Bericht über die Verkehrsschau am 17. Dezember 2015

Ortsbeirat Hassee / Vieburg

1. Hamburger Chaussee stadtauswärts ab Haus 78

Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs kam es zu Unklarheiten, ob das Gehwegparken in diesem Bereich erlaubt ist, da die Markierung auf dem Gehweg äußerst verblasst ist und im folgenden Bereich stadtauswärts zusätzliche Gehwegparkbeschilderungen vorhanden sind.
Die Verkehrsschauteilnehmer sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Markierung zwar ausreichend ist, aber immer wieder abgefahren werden wird. Eine durchgängige Beschilderung mit Gehwegparken wird daher als bessere Variante angesehen. Es ist bei der Verkehrsschau aufgefallen, dass in diesem Bereich die vorhandene Beschilderung unvollständig ist und angepasst werden muss.

2. Brüggerfelde 5 (vor dem Alten- und Pflegeheim)

Eine Anwohnerin schildert, dass es zu einer Vollsperrung der Straße Brüggerfelde kommt, wenn Rettungsfahrzeuge abends und sonntags in dem dafür vorgesehenen Bereich (eingeschränktes Haltverbot mit Zusatzzeichen Rettungsfahrzeuge frei) stehen, da auf der gegenüber liegenden Seite die absoluten Haltverbote nur werktags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr gelten. Ein Begegnungsverkehr sei dann nicht mehr möglich. Da es sich um eine Sackgasse handelt, könne die Engstelle auch nicht umfahren werden.

Bei der Verkehrsschau konnte die Situation bestätigt werden. Es soll vorab geklärt werden, ob die Stellfläche für die Rettungsfahrzeuge  auf privaten Grund (zum Beispiel Parkplatz unter Nutzung des Nebeneinganges) verlegt werden kann, damit die Stellplätze auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite erhalten werden könnten. Wenn dies nicht praktikabel ist, müssen die Zusatzschilder für die absoluten Haltverbote auf der gegenüber liegenden Seite entfernt werden, damit hier ein durchgängiges Haltverbot herrscht.

Nachfragen haben im Nachhinein ergeben, dass die Rettungsfahrzeuge nicht auf dem Parkplatz stehen können, da die Wege unter Nutzung des Nebeneinganges erheblich länger zu den Bewohnern sind, als wenn der Haupteingang genutzt werden könnte. Unter diesem Aspekt verbleibt nur die Aufhebung der Parkplätze.

Weiterhin fiel den Verkehrsschauteilnehmern auf, dass die Beschilderung der absoluten Haltverbote mit dem Zusatzzeichen Rettungsfahrzeuge frei vor Haus 5 derzeit nur mit mobilen Masten ausgeschildert ist. Es wurde im Nachhinein festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Anordnung eine feste Installation witterungsbedingt nicht möglich war. Danach wurde der Austausch offenbar vergessen.

Ortsbeirat Russee / Hammer / Demühlen

3. Rendsburger Landstraße Höhe Erlenhorst

Der Vorsitzende des Ortsbeirates fragt an, ob die Beschilderung des absoluten Haltverbotes stadtauswärts nach der Einmündung Erlenhorst wiederholt werden könnte, da parkende Fahrzeuge in diesem Bereich die Sicht auf den neu angelegten Fußgängerübergang versperren sollen. Fahrzeuge, die aus dem Erlenhorst kommen, hätten derzeit aber keinen Hinweis auf ein bestehendes Haltverbot.

Direkt vor dem Fußgängerübergang besteht ein gesetzliches Haltverbot. Es wurde vor Ort jedoch festgestellt, dass auch ein erweitertes Haltverbot für eine bessere Verkehrsführung sinnvoll ist. Weiterhin besteht hinter dem Fußgängerübergang noch eine alte Regelung mit eingeschränkten Haltverboten. Aufgrund der Veränderungen der Bebauung in diesem Bereich waren sich die Verkehrsschauteilnehmer einig, dass auch hier absolute Haltverbote ausgeschildert werden sollen.

