Der Kieler Umweltwegweiser


Gartenabfälle

Gartenabfälle eignen sich gut zur Kompostierung (Kompost). Ist eine eigene Kompostierung nicht möglich, können pflanzliche Abfälle aus dem Garten über die Biotonne entsorgt, an den ABK Wertstoffhöfen oder den Kompostierungsanlagen abgegeben werden. Zusätzlich zur Biotonne bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel Grünabfallsäcke (Grünabfallsack) für Grün- und Gartenabfälle (60 l) sowie Laubsäcke (120 l) an.

Gartenabfälle gehören weder in die freie Landschaft noch in den Wald. Der Nährstoffhaushalt des Waldes wird dadurch verändert. Außerdem wird der Wald durch den erforderlichen Abbau der Abfälle zusätzlich belastet. Das Ausbringen von Gartenabfällen in den Wald ist deshalb eine Ordnungswidrigkeit.

Pflanzliche Abfälle dürfen im Rahmen der gärtnerischen Bewirtschaftung entsorgt werden, wenn dadurch Geruchsbelästigungen nicht auftreten.

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Garten ist sowohl aus abfallwirtschaftlicher als auch aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll.

Die für das Land Schleswig-Holstein geltende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (s. Umweltrecht) gestattet zwar die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen, aber nur, wenn

  • eine Entsorgung im Rahmen der gärtnerischen Bewirtschaftung nicht möglich ist,
  • die Abfälle auf dem eigenen Grundstück angefallen sind, dort verbrannt werden und  hierdurch keine Gefahren für die Umgebung zu erwarten sind.

In aufgehäuften pflanzlichen Abfällen halten sich oft und gerne Kleintiere auf, die durch das Verbrennen gefährdet oder getötet werden. Reisighaufen u. ä. müssen daher vor dem Abbrennen unbedingt vorsichtig umgesetzt werden.

  

Wenn trotz der ökologischen Nachteile pflanzliche Abfälle verbrannt werden sollen, müssen weitere Vorschriften beachtet werden. Hinweise hierzu enthält das Infoblatt "Gartenabfälle verbrennen? - muss nicht sein!".

Im Frühjahr und Herbst bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel eine kostenlose Grünabfallsammlung an. Diese findet samstags von 8 bis 12 Uhr an festgelegten Standplätzen statt. Die Standplätze werden in der Presse bekannt gegeben, können unter Telefon 58 54 - 0 oder im Internet (s.u.) erfragt werden.

Entsorgung:

Ordnungswidrigkeiten:


Adressen

Umweltschutzamt

Umwelttelefon, unerlaubte Abfallablagerungen

Holstenstraße 108

24103 Kiel

0431 901-2182, - 3776

Fax 0431 901-63780


Materialien

Garten- und Grünabfall

Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Gartenabfälle verbrennen? - muss nicht sein!

Umweltschutzamt Kiel, Infoblatt 2018

Bezugsmöglichkeiten:


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Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765