Der Kieler Umweltwegweiser
Bienen
Beim Begriff Biene denken wir zumeist an die Honigbiene (Apis mellifera). Diese ist aber nur eine von einer großen Anzahl von Bienenarten. Zu den Bienen zählen unter anderem auch die Hummeln: Die Bienen und Hummeln bilden eine einheitliche Tiergruppe. Man spricht oftmals auch zusammenfassend von „Wildbienen", da alle diese Arten im Gegensatz zur Honigbiene bei uns wildlebend in der Natur vorkommen (s.a. Hummeln).Auch in Schleswig-Holstein gibt es eine große Zahl dieser wildlebenden Bienen- und Hummelarten. Nicht weniger als 296 Arten sind hier bisher gefunden worden! Von diesen sind allerdings bereits 70 Arten, also 23,6%, durch vielfältige Verschlechterungen der Umwelt aus dem nördlichsten Bundesland verschwunden. 153 der noch vorkommenden Arten sind gefährdet oder sogar akut vom Aussterben bedroht, von einer Reihe weiterer ist dies zusätzlich anzunehmen. Damit sind mindestens 51,7% der schleswig-holsteinischen Bienen- und Hummelarten bedroht. Es verbleibt also ein, fast möchte man sagen, kläglicher Rest von maximal 73 Arten, die derzeit nicht gefährdet sind oder über die man nichts Genaueres weiß!
Woran kann man Wildbienen erkennen? Hummeln kennt jeder. Die verschiedenen Arten zeichnen sich durch unterschiedlich gefärbte pelzige Behaarung aus. Andere Wildbienen sind ebenfalls bepelzt, aber schlanker, wieder andere ähneln der Honigbiene oder sehen wie Wespen aus. Die meisten Arten sind kleiner als die Honigbiene. Allen gemeinsam ist, dass sie weniger stechlustig sind als die Honigbiene oder die Wespen. Wildbienenbaue findet man öfters an sandigen Wegrändern oder in Trockenmauern. Man erkennt sie am Einflugloch und im Idealfall daran, dass eine solche Biene dort ein- oder ausfliegt.
Die allgegenwärtige Honigbiene ist als Blütenbestäuber von immenser Bedeutung, dies trifft aber auch für die anderen Bienenarten, auch die wespenartig aussehenden, und natürlich alle Hummeln zu: einer der Gründe, warum die vielen wildlebenden Arten dieser Tiergruppe, also alle außer der Honigbiene, gemäß der Bundesartenschutzverordnung (s. Umweltrecht) "besonders geschützt" sind. Dies bedeutet unter anderem, dass man die Tiere nicht töten darf, und vor allem auch, dass ihre Baue unter Schutz stehen. Diese dürfen also nicht mit Insektenvernichtungs- oder Insektenbekämpfungsmitteln beseitigt werden.
Weitere Fragen beantwortet das Umweltschutzamt.
Adressen
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes S.-H.
Abteilung 5 Naturschutz
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Fax 04347 704-102
Umweltschutzamt
Biotop- und Artenschutz
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax 0431 901-63780
Materialien
Keine Angst vor Wespen, Hornissen, Hummeln und Bienen
Umweltschutzamt Kiel, Infoblatt 2015
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel