Verkehrsschaubericht vom 19. Oktober 2016

Ortsbeirat Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook

1. Holtenauer Straße

Über den Ortsbeirat wird bemängelt, dass die Tempo 30-Schilder im Bereich der Einmündungen Wrangelstraße und Lornsenstraße schlecht zu sehen seien.

Die Teilnehmer an der Verkehrsschau kommen aufgrund der vor Ort gewonnenen Eindrücke zu folgender Bewertung.

Die Sichtbarkeit der Schilder im Bereich der Kreuzung Wrangelstraße/ Im Brauereiviertel ist nicht zu beanstanden. Im Einmündungsbereich der Lornsenstraße sind dagegen teilweise Beeinträchtigungen durch das Astwerk von Bäumen gegeben. Insofern soll das Grünflächenamt beauftragt werden, hier einen Rückschnitt vorzunehmen.

2. Waitzstraße / Ecke Droysenstraße

Mit Schreiben vom 21. September 2016 hat die Geschäftsleitung von der Hugo Hamann GmbH & Co.KG darauf aufmerksam gemacht, dass es zusehends Schwierigkeiten beim Einbiegen von der Waitzstraße in die Droysenstraße bzw. beim Ausfahren gebe, weil links und rechts neben der Droysenstraße die Autos parken (kein Haltverbot!) und auf der gegenüberliegenden Seite ebenfalls. Der Anlieferverkehr sei dadurch sehr behindert. Zudem sei auch die Unfallgefahr sehr groß.

Es wurde darum gebeten, die Angelegenheit zu prüfen und zu einer Entschärfung der Situation beizutragen, gegebenenfalls durch ein absolutes Haltverbot.

Die Straßenverkehrsbehörde darf nach den Vorschriften der StVO verkehrsregelnde Maßnahmen immer nur dann anordnen, wenn es aufgrund besonderer Umstände zwingend notwendig ist.

Die Straßenverkehrsbehörde hat sich daraufhin die Situation im Rahmen einer Verkehrsschau gemeinsam mit Vertretern der Polizeidirektion Kiel und des Tiefbauamtes vor Ort angesehen. Die Waitzstraße ist zwischen Holtenauer Straße und Knooper Weg als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Vom Knooper Weg kommend ist auf den ersten zirka 30 ein absolutes Haltverbot und ab diesem Punkt ein eingeschränktes Haltverbot ausgeschildert. Insofern sollten die Sichtbeziehungen in diese Richtung gewährleistet sein. Es konnte aber festgestellt werden, dass in diesem Bereich Fahrzeuge verkehrswidrig dauerhaft geparkt werden. Gegen dort parkende Fahrzeuge kann im Wege der Verkehrsüberwachung eingeschritten werden. Gegenüber der Droysenstraße besteht ein eingeschränktes Haltverbot. In Richtung Holtenauer Straße darf im Anschluss an den abgesenkten Bordstein der Einmündung geparkt werden.

Die Ausführungen zur Situation konnten nachvollzogen werden. Es konnte festgestellt werden, dass zumindest beim Abbiegen aus der Droysenstraße eine Sichtbehinderung besteht. Das ausgeschilderte eingeschränkte Haltverbot wird beidseitig als Dauerparkplatz genutzt.

Es wird daher dahingehend eine Veränderung vorgenommen, dass das vom Knooper Weg kommend bestehende eingeschränkte Haltverbot in ein absolutes Haltverbot umgewandelt und bis zirka 7m hinter der Einmündung zur Droysenstraße verlängert wird.

Der Auftrag zur Änderung der Beschilderung wurde bereits an das Tiefbauamt gesandt.

3. Gerhardstraße / Höhe Waitzstraße

Über den Ortsbeirat wird die fehlende Beschilderung für die Fahrradstraße in der Gerhardstraße (nach der Unterbrechung durch die Waitzstraße) bemängelt und daher um Überprüfung gebeten.

Der Hinweis erwies sich vor Ort als nicht zutreffend. Die Beschilderung der Fahrradstraße ist vollständig.

4. Sternwartenweg

Anwohner haben mitgeteilt, dass es am 16. Oktober 2016 im Sternwartenweg zu einem Feuerwehreinsatz gekommen sei. Dabei sei es dem Feuerwehrfahrzeug am oberen Ende des Sternwartenweges nicht möglich gewesen, bis zum Ende einzubiegen, da der Weg durch parkende Fahrzeuge zugestellt gewesen sei. Entsprechende Fotos wurden der E-Mail beigefügt. Diese Situation stelle sich auch an anderen Tagen so dar. Eine Markierung des Nicht-Parkens wäre wünschenswert.

Die geschilderte Situation konnte nachvollzogen werden. Bei entsprechendem Parkverhalten im Wendehammer neben der Zufahrt zu der kurzen Stichstraße sind Behinderungen für größere Fahrzeuge zu erwarten. Ob es für die Feuerwehr tatsächlich notwendig ist, bis zum Ende der nur zirka 40 m langen Stichstraße fahren zu müssen, ist angesichts der Wohnbebauung fraglich. Der Einsatz des Drehleiterfahrzeuges ist jedenfalls nicht erforderlich. Unabhängig davon stellt das Parken in dem Einmündungsbereich auch eine Beeinträchtigung für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge und auch die Nutzung der gegenüberliegenden privaten Stellplätze dar. Insofern soll hier eine Grenzmarkierung gemäß dem VZ 299 zum Schutz der ein- und Ausfahrt der Stichstraße markiert werden.

Das Tiefbauamt wird gebeten, hier einen entsprechenden Markierungsplan für die endgültige Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde zu erstellen.

5. Holtenauer Straße

Über den Ortsbeirat wird angeregt, dass die Verengung von zwei auf eine Fahrspur in der Holtenauer Straße im Bereich der Kreuzungen Belvedere und Wrangelstraße/ Im Brauereiviertel durch Signets auf der Straße und/oder durch entsprechende Hinweisschilder angezeigt werden sollte.

In der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass an beiden Stellen bereits entsprechende Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind. Die Situationen bestehen bereits seit vielen Jahren, ohne dass es zu Problemen gekommen ist. Insbesondere sind die Bereiche im Rahmen der ständigen Unfallauswertung noch nie durch ein spezifisches, auf die Spurreduzierung bzw. Fahrbahneinengung zurückzuführendes, Unfallgeschehen auffällig geworden.

6. Esmarchstraße

Die Firma Carl Meyer hatte mitgeteilt, dass die Glas-Container, welche auf dem mittleren Seitenstreifen Höhe der Häuser 67-73 stehen, aufgrund der Parksituation teilweise nicht geleert werden können.

Die Glas-Container wurden zwischenzeitlich anderweitig platziert, so dass sich das geschilderte Problem gelöst hatte.

7. Anscharpark / Ecke Weimarer Straße

Ein Anwohner teilte mit, dass die Sichtverhältnisse an der Ausfahrt vom Anscharpark in die Weimarer Straße schlecht seien und hat um entsprechende Prüfung gebeten.

In der Verkehrsschau stellte sich heraus, dass die Sichtbeziehungen derzeit keine Maßnahmen erforderlich machen. Die Ausfahrt zur Weimarer Straße kann unter Beachtung der nach § 1 StVO vorgeschriebene Grundsätze der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme befahren werden, ohne u.a. Fußgänger und Radfahrer zu gefährden.

 

Ortsbeirat Holtenau

8. Am Kiel-Kanal

Das Unternehmen „Taxi Kiel – Kieler Funk-Taxi-Zentrale eG“ hat um Einrichtung einer Park-verbotszone in der Straße „Am Kiel-Kanal im Bereich Hausnummer 11 auf 100m Länge gebeten. Auf der rechten Seite vom Kanal in Richtung Innenstadt befinde sich kurz vor der Einfahrt zur Taxizentrale eine scharfe Kurve. Die Sicht für ausfahrende Mitarbeiter und Kunden sei extrem eingeschränkt, wenn zudem neben der Einfahrt (dauerparkende) LKWs und Auflieger stehen. Durch das hohe Kreuzfahreraufkommen werde die Situation zu bestimmten Zeiten durch „Parken und Shuttledienste“ verschärft.

In der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass die Sichtbeziehungen derzeit keine Maßnahmen erforderlich machen. Die Ausfahrt kann unter Beachtung der nach § 1 StVO vorgeschriebene Grundsätze der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme gefahrlos befahren werden.

9. Kanalstraße / Ecke Strandstraße

Zwei Bürger haben um Überprüfung der Parksituation im Bereich „Kanalstraße / Ecke Strandstraße“ gebeten. In der Kurve würde beidseitig geparkt werden, so dass nur eine schmale Lücke übrig bliebe. Es werde ein totales Halt- und Parkverbot einseitig in der Kurve für dringend erforderlich gehalten.

