Bericht über die Verkehrsschau am 24. Januar 2013

Nummer 02 / 2013 - Folgende Straßenzüge wurden besichtigt:

Ortsbeirat Schilksee

1. Langenfelde

Der Ortsbeirat Schilksee bittet um Auskunft, warum die Tempo 30-Zone erst hinter der Querungshilfe (in Höhe des Sky-Marktes) beginnt.

In der Langenfelde vom Funkstellenweg kommend in Fahrtrichtung Olympiazentrum, ist die Beschilderung mit Verkehrszeichen 274.1-50 (Beginn der Tempo 30-Zone) rechts vor der baulich hergestellten Querungsstelle angebracht. Linksseitig ist die Beschilderung hinter der Querungshilfe an der Laterne 27 angebracht.

Die Tempo 30-Zone beginnt mit dem rechtsseitig gesetzten Verkehrszeichen, also vor der Querungshilfe.

Ursprünglich war es so, dass die Beschilderung auch linksseitig vor der Querungshilfe ange-bracht war. Sie wurde jedoch im Jahre 2005 hinter die Querungshilfe versetzt.
Seinerzeit sahen sich die Teilnehmer einer Verkehrsschau zu dieser Maßnahme genötigt, um die uneingeschränkte Sichtbarkeit der Querungsstelle und der Verkehrszeichen zu gewährleisten.

Die Situation besteht also seit ca. sieben Jahren, ohne dass dies zu Schwierigkeiten geführt hat. Nach Auffassung der jetzt an der Verkehrsschau teilnehmenden Personen hat sich an der damaligen Einschätzung nichts geändert.

Dass in Fahrtrichtung Funkstellenweg die Tempo 30-Zone unmittelbar vor der Querungshilfe endet, wird im Bezug auf die Sicherheit der Querungshilfe als unkritisch eingeschätzt.
Es ist nicht anzunehmen, dass aufgrund des Ende-Zeichens eine wilde Beschleunigung des Kfz-Verkehrs einsetzt. Unmittelbar dahinter befindet sich die abknickende Vorfahrt.

Ortsbeirat Pries / Friedrichsort

2. Monsberg

Ein Anwohner des Monsbergs berichtet dem Ortsbeirat, dass er nach dem Umbau der Straße kaum mehr vom Grundstück herunterfahren könne. Das Problem entstehe durch ggü. parkende Fahrzeuge.

Die Verkehrsschauteilnehmer sind der Auffassung, dass auch bei einem gegenüber geparkten Kfz das Ausfahren aus der Zufahrt problemlos möglich ist.
Ein Fahrversuch bestätigte dies. Dem Anlieger bleibt es überlassen zur Vereinfachung seine Ausfahrt breiter herzustellen.

Ortsbeirat Holtenau

3. Oskar-Kusch-Straße

Ein Fahrlehrer berichtet, dass sich am Ortsübergang Kiel/Altenholz auf der K22 zwischen Am Jägersberg / Prinz-Heinrich-Straße,
etwa unterhalb der Rampe zur Hochbrücke in Fahrtrich-tung Kiel fahrend das Zeichen 311 (Ortsende, mit Richtungsweisung Kiel) zeige.
Vor dem Austausch des Schildes sei die Ausweisung korrekt gewesen.

Auf der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass die Rückseite nicht richtig ist. Es bezeichnet das Ende der geschlossenen Ortschaft (hier Altenholz) und verweist auf die nächste Ortschaft (hier Kiel), welche in einer unbestimmten Entfernung beginnt (Verkehrszeichen 311, Ortstafel Rückseite → ohne Entfernungsangabe). Es beginnt jedoch unmittelbar im Anschluss die geschlossene Ortschaft Kiel. Die Rückseite des Verkehrszeichens ist daher gegen ein Verkehrszeichen 310 (Landeshauptstadt Kiel, Stadtteil Holtenau) auszutauschen.
Zuständig ist nach Rücksprache mit dem Betriebshof für Beschilderung als Verursacher die Gemeinde Altenholz. Sie hat eine Mitteilung erhalten.

