Bericht über die Verkehrsschau am 17. Januar 2013

Nummer 01 / 2013 - Folgende Straßenzüge wurden besichtigt:

Ortsbeirat Hassee / Vieburg

1. Saarbrückenstraße

Im Rahmen von Verkehrskontrollen, wurde in dem Bereich vor dem Behördenzentrum das seit vielen Jahren praktizierte Parken auf dem Gehweg zwischen den Bäumen geahndet. Davon betroffene Anwohner haben daraufhin gebeten zu prüfen, ob dies legalisiert werden kann.

In dem betreffenden Bereich ist zwischen Fahrbahn und Radweg ein 2 m breiter Grünstreifen zwischen den Bäumen vorhanden. Insofern bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die gewünschte Regelung. Das soll Grünflächenamt soll um Stellungnahme gebeten werden, ob das Parken legalisiert werden kann. Für den Fall der Zustimmung, wird das Tiefbauamt die Herrichtung und Instandhaltung übernehmen. Das Votum des Grünflächenamtes bleibt abzuwarten.

Ortsbeirat Schreventeich / Hasseldieksdamm

2. Kantstraße

Eine Anwohnerin hat bemängelt, dass die Tempo 30 Zonenbeschilderung zu weit vom Kronshagener Weg entfernt steht und zusätzlich durch Grünbewuchs verdeckt werden soll. Der Hinweis hinsichtlich der Sichtbehinderungen bestätigte sich. Insofern soll das Schild, im Hinblick auf den ansonsten notwendigen, regelmäßigen Unterhaltungsaufwand, bis kurz vor den Kronshagener Weg versetzt werden.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In der Kantstraße ist in Richtung Kronshagener Weg auf der rechten Seite an einer neuen Laterne ohne Nummer ein VZ 274.2-50 (Ende Tempo 30 Zone) vorhanden. Das Schild ist abzubauen und stattdessen an der kurz vor dem Kronshagener Weg stehenden Laterne 3 anzubringen.

3. Nietzschestraße / Kronshagener Weg

Ein Anwohner hat berichtet, dass in der Nietzschestraße vermehrt in beide Richtungen gefahren wird, was zu Problemen bei Begegnungsverkehr im Einmündungsbereich Kronshagener Weg führt. Weiterhin bemängelte er die hohen Fahrgeschwindigkeiten im Kronshagener Weg.

Die Nietzschestraße ist eine sogenannte unechte Einbahnstraße in die vom Kronshagener Weg, nicht aber von der Langenbeckstraße aus eingefahren werden darf. Innerhalb der Straße darf in beide Richtungen gefahren werden. Damit es jedoch nicht zu den beschriebenen Beeinträchtigungen im Einmündungsbereich Kronshagener Weg kommt, ist hier ein entsprechendes Einfahrtsverbot ausgeschildert. Insofern ist die Situation eindeutig geregelt. Den Teilnehmern an der Verkehrsschau sind seit Einführung der Regelung zu Beginn der 1990´er Jahre keine Probleme bekannt geworden. Das Zeichen ist jedoch mittlerweile stark verblasst und soll daher erneuert werden. Das gleiche gilt für das Schild für den Beginn der Tempo 30 Zone, welches stark beschmiert ist.

Hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeiten werden Polizei und Bußgeldstelle gebeten, sich der Situation im Rahmen der regelmäßigen Verkehrskontrollen anzunehmen.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In der Nietzschestraße ist das einfahrend vom Kronshagener Weg auf der rechten Seite stehende VZ 274.1-50 (Beginn Tempo 30 Zone) zu erneuern. Das gleiche gilt für das auf der Rückseite angebrachte VZ 267 (Verbot der Einfahrt) und das ZZ 1022-10 (Radfahrer frei).

4. Kronshagener Weg / Parkplatz Kieler Straße

Ein Bürger hat die seiner Ansicht nach unklare Radwegeführung im Zuge des Straßenverlaufs Kronshagener Weg / Skandinaviendamm im Bereich des Parkplatzes Kieler Straße hingewiesen. Hier sei keine Furt markiert und der Radverkehr befindet sich nicht im Sichtfeld der Autofahrer.

