Bericht über die Verkehrsschau am 13. August 2014

Ortsbeirat Mitte

1. Königsweg, gegenüber St. Elisabeth- Krankenhaus

Vor der Raben- Apotheke befinden sich allgemeine Behindertenparkplätze mit einer Aufstellung halb auf dem Gehweg. Anwohner haben häufige Verstöße beobachtet und eine Markierung vorgeschlagen.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau haben keine Bedenken.

2. Königsweg / Ecke Hummelwiese

Vor dem Gebäude Königsweg 93- 95 befindet sich eine Grundstücksfläche, die dem Tiefbauamt gehört und beim künftigen Ausbau des Knotens Königsweg / Hummelwiese benötigt wird. Sie wird derzeit zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt.
Da diese dann unmittelbar unter den Fenstern der Erdgeschosswohnungen stehen, hat der Gebäudeeigentümer oder -verwalter privat aussehende Hinweise auf rechtswidriges Parken aufgestellt, die allerdings ein VZ 283 (Haltverbot) beinhalten.
Seitens des Tiefbauamtes wurde um Prüfung gebeten, ob das Parken auf der städtischen Fläche zugelassen werden kann, da ein hoher Parkdruck herrsche.

Bis vor das Haus 95 werden Fahrzeuge rechtmäßig am rechten Fahrbahnrand abgestellt. Kraftfahrer, die die zur Rede stehende Fläche verlassen wollen, haben dadurch eine sehr schlechte Sicht nach links in den Königsweg. Im Königsweg wird in Fahrtrichtung Zentrum relativ zügig gefahren.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau sprechen sich daher gegen die Ausweisung von Parkflächen aus.

3. Kastanienstraße 27

Seitens eines Anwohners wurde geschildert, die Länge des allgemeinen Behindertenparkplatzes sei nicht hinreichend erkennbar, er müsse markiert werden.
Der Platz liegt am Ende der Kastanienstraße auf der linken Seite aus Richtung Michelsenstraße kommend vor der „Lebenshilfe Landesverband Schleswig- Holstein“. Er ist an Laterne 6 mit einem VZ 314- 20 (Parkplatz, Rechtspfeil), 1 Parkplatz, ausgeschildert und wird durch einen Straßeneinlauf und die anschließende Bordsteinabsenkung einer Grundstückszufahrt begrenzt.
Eine deutlichere Kennzeichnung ist nicht erforderlich. Allerdings muss die Beschilderung in Fahrtrichtung Michelsenstraße eingedreht werden.

4. Michelsenstraße

Seitens einer anliegenden Firma wurde erneut darum gebeten, in der Michelsenstraße auf der linken Seite in Fahrtrichtung Königsweg Haltverbote anzuordnen, da größere Fahrzeuge durch beidseitiges Parken häufig nicht passieren können.
Ab der Einmündung Kastanienstraße wird rechts durchgehend am Bordstein geparkt; Grundstückszufahrten sind nicht vorhanden. Zusätzlich werden Fahrzeuge auf der linken Seite ohne gesetzliche Legitimation halb auf dem Gehweg abgestellt. Diese ragen mit unterschiedlicher Breite in die Fahrbahn beziehungsweise den Gehweg hinein.
Es ist nachvollziehbar, dass durch dieses Parkverhalten starke Behinderungen auftreten können. Im weiteren Verlauf wurden zur Sicherung von Zufahrten im Bereich des Jüdischen Friedhofes und des benachbarten Gewerbegrundstückes Michelsenstraße 18- 20 bereits Haltverbote für den linken Fahrbahnrand angeordnet. Die Lücke soll nunmehr geschlossen werden.

5. Sophienblatt 62 / 64

Ein Autofahrer schilderte eine Kollision mit einem Radfahrer, der im Bereich der Ausfahrt neben dem Haus Sophienblatt 62 / 64 sehr nah an der Hauswand gefahren ist und daher zu spät zu erkennen gewesen ist. In diesem Bereich fehle für Radfahrer eine klare Markierung des Radweges.
Hier sind 2 nebeneinanderliegende Grundstückausfahrten vorhanden. Aus Richtung Bahnhof kommend endet der baulich getrennte, komfortable Radweg vor der Grundstückszufahrt. Hinter den Zufahrten setzt sich ein Radweg in altem baulichem und sehr schmalem Zustand fort. Radfahrer fahren dort deutlich näher an der Fahrbahn. Eine Führung zwischen den beiden Radwegabschnitten war im Bereich der Ausfahrten markiert, ist jedoch kaum noch zu erkennen.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau halten eine Führung für hilfreich, um ein Querungsaufkommen von Radfahrern zu verdeutlichen.

