Bericht über die Verkehrsschau am 21. August 2014

Ortsbeirat Schreventeich / Hasseldieksdamm

1. Sedanstraße

Ausweichstellen - Haltverbote:

Im Vorgriff auf diesen Bericht wurde die Anordnung für die zwischen Tiefbauamt und dem Ortsbeirat abgestimmten Haltverbotsregelungen bereits im Spätherbst 2014 angeordnet und aufgestellt.

Grünpfeile im Einmündungsbereich Kronshagener Weg:

Ein Bürger hatte berichtet, dass es an der Ampel Kronshagener Weg / Sedanstraße im Zusammenhang mit den grünen Pfeilen (Verkehrszeichen 720) zu Problemen zwischen Kfz- und Radfahrern kommen soll, weil die Fahrbeziehungen aufgrund des Grünbewuchses teilweise unübersichtlich seien.

Die Verkehrsschauteilnehmer kommen aufgrund der vor Ort gewonnen Eindrücke zu der Einschätzung, dass die Sichtverhältnisse den üblichen Bedingungen und Anforderungen gerecht werden. Bei Beachtung der nach § 1 StVO vorgeschriebenen Grundsätze der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme und der Verhaltensregeln für den Grünpfeil sind Probleme nicht zu erwarten. Unabhängig davon ist zu erwähnen, dass es seit Einführung der Grünpfeile im Jahr 2004 im Rahmen der Unfallauswertung keine Erkenntnisse über einen spezifischen Unfall gibt.

2. Hofholzallee

In einer Sitzung des Ortsbeirates Schreventeich / Hasseldieksdamm wurde mitgeteilt, dass die Schilder für die Radwegebenutzung nicht vollständig entfernt worden sein sollen, obwohl die Benutzungspflicht aufgehoben ist.

Es wurde festgestellt, dass an der Einmündung Uhlenkrog in Richtung stadteinwärts noch das VZ 237 (Radweg) für den linksseitigen Radweg vorhanden ist. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung ist es seit 2013 möglich, bauliche Radwege so zu beschildern, dass auf der in Fahrtrichtung linken Seite, ein freiwilliges Nutzungsrecht, aber keine Benutzungspflicht besteht. Insofern kann jetzt das ehemals im Interesse der Schulwegsicherung angeordnete VZ 237 für den in Richtung stadteinwärts linksseitigen Radweg entfernt und durch ein Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ ersetzt werden. Radfahrer haben dann die Wahlmöglichkeit, ob sie auf der Fahrbahn oder dem Radweg fahren.

3. Kronshagener Weg / Eichendorffstraße

Bürger haben in einer Sitzung des Ortsbeirates Schreventeich / Hasseldieksdamm nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht, die Ampelanlage in Höhe der Eichendorffstraße auch am Wochenende als Bedarfsampel zu schalten.

Zunächst ist festzustellen, dass es sich um eine komplexe Ampelanlage handelt, die sowohl die Kreuzung Eichendorffstraße / Nietzschestraße, als auch die Kreuzung Kantstraße / Geibelallee gleichzeitig regelt. Ein getrennter Betrieb hinsichtlich der Schaltzeiten ist technisch nicht möglich.


Die Anlage ist von Montag bis Samstag jeweils von 6 bis 21 Uhr in Betrieb. Diese Regelung basiert auf der Einschätzung von Verwaltung und Polizei zu den Verkehrsmengen und Verkehrsabläufen. Dabei wird davon ausgegangen, dass das Kfz-Verkehrsaufkommen an Sonntagen so gering ist, dass Fußgänger, die Straßenseite auch ohne Ampel unter Nutzung der baulichen Querungshilfen gefahrlos wechseln können. Es ergeben sich ausreichend Lücken im Verkehr und die Fußgänger müssen jeweils nur auf eine Fahrtrichtung achten. In diesem Zusammenhang ist es erwähnenswert, dass es im Rahmen der ständigen Unfallauswertung keine Erkenntnisse über ein spezifisches Unfallgeschehen gibt. Insofern ist die Verwaltung auch weiterhin der Auffassung, dass die derzeitigen Schaltzeiten den Anforderungen für die notwendige Sicherheit an der Fußgängerquerung gerecht werden.

4. Eichendorffstraße / Kronshagener Weg

Ein Anwohner hat auf Probleme im Einmündungsbereich Kronshagener Weg hingewiesen. Wie auch von der Bußgeldstelle bestätigt und während der Verkehrsschau beobachtet, werden einfahrend vom Kronshagener Weg auf der rechten Seite regelmäßig Fahrzeuge abgestellt. Dies führt aufgrund der geringen Fahrbahnbreite dazu, dass Einfahrende an den parkenden Kfz nur vorbeikommen, wenn sie über die Ausfahrspur fahren. Steht dort nun aber ein Wagen bei Rot vor der Ampel, kommt es zum Stillstand und möglicherweise Rückstau auf den Kronshagener Weg und gefährlichen Rangiermanövern.

Vor Ort wurde festgestellt, dass für die ersten circa 15 m der Einfahrt an Werktagen von 7 bis 18 Uhr ein absolutes Haltverbot ausgeschildert ist. Dabei handelt es sich um eine Altregelung, die aus der Zeit stammt, als die Einfahrt vom Kronshagener Weg aus komplett verboten war. Offensichtlich hat man bei der Änderung des Einfahrtsverbotes 1999 / 2000 vergessen, die Regelung an die neuen Gegebenheiten anzupassen und die zeitliche Beschränkung aufzuheben. Dies ist nunmehr aufgrund der oben beschriebenen Problematik nachzuholen.

5. Gutenbergstraße / Zufahrt Bauhaus-Sky

Im Zuge der Umbauarbeiten an der neuen Zufahrt zum Grundstück Bauhaus und Sky ist auf der baulichen Mittelinsel ein VZ 605-31 (Leitplatte - 1200x600 mm) aufgestellt worden. Das Zeichen ist für den städtischen Bereich überdimensioniert und entspricht nicht der sonst an vergleichbaren Stellen im Stadtgebiet vorhandenen Beschilderung. Insofern ist es durch ein VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts) zu ersetzen.

6. Goethestraße / Jahnstraße

Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat über die Bußgeldstelle angeregt, zum Schutz der Schwenkradien gegenüber der Einmündung Jahnstraße ein absolutes Haltverbot auszuschildern. Aufgrund des vor Ort gewonnen Eindrucks erscheint die Maßnahme sinnvoll und notwendig.

7. Goethestraße / Lessingplatz

Anwohner haben gebeten zu prüfen, ob angesichts der geänderten Nutzung des Gebäudes des Lessingbades noch der Bedarf für die derzeitige Anzahl an Kurzzeitparkplätzen besteht. Die Beschilderung stellt noch den Altzustand dar, als die Schwimmhalle in Betrieb und auch die Stadtwerke im Knooper Weg ansässig waren. Es wird bezweifelt, dass der Bedarf an Kurzzeitparkplätzen tatsächlich noch so groß ist.

In der Verkehrsschau wurde der folgende Bestand aufgenommen, so dass das für die Verkehrsplanung zuständige Tiefbauamt gebeten wird, auf dieser Basis die Parkraumbewirtschaftung im Umfeld der Lessinghalle zu prüfen:


Im Verlauf der Verbindung zwischen der verlängerten Legienstraße und der Goethestraße sind im unmittelbaren Einfahrtsbereich vom Knooper Weg auf der linken Seite zwei Kurzzeitparkplätze mit Parkscheinregelung auf dem Gehweg vorhanden. Hinter der Querverbindung vor der Lessinghalle ist für den rechtsseitigen Längsparkstreifen bis zur Goethestraße ebenfalls eine Parkscheinregelung ausgewiesen. Der Senkrechtparkstreifen gegenüber der Lessinghalle ist ebenso mit einer Parkscheinregelung bewirtschaftet, wie der Längsparkstreifen im Zuge der vor der Post befindlichen Ausfahrt zum Knooper Weg.