Der getrennte Geh- und Radweg wird aus Mettenhof kommend im Einmündungsbereich Kieler Straße von dem o.g. Straßenzug stark verschwenkt und quert die Fahrgasse des Parkplatzes Kieler Straße, von wo er wieder zum Kronshagener Weg zurückgeführt wird. Insofern sind hier Fußgänger und Radfahrer aufgrund der baulichen Gegebenheiten, einschließlich der zur Fahrbahn hin vorhandenen Bordsteinabsenkung, untergeordnet. Nach Ansicht der Verkehrsschauteilnehmer kann die Fahrgasse unter Beachtung des nach § 1 StVO vorgeschriebenen Grundsatzes der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme gefahr-los überquert werden. Die Sichtverhältnisse werden trotz der auf beiden Seiten jeweils beid-seitig parkenden Fahrzeuge und des Grünbewuchses als unproblematisch angesehen. Insofern sind keine Maßnahmen erforderlich. Ergänzend ist festzustellen, dass die Situation be-reits seit sehr langer Zeit in dieser Form existiert, ohne dass es Erkenntnisse über die von dem Bürger angedeuteten Verkehrsgefährdungen gibt. Insbesondere sind auch im Rahmen der ständigen Unfallauswertung keine Unfälle zwischen Kfz und Radfahrern an dieser Stelle aufgetreten.

5. Kronshagener Weg / Westring

Der Radverkehrsbeauftragte des Tiefbauamtes hat aufgrund von bei ihm eingegangenen Beschwerden gebeten, die Situation im Kronshagener Weg zwischen Westring und Metzstraße zu prüfen. Hier komme es zu Behinderungen für Radfahrer, weil regelmäßig Fahrzeuge rechtswidrig halb auf dem Gehweg und halb auf dem markierten Radfahrstreifen abge-stellt werden. Als mögliche Maßnahme wurde der Einbau von Pollern oder Fahrradbügeln genannt.

Im Kronshagener Weg ist zwischen Westring und Metzstraße auf ganzer Länge ein Radfahr-streifen markiert. Ca. 30 m hinter dem Westring beginnt dann rechts neben dem Radfahrstreifen ein Längsparkstreifen, auf dem die Fahrzeuge zur Hälfte auf dem Gehweg und zur Hälfte auf der Fahrbahn abzustellen sind. Der Radfahrstreifen ist ordnungsgemäß mit dem VZ 237 (Radweg) ausgeschildert, so dass hier ein absolutes Haltverbot gilt. Zusätzlich ist für den Bereich zwischen Westring und dem Beginn des Parkstreifens ein absolutes Haltverbot ausgeschildert, so dass auch nicht neben dem Radfahrstreifen in der linken Fahrspur gehalten werden darf.

Insofern sind die verkehrsrechtlichen Verhältnisse eindeutig. Es handelt sich demnach ausschließlich um ein Problem der Verkehrsüberwachung. Aufgrund der vor Ort gewonnen Eindrücke kommt die Aufstellung von Fahrradbügeln nicht in Betracht, da der Gehweg zu stark eingeengt wäre. Der Einbau von Pollern wird dagegen aus grundsätzlichen Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die daraus resultierenden Probleme bei der Abgrenzung von vergleichbaren Situationen, nicht befürwortet. Die Bußgeldstelle und die Polizei werden daher gebeten, sich dem beschriebenen Parkverhalten im Rahmen der Verkehrsüberwachung anzunehmen.

6. Jahnstraße / Knooper Weg

Ein Bürger hatte sich aufgrund eines Verkehrsunfalles im Bereich der neuen Ausfahrt von der Jahnstraße in den Knooper Weg an den Radverkehrsbeauftragten des Tiefbauamtes gewandt und gebeten, die Situation insbesondere im Hinblick auf die Sichtverhältnisse zwischen ausfahrenden Kfz und querenden Radfahrern zu prüfen.

Verkehrsteilnehmer, welche die Jahnstraße zum Knooper Weg über die neue Ausfahrt ver-lassen, fahren über eine Gehwegüberfahrt, bevor sie auf den im Verlauf des Knooper Wegs auf der Fahrbahn markierten Radfahrstreifen treffen. Sie haben an dieser Stelle die Möglich-keit den von links kommenden Rad- und Kfz- Verkehr ungestört vom Gehweg aus zu be-obachten und unter Ausnutzung der im Verkehrsfluss auftretenden Lücken gefahrlos in den Knooper Weg einzufahren. Die Sichtverhältnisse nach links sind uneingeschränkt gegeben und vergleichbar mit vielen anderen Stellen im Stadtgebiet. Eine besondere Verkehrsgefährdung wird hier nicht gesehen. Unter Beachtung des nach § 1 StVO vorgeschriebenen Grundsatzes der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme kann die Ausfahrt problem- und gefahrlos genutzt werden.