6. Alte Lübecker Chaussee

Die Eisenbahnbrücke im Zuge der Alten Lübecker Chaussee ist mit einer Höhenbegrenzung von 3,9 m ausgeschildert. Gemäß Mitteilung einer anliegenden Firma sei die Ausschilderung nicht ausreichend, da Lkw immer wieder bis zur Brücke fahren und dann das Privatgrundstück nutzen, um zu wenden.
Dadurch werde die Nutzung des eigenen Grundstückes beeinträchtigt und es entstünden Schäden am Untergrund der Zufahrt.

Die erste Angabe der Höhenbegrenzung befindet sich in der Alten Lübecker Chaussee gegenüber der Einmündung Lübscher Baum. Unmittelbar hinter der einmündenden Stormarnstraße befinden sich beidseitig übergroße weiß unterlegte Tafeln mit dem VZ 265. Es ist schwerlich vorstellbar, dass diese massive Beschilderung regelmäßig übersehen wird. Ein Abfahren über die Stormarnstraße zurück zur B 76 ist möglich.
Da sich die Beschilderung unmittelbar hinter der Einmündung befindet, soll nunmehr noch vor der Stormarnstraße an die Höhenbegrenzung erinnert werden, damit dann frühzeitig das Rechtsabbiegen eingeleitet werden kann.

Ortsbeirat Meimersdorf / Moorsee

7. Libellenweg

Seitens des Ingenieurbüros TSM als Vertreter des Erschließungsträgers für die Neubaugebiete in Meimersdorf wurde beantragt, den Libellenweg als verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern.
Der Libellenweg hat 2 Einmündungen in den Kieler Weg und verläuft in U- Form. Alle Verkehrsflächen sind niveaugleich ausgebaut; Gehwege sind nicht vorhanden. Die beiden Schenkel mit Anschluss an den Kieler Weg weisen Stellplätze auf, die von Bäumen eingefasst sind und umfahren werden müssen. Dadurch entsteht keine durchgängige geradlinige Fahrgasse; die Geschwindigkeit muss stark reduziert werden.
Leider fehlt in dem hinteren Verbindungsstück eine solche Gestaltung. Allerdings ist dieser Streckenabschnitt als Teil der Gesamtfläche und des Gesamteindrucks anzusehen, so dass die Teilnehmer der Verkehrsschau der Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich trotz der baulichen Mängel zustimmen.


8. Kieler Weg, zwischen Wendenweg und Lütt Steenbusch

Seit einigen Jahren entstehen in dem Bereich rechts und links des Kieler Weges verschiedene Neubaugebiete. Während jene auf der Westseite nahezu abgeschlossen sind, nimmt die Verdichtung auf der rechten Seite aus Richtung Dorf kommend laufend zu. Die Grundschule Johanna-Mestorf-Schule liegt auf der rechten Seite an der Straße Lütt Steenbusch, die eine Fortführung des Kieler Weges und der Kreisstraße 14 darstellt.
Da sich im Kieler Weg lediglich auf der Westseite ein Gehweg befindet (der für Radfahrer frei gegeben ist), müssen alle Kinder aus dem gegenüberliegenden Wohngebiet den Kieler Weg überqueren, um den Gehweg zu nutzen. Insgesamt treffen 4 Einmündungen auf den Kieler Weg (2 x Libellenweg, Wespenweg und Hornissenweg).
Der Kieler Weg darf mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h befahren werden.
Wegen der ungesicherten Querungssituation haben nun die ersten Eltern die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h gefordert.

Die Einrichtung einer Tempo- 30- Zone ist nicht möglich, da der Kieler Weg als Kreisstraße klassifiziert wurde und es sich hierbei um ein Ausschlusskriterium nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung handelt.
Jedoch halten die Teilnehmer der Verkehrsschau die Anordnung einer Strecken- Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h für notwendig. Aufgrund der Länge der Strecke werden wiederholende VZ für erforderlich gehalten.

Zum Schutz der Kinder, die den Kieler Weg auf ihrem Schulweg oder mit Zielen in dem gegenüberliegenden Wohngebiet überqueren müssen, sollen Gefahrzeichen „Kinder“ aufgestellt werden. Auch befinden sich auf dem Streckenabschnitt in jeder Fahrtrichtung 2 Bushaltestellen mit entsprechendem Querungsbedarf durch Fahrgäste. Querungsangebote liegen vielfach in Form abgesenkter Bordsteine und Markierung durch Blindenplatten vor.


9. Radewisch / Bökenbarg

Ein Anwohner hat geschildert, an der oben genannten Einmündung komme es häufig zu Verkehrsunfällen, da die Sicht für Verkehrsteilnehmer aus der Straße Bökenbarg eingeschränkt sei. Er bat um die Anordnung eines Verkehrszeichens „STOP“.

Die kurze Stichstraße Bökenbarg wird von Kunden der Firmen Famila, Aldi und Steiskal sowie von Tankstellenkunden und Lieferverkehr von Steiskal benutzt. Die Verkehrsvorgänge des Einfahrens in die Straße Radewisch sind somit sehr häufig. Der Polizei ist an dieser Einmündung jedoch keine Unfallhäufungsstelle bekannt.
Vor Ort wird festgestellt, dass die VZ 205 sowie die Fahrbahnrandmarkierung deutlich zu erkennen sind. Die Unterordnung der Verkehrsteilnehmer ist somit zweifelsfrei erkennbar. Der Grünbewuchs rechts und links der Ausfahrt ist ausreichend kurz gehalten. Sichtbehinderungen ergeben sich aufgrund der Straßenführung. Diese ist kurvig, die Einmündung liegt an einer Kuppe. Bei einer vorsichtigen und langsamen Fahrweise können Lücken im fließenden Verkehr jedoch erkannt und genutzt werden, was auch die große Anzahl unfallfreier Abbiegevorgänge zeigt.
Verkehrliche Maßnahmen werden daher nicht für erforderlich gehalten.

Ortsbeirat Wellsee / Kronsburg / Rönne

10. Reesenberg

Eine Anwohnerin teilte mit, einfahrend aus dem Poppenbrügger Weg sei ein rechts stehendes Haltverbot nicht mehr erkennbar.
Das eingeschränkte Haltverbot, Anfang, befindet sich auf einer Böschung innerhalb einer privaten Hecke zur Grundstückseinfriedung und ist dort stark eingewachsen. Es soll daher versetzt werden.

11. Maria-Merian-Straße 2

Seitens einer ansässigen Firma wurde um die Anordnung von Haltverboten rechts und links der Grundstückszufahrt gebeten, da die Schwenkradien für Lkw nicht ausreichen. Beim Nachbargrundstück sind bereits absolute Haltverbote ausgeschildert.
Dem Antrag soll entsprochen werden.

12. Hansaring

Ein Anwohner der Straße Hansahöhe, die lediglich über den Hansaring erreichbar ist, hat geschildert, der Parkdruck in der Straße Hansaring habe zugenommen, da private Stellplätze
zu den Häusern 1-3 nunmehr gegen Entgelt vermietet werden und die Bewohner statt dessen auf öffentlicher Fläche parken. Die Restfahrbahnbreite sei zu gering, so dass es im Begegnungsverkehr zu Problemen komme. Er bat daher um die Anordnung von Haltverboten.
Außerdem würden auf dem Parkstreifen mit Senkrechtstellplätzen auch Lkw abgestellt, die den dahinterliegenden Gehweg aufgrund ihrer Länge einengen. Auch Wohnmobile sollen dort stören, sodass um die Ausweisung als Pkw- Parkplatz gebeten wird.

