Bau- und Abbruchabfälle
Umweltschutzamt, Infoblatt 13.05.2020
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel