Bericht über die Verkehrsschau am 13. März 2014

Ortsbeirat Schreventeich / Hasseldieksdamm

1. Langenbeckstraße

Ein Anwohner hat auf Behinderungen durch parkende Fahrzeuge im Bereich des Wendehammers an der Friedrich-Junge-Schule hingewiesen.
Zwischen der neuen Fahrradstraße auf der ehemaligen Gleistrasse und den Grundstücken der Hegelstraße befindet sich ein Gartenweg, der an den Wendehammer angeschlossen ist.
Im Rahmen des Baus der Fahrradstraße ist vor dem Tor zum Gartenweg eine Gehwegfläche baulich hergestellt worden.
Diese wird nun zum Parken genutzt, sodass der Weg versperrt wird.

Vor Ort konnten die beschriebenen Probleme nachvollzogen werden.
Bei der betreffenden Fläche handelt es sich eindeutig um eine Gehwegfläche, sodass hier keine Maßnahmen nach der Straßenverkehrsordnung möglich sind. Insofern kommt ausschließlich eine bauliche Lösung durch den Einbau eines Pollers in Betracht. Es wurde vereinbart, dass das Tiefbauamt Kontakt mit dem Anwohner aufnimmt, um den optimalen Standort festzulegen.
Der Kontakt wurde auf Nachfrage des Anwohners zwischenzeitlich bereits hergestellt.

Ortsbeirat Mitte

2. Falckstraße

In der Falckstraße sind in Höhe des 2. Polizeireviers auf beiden Seiten Parkplätze für Einsatzfahrzeuge der Polizei ausgewiesen.
Angesichts der Fahrbahnbreite von 6,95 m und der Tatsache, dass häufig beidseitig VW-Busse abgestellt sind, war in der Vergangenheit auf dem Gehweg gegenüber der Wache ein 0,4 m breiter Teil des 2,20 m breiten Gehweges durch eine Markierungslinie zum Parken abgetrennt. Diese ist zwischenzeitlich stark verblasst und kaum noch zu erkennen, was dazu geführt hat, dass verschiedene Beschwerden über das vermeintlich rechtswidrige Parken der Polizeifahrzeuge bei der Polizei und der Bußgeldstelle eingegangen sind.

Aufgrund der vor Ort gewonnenen Eindrücke soll nicht nur die Markierung erneuert, sondern auch die Beschilderung formalrechtlich dem tatsächlichen Parkverhalten entsprechend angepasst werden.

3. Rathausstraße

Der Hinweis der Bußgeldstelle, dass die Haltverbotsbeschilderung zwischen Kleiner Kuhberg / Exerzierplatz und Fleethörn unvollständig ist, erwies sich als zutreffend.

4. Knooper Weg / Mittelstraße

In dem Bericht des Fahrradforums vom 21.01.2014 wird behauptet, dass in Fahrtrichtung stadtauswärts vor der Mittelstraße am Beginn des baulichen Radweges ein VZ 237 (Radweg) stehend würde. Die Angabe entspricht nicht den Tatsachen.

5. Waisenhofstraße

Ein in dem Abschnitt zwischen Rathausstraße und Kleiner Kuhberg ansässiger Gewerbebetrieb hat die Einrichtung einer Ladezone beantragt.
Da hier mehrere Geschäfte angesiedelt sind, die einer ständigen Anlieferung bedürfen, kann der Bedarf nachvollzogen werden.
Insofern soll eine zeitlich beschränkte Ladezone ausgewiesen werden.

Ortsbeirat Russee / Hammer / Demühlen

6. Spreeallee / Käthe-Kollwitz-Pfad

Eine Bürgerin hat mitgeteilt, dass Ihrer Ansicht nach die Sichtverhältnisse im Bereich des Fußgängerüberweges im Zuge des Käthe-Kollwitz-Pfades aufgrund eines Busches unzureichend sind.

Die Verkehrsschauteilnehmer kommen vor Ort zu einer anderen Bewertung. Der Gehweg im Zuge der Spreeallee ist in voller Breite einsehbar, sodass z.Z. nichts zu veranlassen ist.
Es ist allerdings erforderlich, dass das Tiefbauamt die Situation im Rahmen der Straßenunterhaltung beobachtet, damit bei entsprechendem Wachstum das Grün zurückgeschnitten wird.

7. Rutkamp / Redderkamp

Eine Bürgerin hat gebeten zu prüfen, ob im Rutkamp in Richtung Rendsburger Landstraße vor dem Redderkamp durch ein Verkehrszeichen auf die Rechts-vor-Linksregelung hingewiesen werden kann. Hier komme es regelmäßig vor, dass die Vorfahrt missachtet werde.

Gefahrzeichen, wie das von der Bürgerin gewünschte VZ 102 (Kreuzung oder Einmündung von rechts) dürfen nach der StVO nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt notwendig ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihre rechnen muss.
Nach der Verwaltungsvorschrift der StVO ist das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften im Allgemeinen entbehrlich.

Die Regelung besteht seit Anfang der 1990´er Jahre, ohne dass bei den Teilnehmern an der Verkehrsschau entsprechende Erkenntnisse vorliegen.
Insbesondere im Rahmen der ständigen Unfallauswertung ist diese Stelle nie auffällig geworden. Es handelt sich um eine für Tempo 30 Zonen übliche Situation.
Die Sichtverhältnisse sind aufgrund des geradlinigen Straßenverlaufs gut, sodass bei entsprechend vorsichtiger Fahrweise die Einmündung rechtzeitig vorher erkannt und das Fahrverhalten angepasst werden kann. Insofern sind im Rutkamp keine besonderen Umstände gegeben, die eine Aufstellung des VZ 102 notwendig machen würden.