4. Rundweg (von Johann-Heuck-Straße bis Waldweg)

Ein Mitglied des Ortsbeirates teilte der Straßenverkehrsbehörde mit, dass die Ausschilderung des Rundweges vervollständigt beziehungsweise angepasst werden müsse. Im Waldweg ist derzeit ein Sackgassenschild (ohne Zusatz Radfahrer / Fußgänger frei), obwohl über den Rundweg eine Verbindung zur Rendsburger Landstraße besteht. Das Schild sei weiterhin vom Klosterkamp kommend schlecht einsehbar. Auch sei der Rundweg nicht ausgeschildert, sodass hier auch KFZ-Verkehr möglich ist. Aufgrund der Enge des Weges sei jedoch kein Begegnungsverkehr möglich und es wird angefragt, ob ggf. die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung geprüft werden könne.
Weiterhin regte ein Bürger in der 274. Sitzung des Ortsbeirates am 20.Oktober 2015 an, ob der Rundweg für den Durchgangsverkehr ganz geschlossen werden könne oder zumindest eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10-20 km/h ausgeschildert werden könne. Der Rundweg solle häufig als Abkürzung zum Russeer Weg genutzt werden, was aufgrund der Enge des Weges jedoch bei Gegenverkehr problematisch wäre.

Der Rundweg ist in dem unbefestigten Teil ab der Johann-Heuck-Straße bis zum Waldweg als sonstige öffentliche Straße - Feldweg gewidmet. Die Durchfahrt ist daher nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge frei. Damit dies für die Verkehrsteilnehmer besser erkennbar ist, ist eine entsprechende Beschilderung auszuweisen.

Weiterhin ist das Sackgassenschild in der Straße „Waldweg“ mit dem Zusatz für die Durchlässigkeit für Radfahrer zu ergänzen. Für die bessere Kenntlichmachung aus dem Klosterkamp kommend ist der Mast einzudrehen.

Ortsbeirat Schreventeich / Hasseldieksdamm

5. Uhlenkrog Zufahrt Stadtwerke

Ein Mitarbeiter der Stadtwerke schildert häufig auftretende Probleme bei der Ausfahrt vom Parkplatz, da parkende Fahrzeuge in Richtung Hofholzallee direkt hinter der Einfahrt den Verkehr vor der Parkplatzzufahrt zum Stoppen bringen, sodass eine Ausfahrt nicht möglich ist  beziehungsweise die Sicht versperrt wird. Weiterhin sollen aus Richtung Hofholzallee kommend die Linksabbieger, die auf den Parkplatz einfahren wollen, die Kurve schneiden, sodass nach rechts rausfahrende Fahrzeug durch diese behindert werden.

Die Teilnehmer der Verkehrsschau sind zu dem Ergebnis gekommen, dass hinter der Einfahrt parkende Fahrzeuge tatsächlich den Verkehr von/zu dem Parkplatz behindern. Die Einrichtung von absoluten Haltverboten in diesem Bereich wird daher als erforderlich gesehen.

Die Problematik der linksabbiegenden Fahrzeuge konnte hingegen nicht nachvollzogen werden. Es gibt einen eigenen Linksabbieger, der auch markiert ist. Weitere Maßnahmen zur Verkehrslenkung sind hier aus Sicht der Verkehrsschauteilnehmer nicht erforderlich.