Weiterhin wurde vor Ort festgestellt, dass die Beschilderung für das Gehwegparken im Verlauf der Verbindung zwischen Goethestraße und Lessingplatz (verlängerte Legienstraße) teilweise unvollständig und hinsichtlich der Sichtbarkeit nicht optimal ist.


8. Am Forsthaus Wittland

Ein Anlieger hat mitgeteilt, dass es angeblich zu Fehlfahrten von LKW kommt, die eigentlich in das Gewerbegebiet Wittland wollen und trotz des Sackgassenschildes in die Straße Am Forsthaus Wittland einfahren. Er regt an, als Vorankündigung für die im hinteren Bereich bestehende Gewichtsbeschränkung, auch an der Einfahrt ein VZ 262 (Verbot für Fahrzeuge über 5,5 t) aufzustellen.

Die Straße ist am Übergang zum Wendehammer des Faluner Weges mit Pollern gesperrt und deshalb an der Einfahrt von der Claus-Sinjen-Straße mit einem VZ 357 gut sichtbar als Sackgasse ausgeschildert. Auch macht die Einmündung aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht den Eindruck, dass es sich um die Zufahrt zu einem Gewerbegebiet handeln könnte. Darüber hinaus ist in der Claus-Sinjen-Straße aus Kronshagen kommend unmittelbar hinter der Einmündung Am Forsthaus Wittland ein Wegweisungsschild zum Gewerbegebiet Wittland vorhanden, dass den Weg über den Skandinaviendamm weist. Insofern halten es die Verkehrsschauteilnehmer für nahezu ausgeschlossen, dass es tatsächlich zu den beschriebenen Fehlfahrten kommt. Dies ist nur in ganz seltenen Einzelfällen vorstellbar. Überdies können „Falschfahrer“ problemlos über das Gewerbegrundstück wieder zur Claus-Sinjen-Straße abfahren. Insofern ist die vorgeschlagene Beschilderung nicht erforderlich und wird daher abgelehnt.

Ortsbeirat Mitte

9. Schloßgarten

Ein Bürger hat auf eine seiner Ansicht nach problematische Verkehrssituation im Kurvenbereich Brunswiker Straße / Schloßgarten hingewiesen. Radfahrer, die aus Richtung Prinzengarten kommen, fahren hier auf der Seite des Lorentzendammes auf einem Beidrichtungsradweg, der in der Kurve an der Ampel Hegewischstraße endet. An dieser Stelle sollen die Radfahrer ampelgesichert auf die andere Straßenseite wechseln. Da dies zurzeit lediglich durch ein Wegweisungsschild angezeigt wird, darf der Radweg formal weiter in Richtung Brunswiker Straße befahren werden. Aufgrund des starken Gefälles und des Kurvenverlaufs seien jedoch Begegnungsfälle zwischen Radfahrern an dieser Stelle sehr gefährlich. Der Bürger regt daher an, eine eindeutigere Beschilderung vorzunehmen.

Die Darstellung bestätigte sich vor Ort und auch die Verkehrsschauteilnehmer sind der Auffassung, dass hier eine klare Regelung hinsichtlich der Führung der Radfahrer erforderlich ist.

10. Teichstraße

Eine im Lehmberg Ecke Teichstraße ansässige Arztpraxis hat gebeten zu prüfen, ob in der Teichstraße Kurzzeitparkplätze für Patienten eingerichtet werden können.