Nach den Vorschriften der StVO ist das Parken von Fahrzeugen auf der Straße nur dann erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und dem gegenüberliegenden Fahrbahnrand oder einem dort bereits parkenden Fahrzeug noch eine Restbreite von mindestens 3 m verbleibt. Liegt die Restfahrbahnbreite darunter, gilt ein gesetzliches Parkverbot, für das keine zusätzlichen Schilder aufgestellt werden müssen.

Unter Berücksichtigung der gesamten baulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen, sehen die Verkehrsschauteilnehmer keine zwingende Notwendigkeit für verkehrsregelnde Maßnahmen.

10. Tiessenkai

Über den Ortsbeirat wurde darauf hingewiesen, dass die Beschränkung auf den Anliegerverkehr nicht beachtet werde.

Der Tiessenkai ist Privateigentum der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Dieses hat in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde für die Nutzung ihrer Flächen entsprechende Verkehrsregelungen ausgeschildert. Die Beschilderung ist rechtliche eindeutig und gut sichtbar aufgestellt. Insofern handelt es sich ausschließlich um ein Überwachungsproblem, für das allerdings die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung als Eigentümer verantwortlich ist.

11. Richthofenstraße (Einmündung Apenrader Straße, Johann-Sump Straße und Schwester-Therese Straße)

Ein Anwohner weist darauf hin, dass die Verkehrsteilnehmer sich nach Einführung der „Tempo 30 Zone“ und der „Rechts vor Links Regelung“ nicht an die vorgeschriebenen Regelungen halten würden.

Vor Ort wurde festgestellt, dass die „Rechts vor Links Regelungen“ an den betreffenden Einmündungen vollständig mit dem VZ 102 (Kreuzung oder Einmündung von rechts) beschildert sind. Insofern sind die nach StVO möglichen Regelungen bereits umgesetzt. Unabhängig haben die Teilnehmer an der Verkehrsschau keine Erkenntnisse über die seit mehr als zwei Jahren bestehende Tempo 30 Zonenregelung. Insbesondere gibt es im gesamten Stadtteil kein spezifisches Unfallgeschehen. Hinsichtlich der angesprochenen Geschwindigkeitsüberschreitungen wird die Bußgeldstelle gebeten, im Rahmen der Verkehrsüberwachung tätig zu werden.

12. Richthofenstraße

Über den Ortsbeirat wird darauf hingewiesen, dass vielfach die Tempo 30 Beschränkung auf der Richthofenstraße nicht eingehalten werde. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, dass mit einem entsprechenden Verkehrsschild auf die Kindertagesstätte „Hoppetosse“ hingewiesen werden solle.

Es wurde festgestellt, dass die entsprechende Beschilderung mit dem VZ 136 (Kinder) und dem Zusatzzeichen „Kindergarten“ aus beiden Richtungen in Form einer großen Tafel vorhanden ist. Insofern sind auch hier die nach StVO möglichen Regelungen bereits umgesetzt. Hinsichtlich der angesprochenen Geschwindigkeitsüberschreitungen wird wiederum die Bußgeldstelle gebeten, im Rahmen der Verkehrsüberwachung tätig zu werden.

13. Richthofenstraße zwischen Immelmannstraße und der Ampel an der Zu- und Abfahrt B 503

Über den Ortsbeirat wird darauf hingewiesen, dass Radfahrer von der Hochbrücke kommend auf der linken Seite in Richtung Holtenau fahren dürfen. Die Strecke ist abschüssig, so dass Radfahrer teilweise zu schnell fahren und sich gegenüber den Fußgängern rücksichtslos verhalten sollen. Dadurch komme es zu Gefährdungen der Fußgänger im Bereich der Einmündung Richthofenstraße/ Immelmannstraße. Insofern wird angeregt, das Nutzungsrecht der Radfahrer aufzuheben und diese an der Ampel zwangsweise auf die rechte Straßenseite zu führen.

Die Regelung gibt es in dieser Form schon unbestimmte Zeit. Den Verkehrsschauteilnehmern sind keine Probleme bekannt, insbesondere gibt es im Rahmen der ständigen Unfallauswertung keine Erkenntnisse. Unabhängig davon ist die Beidrichtungsnutzung für die Erreichbarkeit des Wohngebietes Immelmannstraße und insbesondere auch der neuen Fahrradstraße entlang der B 503 auf der Flughafenseite wichtig und sinnvoll. Es macht keinen Sinn und würde auch nachvollziehbar keine Akzeptanz finden, wenn Radfahrer, die in die Immelmannstraße wollen, von der Hochbrücke kommend zwangsweise für nur zirka 80m auf die rechte Seite wechseln müssten, zumal dort kein baulicher Radweg vorhanden ist. Für Radfahrer ist hier lediglich ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert.

Die Teilnehmer der Verkehrsschau sind daher zum Ergebnis gekommen, dass an der Radwegeführung nichts geändert werden soll. Aus der Immelmannstraße kommend wird bereits per Beschilderung auf den beidseitigen Radverkehr hingewiesen.

 

Ortsbeirat Pries / Friedrichsort

14. Wagnerring

Von einem Bürger wurde bei der Verkehrsüberwachung nachgefragt, ob es möglich sei, im Bereich der kleinen, zum Wagnerring gehörenden Stichstraße (hinter der Hausnummer 72) einen verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“) einzurichten. Es würden dort viele kleine Kinder spielen, und Fahrzeuge würden dort zu schnell einfahren.

Die Ausschilderung eines "Verkehrsberuhigten Bereichs" mit dem VZ325 setzt unter anderem voraus, dass die Straße in Form einer Mischverkehrsfläche ohne separate Gehwege hergestellt ist. Da die betreffende Stichstraße im Wagnerring jedoch über einen baulichen Gehweg verfügt, ist die gewünschte Beschilderung nicht möglich.

15. Joachim-Mähl-Straße

Der Ortsbeirat bittet um Prüfung, ob die Verkehrslenkung in der Joachim-Mähl-Straße bei-spielhaft im Wege einer Einbahnstraßenregelung geändert werden könnte, um die Gefährdung der Radfahrer auszuschließen. Durch die einseitig parkenden Autos sei bei Gegenverkehr keine Ausweichmöglichkeit gegeben.

Die Straße ist geprägt von einseitig parkenden Fahrzeugen. Eine Restfahrbahnbreite von mindestens drei Metern ist gegeben. Der Straßenverlauf ist geradlinig und übersichtlich. Die Verkehrssituation ist in dem gesamten Wohngebiet weitestgehend identisch und besteht in unveränderter Form bereits seit unbekannter Zeit. Die Verkehrsschauteilnehmer haben in all den Jahren keine Erkenntnisse über tatsächliche Verkehrsgefährdungen, insbesondere ist das gesamte Gebiet im Rahmen der ständigen Unfallauswertung noch nie auffällig gewesen.

Nach Auffassung der Verkehrsschauteilnehmer sind hier unter Beachtung der allgemeinen Verhaltensgrundsätze des § 1 StVO, der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme, keine Probleme zu erwarten. Die angeregte Einrichtung einer Einbahnstraßenrege-ung ist daher aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erforderlich. Vielmehr würde eine Einbahnstraßenregelung erfahrungsgemäß aufgrund des fehlenden Gegenverkehrs zu höheren Fahrgeschwindigkeiten führen, so dass eine Änderung nicht vorgenommen wird.

Ortsbeirat Schilksee

16. Graf-Luckner-Straße

Eine Anwohnerin hat von Sichtproblemen an der Ausfahrt der privaten Stellplatzanlage der Häuser 8-20 berichtet. Durch die beidseitig neben der Ausfahrt parkenden Fahrzeuge sei die Einsicht in die Straße auf den fließenden Verkehr beeinträchtigt und beim Ausfahren müsse man die Fahrbahnhälfte des Gegenverkehrs benutzen. Sie hält eine Halteverbotsregelung für förderlich.

In der Graf-Luckner-Straße gilt Tempo 30. Bei der Ausfahrt von der Stellplatzanlage können sich die Verkehrsteilnehmer in die Fahrbahn hinein tasten und dann unter Ausnutzung der regelmäßig vorhandenen Lücken gefahrlos einfahren.

Die Teilnehmer an der Verkehrsschau sind aufgrund der örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich auch im Vergleich mit vielen anderen Stellen im Stadtgebiet um eine übliche Verkehrssituation handelt. Es liegen keine besonderen Umstände vor, die eine Haltverbotsregelung erforderlich machen würden. Vielmehr kann die Ausfahrt unter Beachtung der allgemeinen Grundregel des § 1 StVO, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert, jederzeit gefahrlos befahren werden.

17. Schilkseer Straße (zwischen Langenfelde und Kurallee)

Eine Anwohnerin hat von der Parksituation in der Schilkseer Straße zwischen Langenfelde und Kurallee berichtet. Hier würde insbesondere in den Sommermonaten auf beiden Straßenseiten geparkt werden.