Ortsbeirat Wik

4. Im Anscharpark

Aus dem Ortsbeirat Wik wird vorgeschlagen, bezüglich der Rechte und Pflichten innerhalb einer Spielstraße für Autofahrer Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, z.B. durch Aushang vor Ort in einem Schaukasten oder durch Verteilung von Handzetteln. Zudem wird darauf hingewiesen, dass häufig bis zur engen Toreinfahrt geparkt werde, so dass es bei Begegnungsverkehr zu gefährlichen Situationen kommt. Es könnte hier durch (rot-weiße) Betonschlangen Abhilfe geschaffen werden.

Eine Erläuterung der Verkehrszeichen durch weitere Zusatzzeichen ist nicht zulässig.

Dass es im Begegnungsverkehr zu gefährlichen Situationen kommt, ist in einem verkehrsbe-ruhigten Bereich eher unwahrscheinlich. Nach Auffassung der Verkehrsschauteilnehmer be-steht kein weiterer Handlungsbedarf.

Ortsbeirat Steenbek / Projensdorf

5. Charles-Roß-Ring

Der Ortsbeirat Steenbek-Projensdorf bittet die Verwaltung am Charles-Roß-Ring Sperrflä-chen zu kennzeichnen und zwar an der Stelle, wo der Fußweg hinter der Gurlittstraße 11 auf den Charles-Roß-Ring stößt, ca. 20 m hinter der Haltestelle des Schadstoffsammelmobils.

Es besteht eine Fußwegeverbindung zwischen dem Gurlittplatz, entlang des Parkplatzes Bendixenstraße, über den Charles-Roß-Ring bis zum Woltersweg und darüber hinaus. Die Querungsstelle am Gurlittplatz (Straße zwischen Gurlittstraße und Bendixenstraße) zwischen dem Durchgang unter dem Gebäude Gurlittplatz 9 und dem parallel zum Parkplatz verlau-fenden Gehweg wurde bereits zum barrierefreien Ausbau in die Prioritätenliste des Tiefbau-amtes aufgenommen.

Das Tiefbauamt wird gebeten, auch die Querungsstelle zwischen dem Parkplatz Bendixenstraße über den Charles-Ross-Ring zu der Wegeverbindung zum Woltersweg in die Prioritätenliste mit aufzunehmen. Bisher sind die Borde hier nicht abgesenkt.


Dadurch wird die Querung zugeparkt, so dass die Wegeverbindung durch den Charles-Ross-Ring unterbrochen wird. Um zumindest optisch die Wegeverbindung zu verdeutlichen und die Querung zu erleichtern, ist dem Wunsch des OBR nach einer Markierung zu entsprechen. Eine Sperrfläche ist hier aber nicht geeignet. Es bietet sich eine Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote an (Zeichen 299).

6. Elfriede-Dietrich-Straße

Ein Anlieger berichtet dem Ortsbeirat, dass die Einmündung der Elfriede-Dietrich-Straße in den Steenbeker Weg (gegenüber der Araltankstelle) extra mit einer zusätzlichen Abbiegespur versehen worden sei, um ein gefahrloses Befahren in beiden Richtungen zu ermöglichen. Seitdem die beiden Wohnhäuser mit Eigentumswohnungen - gegenüber dem Studen-tenwohnheim - bezogen worden seien, werde die dort angrenzende Fahrbahnseite der Elf-riede-Dietrich-Straße permanent zugeparkt, teilweise auch über den Bereich der Abbiegespur hinaus. Dadurch komme es immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn ein Fahrzeug schnell aus dem Steenbeker Weg in die Elfriede-Dietrich-Straße einbiege. Besonders prekär werde die Situation, wenn es sich dabei um ein größeres Fahrzeug handele und/oder Radfahrer, da vor allem Kinder diesen Bereich befahren. Es werde um Aufstellung von Halt-verboten und entsprechende Überwachung gebeten.