Das Abstellen von Fahrzeugen in der Straße Hansaring wird als unproblematisch eingestuft. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung, wie zum Beispiel das Parkverbot vor Grundstückszufahrten, in Einmündungsbereichen oder das Haltverbot in engen und unübersichtlichen Kurven gewährleisten funktionierende Verkehrsabläufe. Diese gesetzlichen Regelungen dürfen nicht zusätzlich durch Verkehrszeichen verdeutlicht werden.

Grundsätzlich führt das Parken auf Fahrbahnen zu Verengungen und einer Verringerung von Geschwindigkeiten, was in Wohngebieten ein hochrangiges Ziel darstellt. Dadurch bedingte Behinderungen des Verkehrsflusses sind vertretbar. In dem Straßenzug Hansaring gibt es aufgrund von Grundstückszufahrten und verschiedenen Einmündungen etliche Möglichkeiten, bei Gegenverkehr hinter parkenden Fahrzeugen einzuscheren und den entgegenkommenden Verkehr passieren zu lassen.

Der Parkstreifen gegenüber des Grundstückes Hansaring 1a soll nicht ausschließlich für Pkw ausgeschildert werden. Dadurch wäre es auch nicht untersagt, dort Wohnmobile abzustellen, da diese größtenteils als Pkw gelten. Bei Einengung des hinter dem Parkstreifen liegenden ohnehin sehr schmalen Gehweges, kann problemlos auf den gegenüberliegenden Gehweg ausgewichen werden.

Im Ergebnis werden verkehrliche Maßnahmen nicht für erforderlich gehalten

Ortsbeirat Elmschenhagen / Kroog

13. Rönner Weg 76 d

Eine Anwohnerin teilte mit, durch abgestellte Fahrzeuge auf dem Parkstreifen komme es zu Sichtbehinderungen bei Verlassen der Grundstückszufahrt.
Bei der betreffenden Ausfahrt befindet sich rechts ein Parkstreifen, links lediglich ein Grünstreifen, der nicht zum Parken genutzt werden darf. Auch wenn größere Fahrzeuge auf dem Parkstreifen abgestellt werden, sind die Sichteinschränkungen hinnehmbar. Bei einem langsamen Hineintasten in die Fahrbahn kann der Verkehr rechtzeitig wahrgenommen werden, um gefahrlos in den Rönner Weg einzufahren.
Es ist daher nichts zu veranlassen.

14. Zeppelinring

Ein Anwohner schilderte das Abstellen von Fahrzeugen in den unübersichtlichen Kurvenbereichen des Zeppelinringes. Durch die fehlende Sicht auf entgegenkommende Fahrzeuge käme es zu Engpässen und ein Ausweichen über die angrenzenden Gehwege. Er schlug daher die Einrichtung einer Einbahnstraße vor.

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung darf nicht in Kurven und an unübersichtlichen Straßenstellen geparkt werden. Außerdem dürfte die Straße überwiegend so schmal sein, dass es gesetzlich verboten ist, dort zu parken, woran sich auch bei Einrichtung einer Einbahnstraße nichts ändern würde.
Insgesamt entstehen Probleme somit lediglich durch das rechtswidrige Parkverhalten von Verkehrsteilnehmern. Da es sich überwiegend um die Anwohner selbst handelt, könnten Gespräche und Informationen untereinander für eine Sensibilisierung sorgen.

15. Salzburger Straße / Ecke Grazer Straße

Gemäß Darstellung eines Anwohners komme es in der Kurve Salzburger Straße / Grazer Straße zu beengten Verhältnissen. Beim Überfahren des Gehweges würden seine Gehwegplatten zerbrechen.
In der Salzburger Straße gilt gegenüber der Einmündung Grazer Straße ein absolutes Haltverbot. Der Gehweg ist weitgehend unbefestigt. Vereinzelt haben Anwohner– wahrscheinlich ohne behördliche Genehmigung- eine Befestigung vorgenommen.
Nur durch rechtswidriges Parken im Einmündungsbereich kann ein Ausweichen auf den Gehweg erforderlich sein. Zusätzliche Verkehrsreglungen sind nicht möglich.