6. Melsdorfer Straße zwischen Hofholzallee und Skandinaviendamm

In der Melsdorfer Straße wurde ein Gehweg neu angelegt. Es kommen jetzt immer wieder von einem Anwohner Beschwerden, dass Radfahrer auf dem Gehweg fahren. Er bittet darum, den Gehweg eindeutig als solchen auszuschildern, auch wenn dies eigentlich bei reinen Gehwegen nicht erforderlich ist.
Weiterhin weist der Radfahrbeauftrage der Landeshauptstadt Kiel darauf hin, dass an der Ecke Hofholzallee ein Kindergarten sei. Eltern müssten derzeit auf der Straße fahren, während die Kinder bis 8 Jahre verpflichtet sind, den Gehweg zu benutzen. Er bittet um Prüfung, ob der Gehweg daher mit Radfahrer frei ausgeschildert werden könnte, damit die Begleitung der Kinder auch auf dem Gehweg fahren darf.
Auch auf der Ortsbeiratssitzung am 26.November 2015 wurde die Beschilderung des Weges thematisiert. Es sei nicht klar ersichtlich, wer diesen Weg nutzen dürfe und es wurde um eine entsprechende Beschilderung gebeten.

Derzeit handelt es sich um einen reinen Gehweg, der gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht als solcher ausgeschildert werden muss. Lediglich bei einer Freigabe auch für andere Verkehrsteilnehmer ist eine Beschilderung erforderlich. Zunächst sollte der Gehweg in den Planungen mit dem Zusatzzeichen Radfahrer frei ausgeschildert werden. Später wurden die Pläne jedoch in einen reinen Gehweg abgeändert. Dieser wurde gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung daher auch nicht extra ausgeschildert.

Aufgrund der verschiedenen Einwände haben sich die Verkehrsschauteilnehmer die Situation vor Ort angesehen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Gehweg mit Radfahrer frei ausgeschildert werden soll. Es wurden in diesem Bereich nur wenige Fußgänger und Radfahrer beobachtet, während die Fahrbahn stark mit Fahrzeugen frequentiert war. Die wenigen Fußgänger können auch mit der Freigabe der Radfahrer für den Gehweg problemlos den Bereich weiterhin passieren. Die Kinder haben dadurch jedoch einen erhöhten Schutz, wenn Sie nicht durch die Fahrzeuge von ihren Begleitpersonen entfernt fahren müssen. Da an der Ecke Hofholzallee auch ein Kindergarten ansässig ist, ist mit erhöhtem Radfahrbetrieb mit jüngeren Kindern zu rechnen. Aufgrund der geringen Anzahl von Radfahrern allgemein und Fußgängern in diesem Bereich, sind keine Konfliktsituationen bei einer gemeinsamen Nutzung zu erwarten, sodass die Kinder hier besonders geschützt werden sollen.

7. Eichkamp 11-13

Der Eigentümer der Immobilien Eichkamp 11-13 weist darauf hin, dass er mit dem Ergebnis der letzten Verkehrsschau nicht einverstanden sei. Darin wurde thematisiert, dass der ansässige Kindergarten im Haus 11 auch die Zufahrt über den Hof nehmen könne, wenn die Gartenpforte zur Straße zum Rangieren zu eng sei. Der Eigentümer weist darauf hin, dass die Gartenpforte der Hauptzugang zu Haus 11 sei und die Zufahrt nur zu der Gewerbeimmobilie Haus 13 gehört. Er ergänzt auch, dass nicht nur die Erzieher mit den Vierlingswagen Probleme bei der Zufahrt mit den parkenden Fahrzeugen an der Pforte hätten, sondern auch viele Eltern, die ihre Kinder mit Fahrrädern bringen.

Die Verkehrsschauteilnehmer haben sich die Situation erneut angesehen. Es wird weiterhin die Auffassung vertreten, dass die Gartenpforte vergrößert werden könne, sodass auch auf diesem Weg das Rangieren mit dem Vierlingswagen oder Fahrrädern machbar wäre.
Das private Interesse ist hier deutlich geringer als das öffentliche Interesse an der Bereitstellung von Parkraum, sodass nichts weiter zu veranlassen ist.

Weiterhin macht der Eigentümer darauf aufmerksam, dass das Verlassen der Grundstückszufahrt von Haus 13 dadurch erschwert würde, dass Fußgänger von der schräg gegenüber liegenden Querungsstelle des Fußweges aufgrund von parkenden Fahrzeugen vor seiner Einfahrt nicht auf direktem Weg auf den Fußweg wechseln könnten und dadurch schräg die Straße zu seiner Grundstückszufahrt hin queren würden, um auf den Gehweg gelangen zu können.

Die Querungsstelle des Gehweges ist tatsächlich eine unzumutbare Situation. Es wird eine Querungsstelle für Fußgänger baulich angeboten, die auf der gegenüber liegenden Seite jedoch nicht genutzt werden kann, da dort Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen parken. Es könnte daher kurzfristig ein Provisorium angedacht werden zum Beispiel mittels zweier Schachtringen, die im gegenüberliegendem Parkbereich aufgestellt werden, um den Parkbereich für Fußgänger frei zu halten. Diese wären mit rot-weißer Schraffung zu versehen. Das Tiefbauamt wird gebeten, entsprechende Maßnahmen zu prüfen und durchzuführen.

8. Freiligrathstraße 3-5

Der Verwaltungsbeirat der Häuser fragt an, ob die Einfahrten zu den Häusern 3 und 5 durch eine Markierung von parkenden Fahrzeugen frei gehalten werden könnten, da die Zu- und Ausfahrt häufig von diesen versperrt sein solle und das Ordnungsamt zu Hilfe gerufen werden müsse.

Die beiden Grundstückszufahrten liegen nebeneinander und sind nur von einem ca. 1 m breiten Beet voneinander getrennt. Der Bordstein ist auf einer Länge von circa 6 Metern vor den Zufahrten durchgängig abgesenkt, sodass hier ein gesetzliches Haltverbot gilt. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten liegen hier mit einer Breite von circa 6 Metern für das Kieler Stadtgebiet sehr gute Verhältnisse vor. Weiterhin können die Ausfahrten zu beiden Richtungen verlassen werden. Sofern die Ausfahrt in eine der Richtungen versperrt sein sollte ,bestünde immer noch die Möglichkeit, in die andere Richtung auszufahren. Zudem ist es für jeden Verkehrsteilnehmer zumutbar mehrmals zu rangieren, um aus seiner Grundstückszufahrt ausfahren zu können.
Von Seiten der Verkehrsschauteilnehmer ist hier daher nichts zu veranlassen.

9. Lessingplatz nördlich neben der Schwimmhalle

An das Tiefbauamt wurde aus der Politik herangetragen, dass der Gehweg auf der nördlichen Seite neben der Schwimmhalle aufgrund der parkenden Fahrzeuge nicht über die erforderliche Restgehwegbreite von 1 Meter verfügt und vor allem der Eingangsbereich zum Nordflügel dadurch versperrt sei. Es wird vom Tiefbauamt um Prüfung gebeten, was alternativ zum Parken ganz auf dem Gehweg machbar wäre, damit diese Aspekte gegebenfalls mit in den Planungen berücksichtigt werden könnten.

Derzeit ist in diesem Bereich das Parken ganz auf dem Gehweg angeordnet. Je nach individuellem Parkverhalten verbleibt dadurch jedoch tatsächlich nicht immer die Restgehwegbreite von 1 Meter, obwohl der Gehweg in diesem Bereich circa 3 Meter breit ist. Die Fahrbahn ist hier circa 5,50 Meter breit. Aus Sicht der Verkehrsschauteilnehmer könnte daher alternativ das Parken halb auf dem Gehweg angeordnet werden, damit weiterhin ein Begegnungsverkehr von PKW und PKW gerade noch möglich wäre. Das Parken am Fahrbahnrand wird hier nicht für möglich gehalten.
Das Tiefbauamt könnte entsprechend die Planungen fortführen.