Im Lehmberg gibt es in unmittelbarer Nähe der Praxis bereits drei bauliche Doppelparkbuchten, die mit einer Parkscheibenregelung ausgeschildert sind. Darüber hinaus sind in der nahegelegenen Mittelstraße weitere Kurzzeitparkplätze vorhanden und im Knooper Weg zwischen Gutenbergstraße und Mittelstraße geplant. Insofern wird der Vorschlag der Arztpraxis insbesondere im Hinblick auf die Zahl der Bewohnerparkplätze abgelehnt.

11. Jägersberg

Die Bußgeldstelle hat gebeten zu prüfen, ob im Jägersberg in Höhe CVJM zur Klarstellung eine Haltverbotsregelung ausgeschildert werden kann. Im Jägersberg kann an dieser Stelle aufgrund der baulichen Gegebenheiten in Abhängigkeit von der Fahrzeuggröße einseitig geparkt werden, sofern eine Restbreite von 3 m erhalten bleibt. Eine zusätzliche Haltverbotsbeschilderung ist aufgrund der an dieser Stelle geltenden gesetzlichen Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO nicht erforderlich.

Ortsbeirat Russee / Hammer / Demühlen

12. Speckenbeker Weg

Im Speckenbeker Weg steht in Richtung Hamburger Chaussee vor dem Fußgängerüberweg in Höhe Hammerbusch noch ein Mast mit einem VZ 136 (Kinder) aus der Zeit vor dem Bau des Zebrastreifens. Die Beschilderung ist zu entfernen.

13. Hamburger Chaussee / Speckenbeker Weg

In der Hamburger Chaussee beeinträchtigt in Fahrtrichtung stadtauswärts der Standort eines Verkehrszeichens die Sichtbarkeit der Ampel Speckenbeker Weg. Der Mast ist auszubauen und das Schild an den Ampelmast zu versetzen.

14. Erlenhorst / Rendsburger Landstraße

Der Vorsitzende des Ortsbeirates Russee / Hammer / Demühlen hat den Hinweis eines Bürgers an die Verwaltung weitergeleitet, dass die Sichtverhältnisse an der Ausfahrt von der Straße Erlenhorst zur Rendsburger Landstraße problematisch seien.

Diese Einschätzung bestätigte sich vor Ort nicht. Es handelt sich um eine für innerstädtische Verhältnisse normale Einmündungssituation. Besondere Sichtbeeinträchtigungen sind nicht gegeben. Wer den Erlenhorst verlassen will, kann sich an die Fahrbahn der Rendsburger Landstraße herantasten und dann unter Ausnutzung der jederzeit vorhandenen Lücken gefahrlos ausfahren. Bei Beachtung der nach § 1 StVO vorgeschriebenen Grundsätze der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme sind auch mit den querenden Fußgängern und Radfahrern keine Probleme zu erwarten. Nur ergänzend ist zu erwähnen, dass im Rahmen der ständigen Unfallauswertung keine Erkenntnisse über ein spezifisches Unfallgeschehen vorliegen.

Ortsbeirat Mettenhof

15. Vaasastraße / Wikingerbummel / Sibeliusweg

Bürger haben in einer Sitzung des Ortsbeirates Mettenhof auf die Situation im Kreuzungsbereich Vaasastraße / Sibeliusweg / Wikingerbummel hingewiesen. Hier entstünden gefährliche Situationen, weil Autofahrer auf querende Fußgänger unterschiedlich reagieren beziehungsweise sich unterschiedlich verhalten.

Die Sichtverhältnisse an der Kreuzung sind aufgrund der baulichen Gestaltung, des geradlinigen Straßenverlaufs und mangels sichtbeeinträchtigender Hindernisse optimal. Es ergeben sich aus der baulichen Gestaltung als Aufpflasterung, sowie der Beschilderung mit VZ 356 (Verkehrshelfer) ausreichend Hinweise, dass hier mit querenden Fußgängern zu rechnen ist.