15. Tiroler Ring 26- 48

Eine Anwohnerin teilte mit, die Müllbehälter könnten teilweise nicht entleert werden, da sie aufgrund parkender Fahrzeuge nicht erreichbar seien.
Dieses Problem ist im gesamten Stadtteil Elmschenhagen- Nord anzutreffen, da aufgrund des hohen Parkdrucks sowohl am Fahrbahnrand als auch gegenüber auf den Gehwegen geparkt wird. Das Gehwegparken ist größtenteils, so auch in diesem Abschnitt des Tiroler Ringes, zugelassen.
Da in diesen Straßen beinahe ausschließlich Anwohner parken, ist es unverständlich, dass an den bekannten Müllabfuhrtagen nicht die Zugänge zu den Containern freigehalten werden. Abhilfe könnte hier ansonsten nur durch das Setzen von markierten Pollern im Gehwegbereich geschaffen werden.

Das Tiefbauamt wird um Prüfung und gegebenfalls weitere Veranlassung in eigener Zuständigkeit gebeten.

Ortsbeirat Gaarden

16. Von-der-Gröben-Straße

Ein Anwohner des Hauses Von-der-Gröben-Straße 19 hat geschildert, er und mehrere weitere Bewohner würden mit Motorrädern oder Rollern fahren. Der Hauseigentümer habe nun untersagt, dass diese Fahrzeuge auf dem Privatgrundstück abgestellt werden dürfen. Er bittet daher, einen entsprechenden Stellplatz auf der Fahrbahn zu reservieren.
Während der Verkehrsschau waren dort im Sackgassenabschnitt ca. 5 Motorräder / Roller abgestellt. Der Bedarf ist offensichtlich gegeben. Am Ende der Sackgasse soll daher in Fahrtrichtung Stoschstraße eine Fläche entsprechend gekennzeichnet werden.

Außerdem fiel auf, dass an Laterne 2 Verkehrszeichen zur Reservierung von 2 allgemeinen Behindertenparkplätzen befestigt sind (VZ 314- 50, 1044- 10, „2 Stellplätze“ und 1040- 30 „8-20h“). Da die Stellplätze nicht markiert sind, ist nicht ersichtlich, welche 2 Flächen reserviert sein sollen.

17. Bahnhofstraße 1

Ein Bewohner des Gebäudes hat geschildert, an der Grundstücksausfahrt komme es zu erheblichen Sichtbeeinträchtigungen.
Es handelt sich dabei um das letzte Gebäude auf der rechten Seite in Fahrtrichtung Joachimplatz. Unmittelbar vor der Grundstücksausfahrt endet der Parkstreifen. Um rechter Hand ein Parken auf dem auslaufenden Seitenstreifen zu verhindern, wurde diese Fläche durch einen Hochbord abgegrenzt und gepflastert.
Der Seitenstreifen wurde durch eine senkrechte Gelbmarkierung begrenzt. Allerdings befindet sich diese bereits im Bereich des abgesenkten Bordsteines und engt damit die Grundstücksein- und –ausfahrt ein. Die Linie ist nach hinten zu verlegen; sie sollte in einem Abstand von 0,50 m zu dem ersten schräg laufenden Bordstein gezogen werden.
Außerdem engt der Bordstein rechts der Ausfahrt den Schwenkradius erheblich ein. Hier ist eine bauliche Korrektur erforderlich.

Ortsbeirat Ellerbek / Wellingdorf

18. Selenter Straße 20

Die Bewohnerin des Hauses teilt mit, die Grundstückszufahrt werde häufig durch halb auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge eingeengt. Es wurde daher gebeten, auf dem Gehweg einen Poller zu setzen.
Gegenüber der Einmündung August-Sievers-Ring befinden sich auf dem Privatgrundstück mindestens 3 Senkrechtstellplätze. Die beschriebenen Probleme sind aufgrund der großzügigen Grundstückszufahrt und der großräumigen Platzverhältnisse an dieser T- Einmündung nicht nachvollziehbar. Insgesamt ist eine ausreichende Rangierfläche vorhanden.

Es werden daher keine Maßnahmen für erforderlich gehalten.