Unabhängig davon soll die Situation im Rahmen der ständigen Unfallauswertung weiter beobachtet werden. Verkehrsrechtliche Maßnahmen, oder gar die von dem o.g. Bürger ggfs. angeregte Schließung der Ausfahrt, sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

Aufgrund der vor Ort gewonnenen Eindrücke soll das Grünflächenamt im Interesse der Sichtbeziehungen zwischen Kfz und Fußgängern gebeten werden, dass links neben der Ausfahrt in dem Baumpflanzbeet befindliche Strauchwerk komplett zu entfernen.

7. Gutenbergstraße / Goethestraße

Der Ortsbeirat Schreventeich / Hasseldieksdamm hat zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass nach dem Bau der Ausfahrt Jahnstraße / Knooper Weg, die an der Einfahrt Gutenberg-straße/ Goethestraße vorhandene Sackgassenbeschilderung entfernt werden muss. Statt-dessen ist die Sackgasse in der Goethestraße unmittelbar hinter der Jahnstraße auszuschildern.

Anweisung an das Tiefbauamt:

An der Einfahrt von der Gutenbergstraße in die Goethestraße sind die beidseitigen VZ 357 (Sackgasse) ersatzlos zu entfernen. Stattdessen ist in der Goethestraße unmittelbar hinter der Jahnstraße auf der rechten Seite ein Mast mit einem neuen VZ 357 (Sackgasse) ein-schließlich des Zusatzes für die Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer, in den Schutz des letzten Holzpollers zu setzen.

Ortsbeirat Mitte

8. Bergstraße

Die Bußgeldstelle hatte gebeten, die Beschilderung des im Bereich des zwischen Wilhelminenstraße und Muhliusstraße liegenden Parkstreifens zu prüfen.

Dieser ist in Abhängigkeit von den Tageszeiten mit unterschiedlichen Regelungen versehen. Von 18 – 8 Uhr ist es ein Taxistand, während von 8 – 18 eine Kurzzeitparkregelung mit Parkscheibe gilt. Die Regelungen sind aus Standort- bzw. Platzgründen eigenständig, jeweils nebeneinander an Laternen bzw. Masten angebracht. Das wirkt auf den ersten Blick zwar unkonventionell, jedoch ist der Regelungsinhalt bei allgemeiner Aufmerksamkeit einfach verständlich und nachvollziehbar. Insofern ist eine Änderung der Anbringung nicht zwingend erforderlich, zumal die jetzige Form bereits seit sehr vielen Jahren besteht, ohne dass gra-vierende Probleme bekanntgeworden sind.

9. Bergstraße / Muhliusstraße

Die Polizeidirektion Kiel hat im Rahmen der ständigen Unfallauswertung mitgeteilt, dass sich nach 2011, auch im Jahr 2012 wieder drei Unfälle gleichen Typs an der Kreuzung Bergstraße Muhliusstraße ereignet haben. Dabei ist es zu Kollisionen zwischen Kfz, die nach rechts in die Muhliusstraße abbiegen wollten und bergabfahrenden Radfahrern gekommen. Nach Ansicht der Verkehrsschauteilnehmer sind in dieser Fahrbeziehung die Sichtverhältnisse von großer Bedeutung. Aufgrund des Gefälles sind die Radfahrer hier sehr schnell und je früher sie im Blickfeld der Abbiegenden erscheinen, desto besser können diese sich darauf einstellen.

Insofern sollen die letzten 5 m des Parkstreifens gesperrt werden. Es bleibt dem Tiefbauamt überlassen, in welcher Form dies geschehen soll. Denkbar sind Betonkübel oder Fahrradbügeln, wobei beide mit rot weißen Leitmalen zu sichern sind. Der derzeit am Ende des Parkstreifens stehende Glascontainer ist dann so umzusetzen, dass er direkt vor dem neu gesperrten Bereich steht.