Insofern besteht keine besondere Gefahrensituation, die weitergehende verkehrsrechtliche oder bauliche Maßnahmen erforderlich machen würde. Das es im Einzelfall, bedingt durch individuelles Fehlverhalten, zu Problemen kommen kann, ist nicht auszuschließen. Dabei handelt es sich jedoch um das auch durch noch so umfangreiche Verkehrsregelungen nie ganz zu vermeidende allgemeine Risiko bei der Teilnahme am Straßenverkehr. Nur ergänzend ist zu erwähnen, dass im Rahmen der ständigen Unfallauswertung keine Erkenntnisse über ein spezifisches Unfallgeschehen vorliegen.

16. Skandinaviendamm / Famila-Parkplatz / Vaasastraße

Der Ortsbeirat Mettenhof hat aufgrund von Anfragen aus der Bevölkerung um eine Einschätzung der Sicherheit an der Kreuzung Skandinaviendamm / Familaparkplatz / Vaasastraße gebeten. Fußgänger würden sich teilweise unsicher fühlen, weil sie von ein- und ausfahrenden Fahrzeugen zum / vom Familaparkplatz erst spät oder gar nicht wahrgenommen würden.

Die Kreuzung ist baulich klar und trotz der Ausmaße übersichtlich angelegt. Es gibt keine sichteinschränkenden Anlagen oder Bepflanzungen. Sogar die rechts neben der Einfahrt vorhandene Standsäule ist so gestaltet, dass die Werbeelemente erst in einer Höhe von circa 2 m beginnen. Insofern geben die baulichen Gegebenheiten keine Erklärung beziehungsweise Ansatzmöglichkeit warum es zu den geschilderten Situationen kommt. Auch hier ist wohl davon auszugehen, dass individuelles Fehlverhalten aus Unachtsamkeit ursächlich ist. Es handelt sich fast ausschließlich um ortskundige Verkehrsteilnehmer, die mit den speziellen örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten vertraut sind. Insofern würde auch ein Gelbblinker nur kurzfristig und stark eingeschränkt, eine auffallende Wirkung entfalten. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass sehr schnell eine Gewöhnung eintreten und die Verkehrsteilnehmer den Blinker kaum noch wahrnehmen würden. Im Ergebnis sind die Teilnehmer an der Verkehrsschau der Auffassung, dass derzeit keine zusätzlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind. Die Situation soll jedoch im Rahmen der ständigen Unfallauswertung beobachtet werden, obwohl bisher keine Erkenntnisse vorliegen. Vor Ort fiel aber auf, dass die Furtmarkierungen im Einfahrtsbereich stark abgefahren und teilweise nicht mehr zu erkennen sind. Insofern sind diese zu erneuern.

17. Helsinkistraße

Ein Bürger hat auf ein Problem an einer Fußgängerquerung im Bereich der Einmündung der Stichstraße 72-106 hingewiesen. Aus Richtung der Narvikstraße kommend, endet ein absolutes Haltverbot circa 5 m vor der Bordsteinabsenkung der Querungsstelle, so dass hier ein kleiner Pkw legal abgestellt werden kann. Dadurch kommt es jedoch zu Sichtbeeinträchtigungen. Die Verkehrsschauteilnehmer sind der Auffassung, dass das Haltverbot zum Schutz der Sichtverhältnisse entsprechend verlängert werden soll.

 

Ortsbeirat Hassee / Vieburg

18. Saarbrückenstraße / Stadtrade

Im Zuge der Erweiterung und Geschäftsaufnahme des CITTI-Parks kam es in der Anfangszeit zu Problemen durch LKW-Verkehr, der anstelle des Mühlendamms noch die alte Zufahrt über die Stadtrade nutzen wollte. Um diese Fehlfahrten zu verhindern, wurde 2008 für eine Eingewöhnungszeit eine Gewichtsbeschränkung auf 7,5 t für die Stadtrade ausgeschildert. Die Umstellung ist nach nunmehr 6 Jahren als abgeschlossen anzusehen, so dass die Beschilderung entfernt werden soll.