Bei der Elfriede-Dietrich-Straße handelt es sich um eine Tempo 30-Zone. Richtung Steenbeker Weg sind keine Abbiegespuren mit Pfeilmarkierungen markiert. Dies war auch hier nie vorgesehen. Im Bereich der Ausfahrt weitet sich die Fahrbahn der Elfriede-Dietrich-Straße. Dadurch entstehen aber keine Abbiegespuren.

Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen das Parken am Fahrbahnrand sprechen. Unter Einhaltung des 5 Meter-Schutzbereiches im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO sind hier keine Schwierigkeiten zu erwarten. Durch die Aufweitung der Fahrbahn zum Steenbeker Weg hin sind die Platzverhältnisse bei einer Fahrbahnbreite von ca. 7 m auch beim einseitigen Parken weiterhin ausreichend. Nach Auffassung der Verkehrsschauteilnehmer besteht auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse keine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.  

7. Lilli-Martius-Weg

Ein Anwohner bittet um Aufstellung von Haltverboten zum Schutze der Zufahrt zu den Grundstücken. Es handelt sich um den Wendehammer. Am Ende des Wendehammers ist rechts eine Zufahrt am Rande des Hammers, welche durch im Wendehammer parkende Fahrzeuge aufgrund des Winkels so zugeparkt werden kann, dass ein Zufahren für größere Fahrzeuge (Feuerwehr) unmöglich sein könnte.

Nach Würdigung der Situation kommen die Verkehrsschauteilnehmer überein, dass hier kein verkehrsrechtliches Problem vorliegt. Unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung sind hier keine Schwierigkeiten zu erwarten. Selbstverständlich ist das Parken nicht zulässig, soweit das Erreichen einer Grundstückszufahrt behindert wird.

Ortsbeirat Suchsdorf

8. Steenbeker Weg, Steekberg

Ein Verkehrsteilnehmer teilt mit, dass vom Steekberg kommend zwei Spuren zum Linksab-biegen in den Steenbeker Weg vorgesehen seien. Es scheint hier nach Meinung des Ver-kehrsteilnehmers zu Missverständnissen und Beinahe-Unfälle zu kommen. Verkehrsteilneh-mer würden beim Abbiegen die Spur wechseln. Zur Lösung schlägt er eine eindeutigere Markierung und die Erweiterung der Mittelinsel vor.

Die Spurführung stellt sich hier so dar, dass man beim Abbiegen von dem rechten Linksab-bieger auf die Rechtsabbiegespur des Steenbeker Weges vor der Kreuzung Eckernförder Straße geführt wird. Wird die linke Abbiegespur genutzt, wird man auf die Geradeausspur geführt, von der dann der Spurwechsel auf die Linksabbiegespur vor der Kreuzung Eckern-förder Straße möglich ist. Nach Auffassung der Verkehrsschauteilnehmer ist die gewollte Verkehrsführung eindeutig. Bei Gelegenheit könnte auf der linken Fahrbahn des Steenbeker Weges die Führung nachgezeichnet werden. Über größere Schwierigkeiten beim Abbiegen liegen keine Erkenntnisse vor. Unter Beachtung der Regelungen der StVO sind diese auch nicht zu erwarten.  

9. Eckernförder Straße

Der Ortsbeirat bittet folgende Situation zu prüfen. LKW parken auf dem Parkstreifen in der E’förder Straße zwischen Rungholtplatz und Sylter Bogen, was grundsätzlich unproblema-tisch sei. Lediglich in der Kurve könnte das Parken zu Schwierigkeiten führen.

Die Problematik kann durch die Verkehrsschauteilnehmer nicht nachvollzogen werden. Die Sicht ist nicht eingeschränkt. Es lässt sich kein verkehrsrechtlicher Grund für ein Parkverbot für LKW finden. Es ist in dem gesamten Bereich unproblematisch, wenn LKW auf dem Sei-tenstreifen abgestellt werden. 

10. Alter Nienbrügger Weg

Es ist zu prüfen, ob eine Beschilderung eines Bereiches für Hol- und Bringverkehr der Eltern mit Verkehrszeichen 250 für den Schulweg in Frage kommt?