Die Sperrung des Parkstreifens gibt wiederum die Möglichkeit, die Beschilderung des Parkstreifens zu optimieren und an einem Mast zusammenzufassen.
Die notwendige zeitliche Koordination der Parkplatzsperrung und des Umbaus der Beschilderung erfolgt innerhalb des Tiefbauamtes.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In der Bergstraße ist am Ende des zwischen Wilhelminenstraße und Muhliusstraße gelegenen Parkstreifens, in den Schutz der Sperrung, ein Mast mittig in den Parkstreifen zu setzen. Daran ist ein VZ 229 mit einem ZZ 1052- 39 (auf dem Seitenstreifen), einem ZZ 1040-30 (18 – 8h) und einem ZZ 1000- 20 (Richtung rechtsweisend) anzubringen. Weiterhin ist an einem Ausleger ein VZ 314- 20 (Parkplatz, Ende) mit einem ZZ 1052- 39, einem ZZ 1040- 32 (Parkscheibe 1 Stunde) und einem ZZ 1042- 31 (werktags 8 – 18h) zu befestigen. Die derzeit am Ende des Parkstreifens befindliche Beschilderung ist dann ersatzlos zu entfernen. Am Anfang des Parkstreifens ist der Mast mit dem VZ 314- 10 (Parkplatz, Anfang), dem ZZ 1040- 32 und dem ZZ 1042- 31 gegen einen längeren auszutauschen. Die Schilder sind ab-zubauen und durch ein neues VZ 314- 10 mit ZZ 1052- 39, ZZ 1040- 32 (Parkscheibe 1 Stunde) und ZZ 1042- 31 (werktags 8 – 18h) zu ersetzen. Zusätzlich ist die Beschilderung für den Taxistand – VZ 229, ZZ 1052- 39 und ZZ 1040- 30 (18 – 8h) - an Auslegern anzubringen. Die Altbeschilderung des Taxistandes, an der vor der Litfaßsäule stehenden Laterne, ist dann ersatzlos zu entfernen.

10. Muhliusstraße

Eine Anwohnerin hat von Problemen bei der Nutzung der Hofeinfahrt von Haus 41 berichtet. Hier werde häufig über den baulichen Parkstreifen hinaus so dicht geparkt, dass die Straße nicht eingesehen werden kann. Aus diesem Grund wurde gebeten zu prüfen, ob die Aufstellung von Pollern möglich ist.

In der Muhliusstraße ist zwischen Legienstraße und Bergstraße auf der rechten Seite ein gepflasterter Seitenstreifen vorhanden. Dieser unterscheidet sich zwar optisch eindeutig von der Hofeinfahrt, ist jedoch niveaugleich, so dass das beschriebene Parkverhalten nachvollziehbar ist. Verkehrsrechtlich sind die Verhältnisse eindeutig. Die Verkehrsschauteilnehmer haben jedoch keine Bedenken, wenn der baulich gut erkennbare Parkstreifen auf Kosten des Hauseigentümers von dem Einfahrtsbereich durch Poller abgegrenzt wird. Die Anwohnerin soll entsprechend informiert werden, damit sich der Eigentümer direkt an das Tiefbauamt wenden kann.

11. Lorentzendamm zwischen Schloßgarten und Dahlmanstraße

In der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass die Haltverbotsbeschilderung im Lorentzendamm ggü. dem Hotel Steigenberger widersprüchlich und darüber hinaus auch nicht zwingend erforderlich ist. Wie vor Ort beobachtet, ist das Parken auf dieser Seite auf-grund der Straßenbreite unproblematisch und wird bereits jetzt  durchgehend praktiziert. Die hier vorhandenen beiden Zufahrten zu den Privatparkplätzen waren freigehalten und die baulichen Gegebenheiten schaffen eindeutige verkehrsrechtliche Regelungen. Insofern ist eine zusätzliche Haltverbotsbeschilderung überflüssig.

Anweisung an das Tiefbauamt:

An der Einfahrt vom Schloßgarten ist im Lorentzendamm auf der rechten Seite am Ende der baulichen Aufpflasterung ein Mast mit einem VZ 283- 20 (absolutes Haltverbot, Ende) und einem VZ 286- 10 (eingeschränktes Haltverbot, Anfang) vorhanden. Das VZ 286- 10 ist er-satzlos zu entfernen. Im weiteren Verlauf ist das an dem Mast mit der Beschilderung für den Beginn der Busparkplatzfläche befindliche VZ 283- 20 (absolutes Haltverbot, Ende) ersatzlos zu entfernen.