Ortsbeirat Mettenhof

8. Sibeliusweg

In der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass die Haltverbotsbeschilderung im Wendehammer des Sibeliusweges nicht mehr den heutigen baulichen Gegebenheiten entspricht und daher geändert werden muss.


9. Skandinaviendamm

Im Rahmen der Umbauarbeiten am Einkaufszentrum, ist eine ehemalige Durchfahrt über die Mittelinsel in Höhe der Tankstelle geschlossen worden.
Aus diesem Grund ist die Beschilderung den neuen Gegebenheiten anzupassen.

10. Bergenring-Marktplatz

Der Ortsbeirat Mettenhof hatte in seiner Themenliste für die vor Kurzem abgehaltene gemeinsame Ortsbesichtigung auch die Verkehrssituation im Bereich des Marktplatzes aufgeführt.
Dabei wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass schon seit Jahren im Bereich des Weißen Riesen falsch geparkt werde.
Der Ortsbeirat regte als Lösungsmöglichkeit an, den Marktplatz als Kurzparkzone, zum Beispiel mit einer Parkscheibenregelung auszuweisen, um die Kapazität zu erhöhen.

Die Ausweisung einer Kurzzeitparkregelung für den gesamten Marktplatzbereich ist nach Ansicht der Verkehrsschauteilnehmer nicht möglich.
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten sind auf der Platzfläche keine Standorte für die Beschilderung vorhanden.
Auch die Ausschilderung am Beginn des Platzes ist in Anbetracht der bereits vorhandenen, umfangreichen Beschilderung für die Marktregelung nicht möglich, da die verschiedenen Regelungsinhalte den Verkehrsteilnehmer nicht klar und eindeutig vermittelt werden können.
Die einzige Möglichkeit Kurzzeitparkplätze auszuschildern besteht auf der Fahrbahn der Zufahrt vom Bergenring. Hier könnte ausfahrend vom Marktplatz für den rechten Fahrbahnrand eine entsprechende Regelung angeordnet werden.

Da es sich um ein Thema der Verkehrsplanung handelt, wird das Tiefbauamt gebeten, die Anregung des Ortsbeirates beziehnungsweise den in der Verkehrsschau erarbeiteten Vorschlag und die mögliche Form der Bewirtschaftung - Parkscheibe oder Parkschein - abschließend zu prüfen.

11. Osloring 19-21

Im Nachgang eines Einsatzes hat die Berufsfeuerwehr mitgeteilt, dass sie es für erforderlich hält, dass die Feuerwehrzufahrt zu den Häusern 19-21 zusätzlich zu der vorhandenen Grenzmarkierung mit einem absoluten Haltverbot ausgeschildert wird.

12. Osloring 45-49

Der Hinweis des 3. Polizeirevieres, dass die Haltverbotsbeschilderung im Bereich gegenüber der Häuser 41-49 unvollständig sein soll, erwies sich als zutreffend.

Ortsbeirat Hassee / Vieburg

13. Rendsburger Landstraße / Wulfsbrook

Der Hinweis eines Anrufers beim Radverkehrsbeauftragten des Tiefbauamtes, dass im Kreuzungsbereich Rendsburger Landstraße / Wulfsbrook eine Fahrradstraßenbeschilderung stehen soll, erwies sich als falsch. Im betreffenden Kreuzungsbereich ist lediglich die Hinweisbeschilderung für Radfahrer mit den Entfernungsangaben zu den verschiedenen Zielen vorhanden.
Die Fahrradstraße ist erst an der Einmündung Helgolandstraße ausgeschildert.

14. Helgolandstraße

Die Bußgeldstelle hat gebeten, die Parkbeschilderung im Abschnitt zwischen Schleswiger Straße und Hamburger Chaussee zu überprüfen.
Es sei nicht ausreichend erkennbar, ob die hier geltende Kurzzeitparkregelung auch für den Gehweg gelten soll.

Im Jahr 2005 haben das Tiefbauamt und die Verkehrsaufsicht auf Wunsch des Ortsbeirates Hassee / Vieburg und von Anwohnern die Situation in dem betreffenden Bereich mit dem Ziel geprüft, die Anzahl der Parkmöglichkeiten zu erhöhen. In dem Abschnitt befindet sich ein ca. 20 m langer baulicher Parkstreifen.
Da der Gehweg zu beiden Seiten des Parkstreifens 3,8 m breit ist, bestanden keine Bedenken, auch diesen zum Parken freizugeben. Im Hinblick auf einen möglichst geringen Beschilderungsaufwand wurde damals festgelegt, dass der gesamte Abschnitt bis zur Hamburger Chaussee trotz der unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten einheitlich nur mit VZ 314 (Parkplatz) ausgeschildert werden soll.

Dagegen vertreten die Verkehrsschauteilnehmer heute die Ansicht, dass es erforderlich ist, die Regelung zu verdeutlichen.
Zu diesem Zweck soll durch eine Markierung ein 1,8 m breiter Streifen auf dem Gehweg als Parkfläche abgetrennt werden.