Eingangs des Schulweges wird ein Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) gefordert. Dieses müsste mit einen Zusatzzeichen „Anlieger frei“ versehen werden. Ein sol-ches Verkehrszeichen wird vermutlich die Bring- und Holverkehre der Eltern nicht verhindern. Eventuell lassen sich dadurch jedoch einige abschrecken.

Anweisung an das Tiefbauamt:

Eingangs des Schulweges vom Alten Nienbrügger Weg aus ist ein Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) + Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) aufzustellen.

11. Steenbeker Weg / Dr.-Hell-Straße / Ellerkrug

Die Polizei meldet eine Unfallhäufung.

Es lässt sich durch die Verkehrsschauteilnehmer schwerlich nachvollziehen, warum sich die Unfälle ereignen. Die Sichtverhältnisse sind gut. Die Unfälle ereignen sich zu allen Tageszei-ten überwiegend in verkehrsärmeren Zeiten. Der Zustand der Straße, ob nass oder trocken, spielt hierbei ebenfalls keine Rolle. Es wurde in fünf Fällen den Verkehrsteilnehmern, welche sich auf dem Steenbeker Weg vom Holmredder kommend in Richtung Eckernförder Straße befanden, die Vorfahrt genommen und zwar in drei Fällen durch Fahrzeuge, die von der Dr.-Hell-Straße kamen und von zwei Fahrzeugen, die aus der anderer Richtung kamen. Für letz-tere ist bereits ein Verkehrszeichen 206 (Stoppschild) vorhanden. Für die Dr-Hell-Straße soll es jetzt ebenfalls zu einer Aufstellung kommen. Es bleibt abzuwarten, ob im Bezug auf die Unfallzahlen hierdurch eine Besserung eintritt.

Insgesamt ist die Situation hier jedoch nicht besorgniserregend. Die Unfallzahlen halten sich angesichts der Verkehrsmengen in Grenzen und die Folgen waren im Bezug auf Verletzun-gen nicht schwerwiegend. Dennoch ist es hier angezeigt, den Wartepflichtigen zur besonde-ren Vorsicht zu mahnen.

12. Johann-Fleck-Straße

Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung, sich mit der Situation in dem Bereich Johann-Fleck-Straße / Radbruchstraße zu befassen und hierbei auch die geplante Baumaßnahme der Gemeinde Kronshagen parallel zur Radbruchstraße zu berücksichtigen.

Der Übergang zum Bremerskamp ist in der Johann-Fleck-Straße mit abgesenkten Borden und weiß geriffelten Platten barrierefrei hergestellt. Die Sichtverhältnisse werden seitens der Verkehrsschauteilnehmer als gut beurteilt. Welche möglichen Konsequenzen Baumaßnah-men, die derzeit in ihrer Dimension für die Verkehrsschauteilnehmer noch nicht absehbar sein können, auf Seiten der Gemeinde Kronshagen haben könnten, lässt sich nicht beurteilen. Festzuhalten bleibt, dass die derzeitige Situation in ihrer Gesamtheit unbedenklich ist.  Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. 

Ortsbeirat Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook

13. Krausstraße

Ein Anwohner bittet um Aufstellung eines Verkehrszeichen 357 (Sackgasse) Ecke Schweffelstraße → Es fahren immer wieder Fahrzeuge in diesen Bereich in der Hoffnung zum Westring zu gelangen.

Eine Sackgassenbeschilderung ist nur dann notwendig, wenn die Straße nicht ohne weiteres als Sackgasse erkennbar ist. Das Ende der Straße ist hier deutlich erkennbar. Die Zufahrt zu der Tankstelle ist seit längerem geschlossen. Es ist hier nicht ersichtlich, wie eine Beschilde-rung mit Verkehrszeichen 357 (Sackgasse) zur Vermeidung unnötiger Fahrten beitragen könnte. Es ist eher zu vermuten, dass es sich bei der überwiegenden Zahl der Fehlfahrten um Parksuchverkehr handelt. 