10. Wilhelmplatz

Die Amtsleitung vom Amt für Familie und Soziales fragt an, ob die Fläche zwischen den Behindertenparkplätzen vor dem Eingangsbereich der Dienststelle Stephan-Heinzel-Straße und der Feuerwehrzufahrt als eingeschränktes Haltverbot ausgeschildert werden könnte, damit für Transportfahrten dort gestanden werden kann. Derzeit sollen dort häufig Dauerparker stehen, wodurch auch der Eingangsbereich schlechter erreichbar sei.

Es ist zunächst aufgefallen, dass die Feuerwehrzufahrt trotz bereits mehrfacher Hinweise noch nicht als solche ausgeschildert wurde. Hierfür muss sich der Eigentümer der Immobilie direkt mit der Feuerwehr in Verbindung setzen.

Derzeit wird entlang der Feuerwehrzufahrt am rechten Fahrbahnrand geparkt. Es spricht aus Sicht der Feuerwehr nichts dagegen, den Bereich vor den Behindertenparkplätzen als eingeschränktes Haltverbot auszuschildern. Jedoch auch hier darf nur am rechten Fahrbahnrand geparkt werden und nicht quer zur Fahrbahn, damit die Feuerwehrzufahrt frei gehalten wird. Eine Markierung der Fläche ist daher nicht erforderlich. Eine entsprechende Beschilderung ist zu veranlassen.

Ortsbeirat Mettenhof

11. Kirunastraße 13 / Russeer Weg 192

Ein Bewohner der Kirunastraße 13 schildert, dass in dem Bereich viele Personen mit Anspruch auf einen Behindertenparkplatz wohnen sollen und auch viele berechtigte Besucher dort kämen. Leider ist es für diese Personen sehr schwierig, einen nahegelegenen Parkplatz zu finden. Er fragt daher an, ob ein allgemeiner Behindertenparkplatz eingerichtet werden könne. Dafür würde sich aus seiner Sicht einer der aufgehobenen individuellen Behindertenparkplätze eignen, bei denen die Markierungen auf dem Boden noch vorhanden sind und nur ein neuer Mast mit den entsprechenden Schildern ergänzt werden müsse.

Bei der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass die baulichen Voraussetzungen im öffentlichen Verkehrsraum für die Einrichtung eines allgemeinen Behindertenparkplatzes in diesem Bereich nicht gegeben sind. Es hat sich vorher um individuelle Behindertenparkplätze gehandelt, bei denen die berechtigte Person mit den Zuständen vor Ort zurecht gekommen ist. Bei einem allgemeinen Behindertenparkplatz müssen jedoch erhöhte Standards eingehalten werden, damit jede berechtigte Person den Parkplatz nutzen könnte.
Es befindet sich jedoch eine Privatparkplatzfläche des Wohnungsunternehmens vor den Häusern, die sich für die Einrichtung eines allgemeinen Behindertenparkplatzes eignen würde. Im Interesse der Mieter kann vielleicht hier ein entsprechender Parkplatz für die Bewohner und Besucher eingerichtet werden. Für die Bewohner besteht weiterhin die Möglichkeit, die Einrichtung eines individuellen Behindertenparkplatzes zu beantragen.

12. Am Wohld

Der Ortsbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 26. November 2015 erneut mit der Verkehrssituation am Ende der Fahrradstraße beschäftigt. Hier soll es bei der Gehwegüberfahrt zu Problemen zwischen Fußgängern und zu schnell fahrenden und rücksichtslosen Radfahrern kommen. Diese Probleme sollen verstärkt zu den Hol- und Bringzeiten des Kindergartens auftreten.
Da in diesem Bereich sowohl ein Kindergarten als auch ein Alten- und Pflegeheim ansässig sind, wurde die Verwaltung unter anderem um Prüfung gebeten, ob ein entsprechendes Hinweisschild auf diese Personengruppen aufgestellt und ob das Verkehrszeichen „Fahrradstraße Ende“ vorgezogen werden könnte.

