Verkehrsschaubericht vom 5. Juni 2013

Ortsbeirat Hassee / Viehburg

1. Lübscher Baum

Eine Anwohnerin des Sackgassenteils südlich der B 76 hat von Problemen durch parkende Fahrzeuge berichtet. Dabei handelt es sich um Besucher des hier ansässigen Geburtshauses.

Die Straße ist so breit, dass dort einseitig geparkt werden darf. Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist jedoch u.a. das Parken vor Grundstückszufahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber unzulässig. Insofern besteht bereits eine gesetzliche Regelung, welche die Funktionsfähigkeit der Grundstückszufahrten sicherstellt. Zusätzliche verkehrsregelnde Maßnahmen durch Beschilderungen oder Markierungen sind daher mangels der nach § 45 Abs. 9 StVO erforderlichen zwingenden Notwendigkeit nicht zulässig.

Vor Ort fiel allerdings auf, dass insbesondere im oberen Abschnitt der Fahrbahnquerschnitt durch das in die Fahrbahn hineinwachsende Busch- und Strauchwerk nicht unerheblich verringert wird. Hier sollte ein deutlicher Rückschnitt veranlasst werden, damit die Fahrzeuge beim Parken einen größeren Abstand zu den gegenüberliegenden Zufahrten einhalten können.

Da sich der Grünbewuchs nach den Daten aus der digitalen Besitzstandskarte auf einer Fläche des Tiefbauamtes befindet, wird das Tiefbauamt gebeten, den Rückschnitt zu veranlassen.

Dieser sollte so vorgenommen werden, dass die Fahrbahn dauerhaft in voller Breite zur Verfügung steht.
 

2. Diesterwegstraße

Eine Anwohnerin hatte gebeten zu prüfen, ob das in Richtung Hamburger Chaussee auf der rechten Seite ggü. der Einmündung Fröbelstraße praktizierte Parken auf dem Gehweg legalisiert werden könnte.

In diesem Abschnitt nimmt die Diesterwegstraße einen S-kurvigen Verlauf. Vor Ort konnten einige parkende Fahrzeuge beobachtet werden.

Der betreffende Gehweg weist eine Breite von ca. 3 - 3,5 m auf. In dem folgenden, geradlinigen Bereich bis zur Hamburger Chaussee ist bei ähnlichen Verhältnissen eine entsprechende Regelung ausgeschildert. Insofern erscheint es den Verkehrsschauteilnehmern zumindest nicht ganz ausgeschlossen, dass sich auch in dem angesprochenen Abschnitt einige Stellplätze, ggfs. mit teilweiser Nutzung der Fahrbahn schaffen lassen könnten.

Das Tiefbauamt wird daher gebeten, die Umsetzungsmöglichkeiten einer Parkregelung unter Einbeziehung der Fahrbahn- und Gehwegbreiten, sowie den Erfordernissen des Busverkehrs zu prüfen.

In der Verkehrsschau wurde weiterhin festgestellt, dass einfahrend von der Hamburger Chaussee in dem geradlinigen Verlauf bis zur Fröbelstraße auf der rechten Seite, ebenso wie in der Gegenrichtung zwischen den Bäumen auf dem Gehweg geparkt wird. Hier fehlt jedoch die entsprechende Beschilderung. Stattdessen ist für die Fahrbahn ein absolutes Haltverbot ausgeschildert. Da die Gehwegbreite auf beiden Straßenseiten nahezu identisch ist, wird das Tiefbauamt gebeten zu prüfen, ob die jetzige Regelung beibehalten oder das bereits praktizierte Gehwegparken legalisiert werden soll.


3. Hamburger Chaussee

Eine Anwohnerin hatte gebeten zu prüfen, ob zwischen Diesterwegstraße und dem Krankenhaus das Gehwegparken auf der Seite des Fußballplatzes erlaubt ist. Vor Ort wurde festgestellt, dass der Beginn unmittelbar hinter der Bushaltestelle gut sichtbar ausgeschildert ist. Das Ende der Regelung befindet sich in Höhe des Vereinsheims vom VfB Kiel. Hier ist das Zeichen ebenfalls vorhanden, jedoch stark abgenutzt und soll daher ausgetauscht werden.

Anweisung an das Tiefbauamt:
In der Hamburger Chaussee ist in Fahrtrichtung Innenstadt das vor dem Vereinsheim vom VfB Kiel an Laterne 28 befestigte VZ 315- 67 (Parken ganz auf dem Gehweg, Ende) auszutauschen.


4. Braustraße

Nach der Fertigstellung der Wohnanlage in der Braustraße haben sich Anwohner über die Parkplatz- bzw. Gehwegsituation beschwert. Hier ist, wie in der Vergangenheit, das Parken ganz auf dem Gehweg angeordnet. Dies war früher angesichts der damaligen baulichen Rahmenbedingungen unproblematisch, weil der Gehweg mangels Wohnbebauung und aufgrund des unbefestigten Untergrundes in der Praxis nur eine untergeordnete Bedeutung besaß. Vielmehr wurde fast ausschließlich der plattierte, ca. 3,5 m breite Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite vor der Wohnbebauung genutzt.

Durch die Wohnanlage haben sich die Situation und die Nutzung des betreffenden Gehweges jedoch wesentlich geändert. Der auch auf dieser Seite ca. 3,5 m breite Gehweg ist grundsätzlich geeignet, um die jetzige Parkregelung beizubehalten. Allerdings ergeben sich an den Bäumen Engstellen, an denen der Durchgang für Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen in Abhängigkeit vom individuellen Parkverhalten und der Fahrzeuggröße nicht ausreicht.

Die Verkehrsschauteilnehmer sehen hier einen Handlungsbedarf, um mit baulichen und/ oder verkehrsrechtlichen Maßnahmen eine praxisgerechte Regelung zu schaffen. Hier käme der Einbau von Pollern zum Schutz der Engstellen in Betracht. Dadurch würde sich jedoch die Zahl der Parkplätze erheblich reduzieren, was angesichts des erhöhten Parkdrucks problematisch wäre. Alternativ könnte eine Änderung der Parkregelung vorgenommen werden. Wenn auf beiden Seiten das halbseitige Gehwegparken angeordnet wird, würde sowohl die Parkplatzzahl, als auch die für den Kfz-Verkehr notwendige Fahrbahnbreite erhalten bleiben.

Das Tiefbauamt wird daher gebeten zu prüfen, welche der beiden Varianten aus Sicht der Verkehrsplanung und der Straßenunterhaltung zu realisieren ist.


5. Winterbeker Weg / Andresenstraße

Eine Anwohnerin hat die Sichtverhältnisse an der Einmündung Andresenstraße/ Winterbeker Weg bemängelt und gebeten zu prüfen, ob das Parken auf der Fläche zwischen den Bäumen rechts neben der Ausfahrt unterbunden werden kann.

In der Verkehrsschau konnten die beschriebenen Beeinträchtigungen bei einem Fahrversuch nicht nachvollzogen werden. Bei der betreffenden Fläche handelt es sich verkehrsrechtlich um einen Seitenstreifen, der aufgrund seiner Breite zum Parken geeignet ist. Die Verkehrsschauteilnehmer sind der Auffassung, dass die Andresenstraße unter Beachtung der nach § 1 Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Grundsatzes der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme jederzeit gefahrlos verlassen werden kann. Das dazu über den Geh- und Radweg hinweg bis an die Bordsteinkante der Fahrbahn herangefahren werden muss und dadurch kurzzeitig der Radweg eingeengt wird, ist unbedenklich und stellt eine im Straßenverkehr regelmäßig auftretende Situation dar. Im Ergebnis sehen die Teilnehmer an der Verkehrsschau keine Notwendigkeit, das Parken mit baulichen Mitteln zu unterbinden.
 

6. Rendsburger Landstraße 81

In der Rendsburger Landstraße besitzt das Haus 81 eine Tordurchfahrt auf den Hinterhof. Der Nutzer des Hofes hat von Problemen bei der Erreichbarkeit berichtet. Diese treten auf, wenn er aus Richtung Wulfsbrook/ Winterbeker Weg kommend nach links auf das Grundstück fahren oder dieses nach links verlassen will. Die vor der Ampel wartenden Fahrzeuge, lassen häufiger keine Lücke, so dass er nicht direkt ein- bzw. ausfahren kann.

Die Verkehrsschauteilnehmer können die beschriebene Situation zwar nachvollziehen, jedoch wird keine Möglichkeit gesehen, das Problem mit verkehrsrechtlichen Mitteln zu lösen. In diesem Bereich sind in Richtung Wulfsbrook zwei Fahrspuren vorhanden, die ampeltechnisch unterschiedlich geregelt werden. Es ist daher nicht möglich, den Verkehr so zu beeinflussen, dass ständig beide Spuren vor der Zufahrt von wartenden Fahrzeugen freigehalten werden.

 
7. Hasseer Straße

Die Deutsche Bahn Netz AG ist für die Sicherheit an ihren Bahnübergängen verantwortlich. Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, dass die hinweisende Beschilderung mit dem VZ 151 (Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken) in der Hasseer Straße vor dem Bahnübergang Saarbrückenstraße aufgrund des Grünbewuchses nicht mehr optimal zu erkennen ist.

Die DB Netz AG hält einen präventiven Rückschnitt auf mind. 40 m Länge für erforderlich.

Die Einschätzung bestätigte sich, so dass das Grünflächenamt gebeten wird, den Grünschnitt kurzfristig durchzuführen. Vor Ort fiel jedoch auf, dass der Standort des linksseitigen Schildes auch durch einen Rückschnitt nicht gewährleistet werden kann. Das Zeichen ist an dem Mast mit der Beschilderung für das Ende des Gehwegparkens vor dem Wohnblock Hasseer Straße 10-12 angebracht und steht etwas abgesetzt von der Fahrbahn. Insofern soll das VZ 151 in Richtung Gärtnerstraße vorgesetzt werden, so dass es dauerhaft und ohne weiteren Pflegebedarf sichtbar ist. Hier bietet sich die Parkplatzanlage des Blumengeschäftes an.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In der Hasseer Straße ist das in Richtung Bahnübergang Saarbrückenstraße auf der rechten Seite vorhandene VZ 151 auszutauschen. Das auf der linken Seite an dem vor dem Häuserblock Hasseer Straße 10-12 an dem Mast mit der Beschilderung für das Ende des Gehweg-parkens angebrachte VZ 151 ist ersatzlos zu entfernen. Stattdessen ist ca. 20 davor im Bereich des Parkplatzes des Blumenladens ein neuer Mast mit einem VZ 151 aufzustellen. Dieser ist mit Blick auf das Geschäft auf der rechten Seite direkt vor die hier beginnende Hecke zu setzen.

Anweisung an das Grünflächenamt:

Am Bahnübergang Hasseer Straße/ Saarbrückenstraße ist die Sichtbarkeit des in der Hasseer Straße in Richtung Bahnübergang auf der rechten Seite stehenden VZ 151 durch den Grünbewuchs beeinträchtigt. Der Bewuchs ist nach Vorgabe der DB Netz AG auf einer Länge von mind. 40 m zurückzuschneiden.

Ortsbeirat Schreventeich / Hasseldieksdamm

8. Wilhelmplatz

Das für das Gebäude des ehemaligen Arbeitsamtes auf dem Wilhelmplatz zuständige Amt für Immobilienwirtschaft hat von Problemen durch parkende Fahrzeuge parallel zum Gebäude im Bereich der Fahrgasse für die Feuerwehrzufahrt berichtet. Die Bußgeldstelle hält die vorhandene Beschilderung nicht für ausreichend, um tätig werden zu können.

Vor Ort wurde festgestellt, dass auf beiden Seiten des betreffenden Bereichs Masten mit alten VZ 283 (absolutes Haltverbot), jedoch ohne Pfeile, und nicht amtlichen Hinweisschildern auf eine Feuerwehrzufahrt vorhanden sind. Diese Kombination ist nicht zulässig. Insofern sollen die Hinweisschilder entfernt und bei der Gelegenheit die Haltverbote erneuert und um ein mittleres Schild ergänzt werden.

Weiterhin soll die Immobilienwirtschaft gemeinsam mit der Feuerwehr prüfen, ob es sich um eine offizielle Feuerwehrzufahrt handelt, die dann mit dem amtlichen Schild nach DIN 4066 durch die Immobilienwirtschaft ausgewiesen werden müsste.

Anweisung an das Tiefbauamt:

Auf dem Wilhelmplatz sind parallel zum Gebäude des ehemaligen Arbeitsamtes zwei Masten mit alten VZ 283 (ohne Pfeile) und nicht amtlichen Hinweisschildern auf eine Feuerwehrzufahrt vorhanden. Die Schilder sind komplett abzubauen und durch die entsprechenden VZ 283- 10 bzw. 283- 20 (absolutes Haltverbot Anfang bzw. Ende) zu ersetzen.
Weiterhin ist in der Mitte zwischen den beiden Standorten ein weiterer Mast mit einem VZ 283- 30 (absolutes Haltverbot, Mitte) aufzustellen.


9. Am Wohld

Der Vorsitzende des Ortsbeirates Schreventeich / Hasseldieksdamm hat das Tiefbauamt gebeten zu prüfen, ob die im Wendehammer vor dem AWO-Haus befindlichen Behindertenparkplätze auf die gegenüberliegende Seite verlegt werden könnten. Die hier stehenden Busse des Behindertentransportes stellen für Fußgänger, die an dieser Stelle zwischen den parkenden Fahrzeuge hindurch direkt auf die andere Straßenseite wechseln wollen, eine Sichtbeeinträchtigung im Verhältnis zu den hier im Zuge der Fahrradstraße fahrenden Radfahrern dar. Die Leitung des Servicehauses hätte daher den Ortsbeirat gebeten, den Vorschlag der Verwaltung zu unterbreiten.