14. Schauenburgerstraße

Eine Anliegerin wünscht eine Überprüfung, ob das auf dem vorgezogenen Teilstück im Be-eich der neu geschaffenen Querungshilfe Groß Kielstein vorhandene Haltverbot tatsächlich auf ganzer Länge bestehen bleiben muss.

Die Verkehrsschauteilnehmer kommen überein, dass bei einem Versetzen des Endes des Haltverbotes, die Sichtverhältnisse der Querungshilfe weiterhin gewährleistet sind. Durch ein Versetzen kann Parkraum für ca. 2 Fahrzeuge geschaffen werden. Angesichts des dortigen Parkdrucks erscheint diese Maßnahme sinnvoll. 

15. Schauenburgerstraße

Eine Anliegerin bittet um Ausweitung der Aufhebung des Gehwegparkens auch auf dem Stück zwischen Westring und Hansastraße.

Angesichts des Parkdruckes kann eine Aufhebung des Gehwegparkens hier nicht erfolgen. Die Fahrbahnbreite lässt das Parken am Fahrbahnrand nicht zu. Die Restbreite des Gehweges ist ausreichend. Eine Aufhebung wäre nur im Rahmen der Verkehrsplanung unter dem Aspekt der Schaffung neuer Fußwegeachsen möglich. In einer Verkehrsschau wird diese Entscheidung nicht getroffen.

16. Beselerallee

Seitens des Ortsbeirates wird das links nicht zu erkennende Ampellicht Höhe Beselerallee 41, Richtung Gerhardstraße, Bereich Kindergarten bemängelt.
Es werde von einem Verkehrsschild verdeckt. Es werde um erneute Prüfung gebeten.

Lt. Verkehrsschaubericht vom 30.10.2012 war eine schlechte Erkennbarkeit der LSA nach Auffassung der Verkehrsschauteilnehmer nicht gegeben. Es wurde festgestellt, dass die LSA nicht durch Verkehrszeichen oder Bewuchs in der Art verdeckt wird, dass ein Rotlichtverstoß auf eine mangelnde Sichtbarkeit zurückzuführen sein könnte. Nichtsdestotrotz wurde das Grünflächenamt um weiteren Rückschnitt des Bewuchses gebeten.

Weiterhin lässt sich von der Holtenauer Straße kommend keine Sichteinschränkung der LSA feststellen.

In Fahrtrichtung Holtenauer Straße von der Feldstraße kommend ist in Höhe der Hausnummer 41 in der Tat nur die Mittelpeitsche sichtbar. Die übrigen Signale werden durch die Bäume verdeckt. Allerdings beträgt die Entfernung zwischen der Hausnummer 41 und der LSA ca. 145 m. Die Bäume der Allee werden sicherlich nicht entfernt werden. Ab Hausnummer 44 sind sämtliche Signale deutlich sichtbar. Das sind ca. 50 m. Die Sichtverhältnisse sind weiterhin nach Auffassung der Verkehrsschauteilnehmer vollkommen ausreichend. Sollte es zu einem Rotlichtverstoß kommen, kann dieser nicht auf mangelnde Sichtbarkeit der LSA zurückgeführt werden. 


17. Beselerallee

Eine Anwohnerin bittet um Überprüfung der Notwendigkeit des Behindertenparkplatzes Beselerallee 57. Der Deutsche Paritätische Wohfahrtsverband sei dort weggezogen.

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband ist dort weggezogen. Ein Bedarf für den Stell-platz ist nicht erkennbar. Es scheint so zu sein, dass der Stellplatz höchst selten genutzt wird. Aus diesem Grund ist die Beschilderung zu entfernen.

18. Blücherplatz

Ein Verkehrsteilnehmer bemängelt, dass die zusätzliche Aus- bzw. Einfahrt an der Ecke östlicher Blücherplatz/Esmarchstraße zur Unübersichtlichkeit und Gefährdung von Fußgängern führt.