Ein Gefahrenzeichen Vorsicht Kinder oder Altenheim ist nicht aufzustellen, da hier keine besondere Gefahrenlage besteht, auf die in gesonderter Form hingewiesen werden müsste. Es wird ein quer verlaufender Gehweg überfahren, wo es immer einer besonderen Rücksichtnahme und Achtsamkeit bedarf. Zusätzlich ist von weitem bereits sichtbar, dass sich hier ein Kindergarten und ein Alten- und Pflegeheim befindet. Es würden mit diesem Schild auch lediglich Radfahrer und Fußgänger auf die Personenkreise besonders aufmerksam gemacht werden, da andere Verkehrsteilnehmer diesen Bereich gar nicht passieren können. Die Voraussetzungen für das Aufstellen dieser Verkehrszeichen gemäß der Straßenverkehrsordnung sind hier daher nicht gegeben.

Die Verkehrsschauteilnehmer sind jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass der Mast mit den Verkehrszeichen gemeinsamer Geh- und Radweg und Fahrradstraße Ende nach vorne an die Gehwegvorderkante versetzt werden kann.

13. Faluner Weg Zufahrten Haus 3 und 5

Eine Mitarbeiterin des Kraftfahrzeugverbandes (ansässig gegenüber der Zufahrten) weist darauf hin, dass sich häufig LKW-Fahrer aufgrund der Firmenbezeichnung bei ihr melden, weil parkende Fahrzeuge zwischen den beiden Zufahrten den Lieferverkehr behindern sollen. Sie bittet um Abhilfe durch entsprechende Maßnahmen, das Parken in diesem Bereich zu unterbinden.

Zwischen den Grundstückszufahrten Haus 3 und 5 befindet sich ein durchgängig abgesenkter Bordstein, sodass hier ein gesetzliches Haltverbot gilt. Auch auf der gegenüber liegenden Seite ist der Bordstein als Fußgängerübergang vorgezogen und abgesenkt. Daneben befinden sich Parkbuchten. Die Problematik ist von den Verkehrsschauteilnehmern daher nicht nachvollziehbar. Es könnte hier höchstens ein Überwachungsproblem vorliegen, wogegen auch Privatanzeigen denkbar wären.

14. Helsinkistraße 92-94

Die Hausverwaltung der Immobilien teilt mit, dass parkende Fahrzeuge im Wendehammer den Mülltonnenzugang zum Wendehammer versperren, sodass die Müllabfuhr bereits mehrfach die Tonnen nicht leeren konnte. Es wird um Einrichtung von Haltverboten in diesem Bereich gebeten.

Die Aufhebung der Parkplätze ist unverhältnismäßig, da in der Helsinkistraße offenbar ein hoher Parkdruck besteht. Es gibt einen weiteren kleineren Zugang aus Richtung der Hauszugänge zu den Mülltonnen, über den die Tonnen offenbar auch von den Bewohnern befüllt werden. Lediglich die Abholung erfolgt über den Zugang auf der Seite des Wendehammers. Das Leerungsproblem könnte dadurch gelöst werden, dass der kleinere seitliche Zugang zum Befüllen der Tonnen verbreitert wird, sodass über diesen auch die Tonnen zur Leerung herausgeholt werden könnten. Über den Eingangsbereich der Wohnanlage könnten die Tonnen auf einem kurzen Weg an die Fahrbahn gezogen werden, wo ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist. So würden die parkenden Fahrzeuge die Leerung nicht mehr behindern.

15. Kurt-Schumacher-Platz

Bereits auf der Ortsbeiratssitzung am 10. Juni 2015 wurde thematisiert, dass auf dem Kurt-Schumacher-Platz viele Radfahrer mit viel zu hoher Geschwindigkeit unterwegs seien. Der Ortsbeirat fragt an, ob in diesem Bereich die Straßenverkehrsordnung gilt und ob aufgestellte Verkehrszeichen verbindlich seien.