12. Lorentzendamm zwischen Bergstraße und Legienstraße

Zwischen der Bergstraße und der Legienstraße befindet sich parallel zum Sparkassengebäude ein Parkplatz. Zwischen diesem Parkplatz und der Grünfläche verläuft wiederum eine Wegeverbindung, die z.Z. mangels Beschilderung ausschließlich von Fußgängern genutzt werden darf. Aufgrund der Breite und des geradlinigen, übersichtlichen Verlaufs, soll der Weg, dem Vorschlag des Radverkehrsbeauftragten des Tiefbauamtes folgend, für Radfahrer freigegeben werden. Damit wird auch formaltrechtlich die Lücke in der Veloroute zwischen Schloßgarten und Exerzierplatz geschlossen.

Anweisung an das Tiefbauamt:

Von der Bergstraße aus verläuft zwischen dem Sparkassenparkplatz und der Grünfläche eine Wegeverbindung zur Legienstraße. Hier ist von der Bergstraße kommend an dem Mast mit der Beleuchtung für das Sparkassengebäude ein VZ 239 (Gehweg) mit einem ZZ 1022- 10 (Radfahrer frei) anzubringen. Von der Legienstraße aus kommend, ist an der am Beginn der Verbindung zur Bergstraße stehenden Laterne ebenfalls eine Kombination von VZ 239 und ZZ 1022- 10 zu befestigen.

13. Dahlmannstraße / Philosophengang

Ein Anwohner des Philosophenganges hat darum gebeten, an der Einfahrt Philosophengang / Dahlmannstraße ein Sackgassenschild aufzustellen. Hier würden Autofahrer fälschlicherweise einfahren, weil sie meinen von dort in die Bergstraße kommen zu können.

Da bereits an der Einfahrt vom Lorentzendamm in die Dahlmannstraße ein VZ 357 (Sackgasse) vorhanden ist, ist nichts zu veranlassen.

14. Stresemannplatz

Im Rahmen eines Verfahrens hat die Bußgeldstelle gebeten, die Beschilderung der Behindertenparkplätze am Stresemannplatz vor dem Gebäude Rathaus 2/ Post zu überprüfen und zu bewerten. Hier hatten Mitarbeiter des 2. Polizeirevieres einen Fahrzeughalter verwarnt, weil dieser vermeintlich widerrechtlich auf einem Behindertenparkplatz geparkt haben soll.

Auf dem betreffenden Parkstreifen sind in Richtung Andreas-Gayk-Straße die letzten beiden Schrägparkplätze als Behindertenparkplätze markiert. Daran schließt sich noch eine Restfläche an, die ebenfalls von den Ausmaßen her zum Parken genutzt werden kann. Die Behindertenparkplätze sind durch einen nicht ganz mittig stehenden Mast mit einem VZ 314- 50 (Parkplatz), einem ZZ 1044- 10/ de (allgemeiner Behindertenparkplatz) und einem ZZ 1000- 30 (beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile) ausgeschildert.

Das Gesamtbild von Beschilderung und Markierung vermittelt den Verkehrsschauteilnehmern nicht den Eindruck, dass die verbleibende Restfläche als Behindertenparkplatz einzustufen ist. Dabei spielt insbesondere die Tatsache eine Rolle, dass die Restfläche im Gegensatz zu den beiden Schrägparkplätzen nicht mit einem Rollstuhlpiktogramm markiert ist. Aber auch die im Vergleich zum restlichen Seitenstreifen abweichende bauliche Anlage spricht gegen die Einstufung als Behindertenparkplatz.

Um jedoch zukünftig eine eindeutige und zweifelsfreie Kennzeichnung zu gewährleisten, soll die Beschilderung der Behindertenplätze beidseitig gesetzt und die Restfläche als Kurzzeitparkplatz ausgewiesen werden.

Anweisung an das Tiefbauamt:

Am Stresemannplatz sind auf dem Schrägparkstreifen vor dem Gebäude Rathaus 2/ Post zwei allgemeine Behindertenparkplätze markiert. Der hier stehende Mast mit dem VZ 314- 20 (Parkplatz, Ende) und dem ZZ 1052- 33 (nur mit Parkschein) ist um ca. 1 m in Richtung Kaistraße bis auf Höhe der Trennlinie zwischen dem letzten Kurzzeitparkplatz und dem ersten Behindertenparkplatz zurückzusetzen. Zusätzlich ist dann an diesem Mast an einem Ausleger eine Kombination von VZ 314- 10 (Parkplatz, Anfang) mit ZZ 1044-10/ de (allgemeiner Behindertenparkplatz) anzubringen. Sodann ist der derzeit etwa mittig der beiden Behindertenparkplätze stehende Mast mit dem VZ 314- 50 (Parkplatz) und den ZZ 1044-10/ de und ZZ 1000- 30 (beide Richtungen, zwei gegengerichtete, waagerechte Pfeile) in Rich-tung Andreas-Gayk-Straße auf die Höhe der Trennlinie zwischen dem zweiten Behinderten-parkplatz und der Restfläche zu versetzen. Das VZ 314- 50 ist durch ein VZ 314- 20 zu er-setzen und das ZZ 1000- 30 ersatzlos zu entfernen. Auch hier ist zusätzlich an einem Ausle-ger eine Kombination von VZ 314- 10 mit ZZ 1052- 33 zu befestigen.