Die Verkehrsschauteilnehmer können die beschriebene Gefahrensituation nicht nachvollziehen und sehen keine zwingende Notwendigkeit die Plätze aus Gründen der Verkehrssicherheit zu verlegen. Es ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht vorgesehen, dass die Fußgänger zwischen den beiden Einrichtungen über den Senkrechtparkstreifen durch die parkenden Fahrzeuge gehen sollen. Vielmehr ist am Ende des Wendehammers ein baulicher Gehweg vorhanden. Desweiteren kann die Fahrbahn auch an der betreffenden Stelle unter Beachtung der im Straßenverkehr ständig zu beachtenden Vorsicht gefahrlos überquert werden. Das Verkehrsaufkommen ist, insbesondere was Kfz betrifft, aber auch die hier vermehrt fahrenden Radfahrer, im Verhältnis zu vielen anderen Straßen im Stadtgebiet sehr gering.

Unabhängig davon bzw. gerade deswegen, bestehen keine Bedenken, wenn die Plätze auf die andere Seite verlegt werden, obwohl die beschriebene Problematik dann für die in der Gegenrichtung gehenden Fußgänger gilt. Da die Plätze 1995 auf Antrag der AWO genau an der jetzigen Stelle eingerichtet worden sind, soll die AWO unter Berücksichtigung der Belange der auf beiden Straßenseiten vorhandenen Einrichtungen um ein endgültiges Votum gebeten werden.

  
10. Voßhörn

Während der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass in der Straße Voßhörn noch ein VZ 205 (Vorfahrt gewähren) steht, obwohl im Zuge der Umbauarbeiten in der Einmündung eine bauliche Gehwegüberfahrt hergestellt wurde. Da in diesen Fällen gem. § 10 Straßenverkehrsordnung eine gesetzliche Vorrangregelung gilt, ist das VZ 205 ersatzlos zu entfernen.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In der Straße Voßhörn ist der vor der Einmündung in den Russeer Weg auf der rechten Seite stehende Mast mit dem VZ 205 ersatzlos zu entfernen.

Ortsbeirat Mitte

11. Fleethörn

Die Bußgeldstelle hat darauf aufmerksam gemacht, dass die in der Fleethörn in Richtung Knooper Weg auf der rechten Seite kurz hinter dem Lorentzendamm auf dem Gehweg aufgebrachte Markierung der beiden Stellplätze stark verblasst sein soll. Der Hinweis erwies sich als zutreffend, so dass die Markierung zu erneuern ist.

Anweisung an das Tiefbauamt:

In der Fleethörn befinden sich in Richtung Knooper Weg auf der rechten Seite kurz hinter dem Lorentzendamm zwei Längsparkplätze auf dem Gehweg. Die Markierung ist verblasst und daher zu erneuern.

Ortsbeirat Russee / Hammer

12. Damaschkeweg / Am Hain

Der Ortsbeirat Russee / Hammer hat berichtet, dass im Damaschkeweg vom Speckenbeker Weg kommend kurz vor der Einmündung Am Hain häufig beidseitig geparkt werde.
Dadurch verenge sich die Fahrbahn und die Übersichtlichkeit der Straße sei aufgrund des Kurvenverlaufs beeinträchtigt.

Verkehrsrechtlich sind die Verhältnisse in diesem Teil des Damaschkeweges eindeutig. Aufgrund der Fahrbahnbreite darf grundsätzlich nur einseitig geparkt werden. Es handelt sich um eine Tempo 30 Zone in der fast ausschließlich ortkundiger Anliegerverkehr und dazu noch in sehr geringen Mengen stattfindet. Die Verkehrsaufsicht darf nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung jedoch nur dann verkehrsregelnde Maßnahmen anordnen, wenn diese zwingend notwendig sind. Diese Voraussetzung ist im Damaschkeweg auch im Vergleich zu vielen anderen Stellen im Stadtgebiet eindeutig nicht gegeben. Insofern kommt eine Haltverbotsregelung nicht in Betracht.

Ortsbeirat Mettenhof

13. Osloring

Im Osloring befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes Kurt-Schumacher-Platz 10 ein Privatparkplatz, über den u.a. auch die Postfiliale angeliefert wird. Im Zuge der derzeitigen Baumaßnahme hat sich der Parkdruck im Osloring erhöht, so dass es zu Problemen bei der Befahrbarkeit durch parkende Fahrzeuge kommt. Die Schwenkradien für die Lieferfahrzeuge werden durch neben und gegenüber der Zufahrt abgestellte Fahrzeuge nachvollziehbar eingeschränkt. Insofern soll rechts neben der Ausfahrt eine Grenzmarkierung gem. VZ 299 aufgebracht werden.

Anweisung an das Tiefbauamt:

Im Osloring ist neben der Zufahrt zum rückwärtigen Parkplatz des Gebäudes Kurt-Schumacher-Platz 10 eine Grenzmarkierung gem. VZ 299 aufzubringen (siehe Plan).