Bei dem Kurt-Schumacher-Platz handelt es sich um eine private Fläche. Wenn jedoch auf einer Privatfläche tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet, gilt hier die Straßenverkehrsordnung und es ist sich an eine entsprechende Beschilderung zu halten. Der Platz ist vom Parkplatz aus mit „Radfahrer verboten“ ausgeschildert. Der Zugang über die Brücke ist ein reiner Gehweg. Es dürfen auf dem Platz folglich keine Radfahrer fahren. Es hat jedoch lediglich die Polizei ein Anhalterecht, um die Radfahrer auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und Personalien aufzunehmen.
Von Seiten der Verkehrsschauteilnehmer ist hier daher nichts zu veranlassen.

Ortsbeirat Mitte

16. Wilhelminenstraße 34

Es befinden sich auf der Privatfläche des Finanzministeriums drei Parkplätze für Mitarbeiter mit Handicap. Diese sind auch als solche ausgeschildert. Es ist jetzt vermehrt vorgekommen, dass diese Parkplätze nachts zugeparkt wurden, indem am Fahrbahnrand vor den Privatplätzen geparkt wurde. Vermutlich wurde aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse der abgesenkte Bordstein und die Beschilderung an der Hauswand übersehen. Es wird um Prüfung gebeten, ob hier zum beispiel eine Sperrfläche markiert werden könnte, damit die berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter morgens problemlos die Parkplätze anfahren können.

Tagsüber waren die Parkplätze klar als solche zu erkennen und auch der abgesenkte Bordstein führt zu einem gesetzlichen Haltverbot auf der Fahrbahn. Es ist für die Verkehrsschauteilnehmer dennoch nachvollziehbar, dass hier im Dunkeln die Gegebenheiten leicht übersehen werden könnten. Der Bereich vor den privaten Stellplätzen soll daher zur besseren Kenntlichmachung mit absoluten Haltverboten ausgeschildert werden.

17. Gartenstraße

Ein Mitarbeiter der Polizei schildert, dass es in der Gartenstraße vermehrt zu Begegnungsverkehr kommen solle. Dabei sollen die Fahrzeuge nur aneinander vorbei fahren können, wenn ein Fahrzeug über den Gehweg fährt. Er hat beobachtet, dass der Parkplatz der GMSH von den Mitarbeitern überwiegend Richtung Fleethörn verlassen werde, was zu den Begegnungsverkehren führe. Es wird daher angefragt, ob die Gartenstraße als Einbahnstraße ausgeschildert werden könne.
In der Gartenstraße handelt es sich um eine normale Situation des Kieler Stadtgebietes, wo Begegnungsverkehr durchaus unter Beachtung des §1 der Straßenverkehrsordnung möglich ist.
Die Probleme entstehen höchstens durch das rechtswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf der von der Fleethörn kommend linken Seite. Dies ist jedoch lediglich ein Überwachungsproblem. Dem könnte abgeholfen werden, indem die Polizei selbst das Fehlverhalten ahndet. Auch Privatanzeigen wären möglich.

Aus Sicht der Verkehrsschauteilnehmer ist daher nichts weiter zu veranlassen.

18. Dammstraße 32-34

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein teilt mit, dass parkende Fahrzeug die Zufahrt zum Kundenparkplatz versperren sollen, da auch in dem Bereich des abgesenkten Bordsteines geparkt wird. Es wird angefragt, ob eine entsprechende Markierung zur Freihaltung der Zufahrt aufgetragen werden dürfe.

Es befinden sich in diesem Bereich zwei Zufahrten nebeneinander, die durchgängig durch einen abgesenkten Bordstein verbunden sind. In diesem Bereich besteht ein gesetzliches Haltverbot. Die Einfahrten können notfalls zur anderen Seite verlassen werden, falls die Zufahrt in eine Richtung eingeengt sein sollte. Aus Sicht der Verkehrsschauteilnehmer besteht keine Notwendigkeit für Markierungsmaßnahmen oder ähnliches.