Das Tiefbauamt hat zu diesem Thema bereits wie folgt Stellung genommen:

Im Gegensatz zum früheren Bauzustand, wo immer eine Zufahrtsmöglichkeit über die be-schriebene Zufahrt stattfand, ist es nach dem Umbau vorgesehen, dass die Zufahrten nur während der Markttage (Montag u. Donnerstag) vom frühen Morgen bis in den Abend geöffnet sein sollen, damit die Marktbeschicker mit ihren Fahrzeugen den Blücherplatz befahren können. Die Poller werden i. d. R. am frühen Morgen herausgenommen und abends wieder eingesteckt, nachdem der Blücherplatz gereinigt wurde. Aufgrund der winterlichen Wetterlage kann es vorkommen, dass die Hülsen so vereist sind, dass die Poller nicht mehr eingeführt werden können. Zurzeit ist dieses leider der Fall. Sowie es technisch wieder möglich ist, werden die Zufahrten zum Blücherplatz außerhalb der Markttage wieder verschlossen sein.

Es ist seitens der Verkehrsschauteilnehmer sicherlich nicht wünschenswert, dass sich hier eine Ausfahrt befindet. Eine Nutzung sollte unter normalen Bedingungen ausschließlich an Markttagen durch die Marktbeschicker erfolgen. Es handelt sich hier ausdrücklich um einen Wunsch der Marktbeschicker, um die Zufahrt zu erleichtern. Sollte sich herausstellen, dass die Poller regelmäßig aus welchen Gründen auch immer nicht zurück an ihren Platz kom-men, ist zu überlegen, die Zufahrt ganz zu verschließen. Die Situation wird weiter beobachtet. 

19. Forstweg / Esmarchstraße

Die Polizei meldet eine Unfallhäufung.

Die Unfälle ereignen sich nur zwischen Fahrzeugen, die auf dem Forstweg von der Düppelstraße kommend die Esmarchstraße kreuzen möchten und Fahrzeugen die auf der Esmarchstraße von der Feldstraße kommend nach links in den Forstweg abbiegen. Diese nehmen den Fahrzeugen, die die Esmarchstraße Richtung Feldstraße befahren, die Vorfahrt.

2008 trat dieser Bereich erstmalig in Erscheinung. Seinerzeit wurde ein Haltverbotszeichen versetzt. In der Folge ereigneten sich keine Unfälle mehr. Im Jahre 2012 ist hier wieder eine Unfallhäufung (vier ähnlich geartete Unfälle) festzustellen. Die Unfälle ereigneten sich ausschließlich tagsüber sowohl bei nasser als auch trockener Fahrbahn.

Der Kreuzung ist durch ihre H-Form geprägt. Sie liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone. Es gilt bezüglich der Vorfahrt die Grundregel rechts vor links.

Dies scheint einige Verkehrsteilnehmer zu überfordern. Zunächst bevorrechtigt wird der erste Teil der Esmarchstraße gequert. Sodann, mit einer rechts vor links Situation konfrontiert, erscheint die Aufmerksamkeit zu sinken. Die Sichtverhältnisse werden von den Verkehrs-schauteilnehmern als gut erachtet. Durch die parkenden Fahrzeuge stellen sich die Sichtverhältnisse nicht so dar, dass mit zügiger Geschwindigkeit die Esmarchstraße gequert werden kann. Der Verkehrsteilnehmer ist schon gezwungen seine Geschwindigkeit zu verringern. Dabei ist die Sicht aber nicht so, dass sie durch die parkenden Fahrzeuge in einem nicht zu vertretenden Maße eingeschränkt wird.

Nach Auffassung der Verkehrsschauteilnehmer können hier nur starke Aufmerksamkeitsdefizite ursächlich für Unfälle sein. Sie kommen überein, dass mit Mitteln der Straßenverkehrsordnung hier keine sinnvollen Maßnahmen zur Vermeidung möglich sind. 