19. Klausdorfer Weg

Ein Radfahrer hat bemängelt, dass Radfahrer auf dem Gehweg von Autofahrern, die das Grundstück der Firma Autohaus Ost verlassen, übersehen werden. Eine Werbeanlage in Form eines Segels behindere die Sicht.
Der Gehweg auf der Seite des Autohauses ist für „Radfahrer frei“ ausgewiesen. Die Werbeträger links der Grundstücksausfahrt ermöglichen die Sicht auf den Gehweg in ausreichendem Maß. Der zu überquerende Gehweg ist deutlich zu erkennen. Bei eingeschränkter Sicht muss entsprechend vorsichtig an den Gehweg herangefahren werden. Besondere unvorhersehbare Gefahren liegen hier nicht vor.

Ortsbeirat Neumühlen- Dietrichsdorf / Oppendorf

20. Strohredder / Einmündung Kirschberg

Über den Vorsitzenden des Ortsbeirates Neumühlen-Dietrichsdorf / Oppendorf ist folgendes Anliegen an das Gremium der Verkehrsschau herangetragen worden:
An der Einmündung Strohredder / Kirschberg werde im Strohredder zu nah an die Einmündung heran geparkt, so dass sich erhebliche Sichtbehinderungen bei Verlassen der Straße Kirschberg ergeben. Auch sei der Verkehr in Fahrtrichtung Schönkirchener Straße gezwungen, in den Gegenverkehr auszuweichen.
Ein vorhandenes absolutes Haltverbot solle daher näher an den Einmündungsbereich herangesetzt und eine Markierung vorgenommen werden, um das Haltverbot zu verdeutlichen.
Vor Ort werden die Sichtverhältnisse als ausreichend eingestuft. Die Einmündung ist großzügig angelegt, sodass sich eine relativ lange Strecke ergibt, die frei von abgestellten Fahrzeugen ist. Auch wird es nicht als problematisch angesehen, in die andere Fahrbahnhälfte auszuweichen. Blickkontakt zwischen entgegenkommenden Fahrzeugen ist meist möglich. Aufgrund zweier gegenüberliegender Einmündungen (Kirschberg und Steertsraderedder) steht ausreichender Straßenraum zur Verfügung, um im Begegnungsfalle auszuweichen.
Verkehrliche Maßnahmen werden daher nicht für erforderlich gehalten.

21. Masurenring

Individueller Behindertenparkplatz

22. Georgstraße 53

Der Nutzer der Grundstückszufahrt hat geschildert, seine Zufahrt werde häufig zugeparkt. Er bat um eine Fahrbahnmarkierung, um das Haltverbot zu verdeutlichen.
Das Grundstück befindet sich aus Richtung Langer Rehm kommend auf der rechten Seite; gegenüber wird auf einem Parkstreifen geparkt. Es ist untersagt, von der Hertzstraße in die Georgstraße einzufahren, sodass der fließende Verkehr sich überwiegend Richtung Hertzstraße bewegt. Somit wird das Grundstück jeweils rechtsabbiegend genutzt.
Die Fahrbahnrestbreite zwischen dem markierten Parkstreifen und dem gegenüberliegenden Bordstein beträgt ca. 3,50 m. Rechts und links des Grundstückes darf somit nicht geparkt werden.
Sollten die Schwenkradien nicht ausreichend sein, ist es dem Grundstückseigentümer überlassen, Abhilfe zu schaffen, indem auf dem Grundstück durch die Wegnahme von Anpflanzungen mehr Bewegungsraum geschaffen wird.

23. Schönberger Straße 3 (Buswende)

Eine Mitarbeiterin der Kanzlei Petersen und Kollegen, die in dem Gebäude ansässig ist, berichtete, in der Gebäudeumfahrt werde häufig am Fahrbahnrand geparkt, so dass Busse bei der Durchfahrt behindert würden.
Vor Ort ist festzustellen, dass sich auf der rechten Seite zwischen Wehdenweg und Schönberger Straße eine Baustelle befindet. An der Grundstücksgrenze ist ein Bauzaun aufgestellt. Vor der Einmündung Schönberger Straße ist noch ein VZ 283- 20 (absolutes Haltverbot, Ende) vorhanden, die übrige Beschilderung fehlt jedoch.
Um die Funktion als Buswende zu erhalten, sollen Haltverbote an der Einmündung Wehdenweg angeordnet werden.