15. Spritzengang / Europaplatz

Auf Anregung des Ortsbeirates Mitte, wurde die Haltverbotsbeschilderung im Spritzengang zwischen Zufahrt Europaplatz und Ziegelteich überprüft. Im Ergebnis sind sämtliche Schilder aufgrund des Zustandes zu erneuern und teilweise geringfügig anders anzubringen.

Anweisung an das Tiefbauamt:

An der Einfahrt vom Ziegelteich zum Europaplatz steht auf der rechten Seite neben Laterne 23 ein Mast mit einer Kombination VZ 314- 10 (Parkplatz, Anfang) mit ZZ 1044- 30 (Bewohner mit Parkausweis P) und einem VZ 283- 10 (absolutes Haltverbot, Anfang). Das VZ 283- 10 ist gegen ein VZ 283- 20 (absolutes Haltverbot, Ende) auszutauschen.

Im Spritzengang sind sämtliche zwischen der Zufahrt vom Europaplatz und dem Ziegelteich vorhandenen absoluten Haltverbotszeichen zu erneuern. In Richtung Ziegelteich steht auf der rechten Seite an der Ecke vor Haus 4 ein Mast mit einem VZ 283- 20 (weist hoch in die Zufahrt vom Europaplatz) und einem VZ 283- 10 (weist zum Ziegelteich). Um das VZ 283- 20 optimal für die Zufahrtstrasse auszurichten, ist es an einem Ausleger anzubringen. Weiterhin können dann beide Zeichen auf 2 m Schildunterkante gesetzt werden. Auf der linken Seite ist in Verlängerung der Zufahrt vom Europaplatz ein VZ 283- 30 (absolutes Haltverbot, Mitte) vorhanden. Im unmittelbaren Einmündungsbereich zum Ziegelteich befinden sich rechts ein VZ 283- 20 und links ein VZ 283- 10.

Ortsbeirat Russee / Hammer

16. Speckenbeker Weg

In einer Sitzung des Ortsbeirates Russee / Hammer hat ein Bürger auf die Querung des Speckenbeker Wegs oberhalb der Buswendeschleife in der Hamburger Chaussee und die dort herrschenden eingeschränkten Sichtverhältnisse hingewiesen. Hier endet bzw. beginnt die im Zuge der Umbauarbeiten in der Hamburger Chaussee hergestellt neue Rampenanlage. Es wurde gebeten, die Querungsstelle im Rahmen einer Verkehrsschau zu prüfen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es sich um eine Tempo 30 Zone mit einem insgesamt geringen Verkehrsaufkommen handelt. Für die Querenden ergeben sich daher jederzeit ausreichend große Lücken, um gefahrlos die Straßenseite zu wechseln.

Aufgrund der vor Ort gewonnen Eindrücke kommen die Verkehrsschauteilnehmer zu folgenden Einschätzungen.

Von der Buswendeschleife kommend, ist eine erste Querungsmöglichkeit in Höhe einer gegenüberliegenden Treppenanlage vorhanden. Über die Treppe ist die Nebenfahrbahn des Speckenbeker Weges erschlossen. Aufgrund der Lage im Scheitelpunkt der Kurve, sind hier die Sichtverhältnisse auf beiden Seiten optimal. Verkehrsrechtliche Maßnahmen sind somit nicht erforderlich.

In Richtung Rendsburger Landstraße endet bzw. beginnt der von der Rampe kommende bauliche Gehweg in Höhe der Abzweigung der Nebenfahrbahn bei Haus 24. Auch hier sind die Sichtverhältnisse grundsätzlich ausreichend. Allerdings sollte das Grünflächenamt den Strauchbewuchs auf der in Richtung Rendsburger Landstraße linken Seite regelmäßig zurückschneiden bzw. gleichmäßig kurz halten. Auch hier sind weder verkehrsrechtliche, noch bauliche Maßnahmen zwingend erforderlich.