20. Düppelstraße

Das Tiefbaumt bittet um Versetzung der Container (Altkleider, Glas) im Bereich Forstweg auf die gegenüberliegende Straßenseite. Änderung der Parkregelung nach Umbau könnte in diesem Bereich in Betracht kommen.

Die Verkehrsschauteilnehmer kommen überein, dass das Gehwegparken hier erhalten blei-ben sollte. Dies wird für eine durchgehende Regelung als notwendig erachtet. Es erscheint sinnvoller das Haltverbot gegenüber entfernen zu lassen. Der Bereich der Container sollte mit eingeschränkten Haltverboten, welche zeitlich befristet sind, ausgewiesen werden.

21. Sternwartenweg

Anwohner beklagen die Enge der Straße durch parkende Fahrzeuge

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gilt in Teilen des Sternwartenweges ein
gesetzliches Haltverbot für normalbreite PKW im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung. Danach ist das Halten an engen Straßenstellen unzulässig.
Eng bedeutet hier, wenn durch das Halten der freibleibende Raum für ein Fahrzeug einen Wert von 3,00 m unterschreitet. Der Wert setzt sich aus der höchstzulässigen Breite eines Fahrzeuges gem. § 32 Straßenverkehrszulassungsordnung (allgemein 2,55 m, PKW 2,50 m) zuzüglich eines Seitenabstandes von 50 cm zusammen. Für den Sternwartenweg wird überwiegend PKW-Verkehr angenommen, so dass der Wert von 3,00 m hier anzusetzen ist.


Sehr schmale PKW oder Motorräder können aber durchaus am Fahrbahnrand abgestellt werden. Aus diesem Grund wäre eine Aufstellung eines Verkehrszeichens 283 (Haltverbot) mangels weiterer verkehrsrechtlicher Begründung nicht zulässig.

Gem. der StVO sind Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, ohnehin nicht anzuordnen. Der Gesetzgeber setzt die Kenntnis über die Verkehrsregeln voraus.

Etwaige Schwierigkeiten des Radverkehrs im abschüssigen Bereich des Sternwartenweges vor der Einmündung in den Niemannsweg können nicht nachvollzogen werden. Ein Radfahrer hat seine Geschwindigkeit auch bergab an den Gegebenheiten anzupassen.

22. Lindenallee / Einmündung zum Hindenburgufer

Eine Verkehrsteilnehmerin sieht Konflikte bei der Querung des Hindenburgufers durch Rad-fahrer mit schnell aus der Lindenallee Richtung Süden abbiegenden Kfz.

Die Querungsstelle befindet sich unmittelbar hinter der Einmündung der Lindenallee in das Hindenburgufer. Der PKW-Verkehr aus der Lindenallee hat hier Vorrang. Die Querung ist deutlich abgesetzt. Der Querungswillige hat hier darauf zu achten. Die Sache wurde bereits in der Vergangenheit mit der Schule kommuniziert. Die Schüler haben Kenntnis über die Situation. Ein Unfallgeschehen gibt es nicht. Mit Mitteln der StVO können hier keine Änderungen herbeigeführt werden.

23. Hohenbergstraße

Eine Anwohnerin berichtet, dass der Einmündungsbereich der Hohenbergstraße zur Kir-chenstraße regelmäßig zugeparkt werde. Die PKW stünden dabei auf dem Gehweg. Es wird um Prüfung gebeten, ob an dieser Stelle mit Hilfe von Pollern das Beparken aktiv verhindert werden könne. Es werde dort zwar regelmäßig überwacht, jedoch zeige dies keine Wirkung im Bezug auf die Verhinderung des Parkens.

An dieser Stelle, so ist festzustellen, wird in der Tat regelmäßig geparkt. Poller könnten diese Situation beenden.

Allerdings wird seitens des Tiefbauamtes angemerkt, dass es sich hier nicht um eine wichtige Querungsstelle handelt, weil im Prinzip auf den anderen Straßenseiten keine vernünftige Querungssituation vorhanden ist. Das Tiefbauamt sagt zu, diesen Bereich in die Prioritätenliste aufzunehmen.