In der Schilkseer Straße aus Richtung Kurallee  Langenfelde besteht seit Herbst 2005 ein eingeschränktes Haltverbot. Darüber hinaus ist auf dieser Seite das Parken bereits durch zahlreiche Bordsteinabsenkungen und Einfahrten weitreichend verboten.

Auf der anderen Straßenseite (Langenfelde und Kurallee) ist das Parken mit Ausnahme der dortigen Zufahrten auf ganzer Länge zugelassen.

In dem betreffenden Abschnitt ist die Schilkseer Straße zirka sechs Meter breit, so dass ein beidseitiges Parken bereits aufgrund der allgemeinen Regelungen der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig ist. Das Maß ist jedoch nicht so eindeutig, als das, besonders in den Spitzenzeiten im Sommer, die nötige Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer vorausgesetzt werden kann.

Die Prüfung in der Verkehrsschau hat ergeben, dass sich eine Ordnung nur herstellen lässt, wenn das in der Schilkseer Straße aus Richtung Kurallee Langenfelde bestehende eingeschränkte Haltverbot in ein absolutes Haltverbot umgewandelt wird.

Für den Kurvenbereich zur Kurallee gelten aus Sicht der Teilnehmer der Verkehrsschau klare gesetzliche Regelungen, so dass dort angesichts der baulichen Gegebenheiten problemlos geparkt werden kann.

Ortsbeirat Suchsdorf

18. Charles-Roß-Ring

Eine Anwohnerin berichtet von Sichtproblemen an der Ausfahrt der privaten Stellplatzanlage der Häuser 93-97. Die Sichtverhältnisse seien links Richtung Gurlittplatz sehr eingeschränkt. Es wird um Prüfung gebeten, ob die Möglichkeit bestehe, dass vorhandene Halteverbot um 2-3 Meter zu versetzen, so dass der Blick nach links um die Kurve nicht mehr so eingeschränkt ist. Auch die Zufahrt zur privaten Stellplatzanlage sei dann besser.

Die Teilnehmer sind zum Ergebnis gekommen, dass der vorhandene Mast mit dem VZ 283-10 (Halteverbot (Anfang)) um zwei Meter Richtung Gurlittstraße versetzt werden soll, um die Einfahrt zur privaten Stellplatzanlage der Häuser 93-97 zu erleichtern.


19. Schneiderkamp

Ein Anwohner bemängelt, dass im Schneiderkamp ausfahrend zur Eckernförder Straße auf der rechten Seite geparkt werde. Dadurch komme es zu Behinderungen im Begegnungsverkehr. Zudem seien auch Fußgänger und Radfahrer gefährdet.

Die Verkehrsschauteilnehmer sehen keine Begründung für die Anordnung eines Haltverbotes. In Fahrtrichtung Eckernförder Straße befinden sich vor Beginn der Aufstellfläche für parkende Fahrzeuge zwei Grundstückseinfahrten, an denen nicht geparkt werden darf. Im Falle eines Begegnungsverkehres genügt dies als Aufstellfläche auch für größere Fahrzeuge. Unter Beachtung des 5m-Schutzbereiches ist auch für den Einfahrenden eine ausreichende Aufstellfläche vorhanden.

Hier ist auf die allgemeinen Grundsätze des § 1 Straßenverkehrsordnung hinzuweisen. Danach erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Unter Beachtung der Grundregel sehen die Verkehrsschauteilnehmer kein Konfliktpotential, welches einer weiteren Regelung bedarf.

20. Amrumring

Über den Ortsbeirat wird mitgeteilt, dass sich im Amrumring vor Haus 2 (ehemalige Ladenzeile, heute Stadtteilbücherei) eine mit abgesenktem Bordstein versehene Fußgängerquerung befindet. Diese werde regelmäßig zugeparkt. Die zum Schutz der Querung aufgebrachte Markierung ist nur noch schemenhaft zu erkennen und soll daher erneuert werden.

Der Hinweis erwies sich als zutreffend, so dass vor der betreffenden Bordsteinabsenkung die kam noch erkennbar Grenzmarkierung gem. dem VZ 299 erneuert werden soll.

Ortsbeirat Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook

21. Krausstraße

Der Ortsbeirat Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook ist mit der Fragestellung an die Verkehrsaufsicht herangetreten, aus welchen Gründen in der Krausstraße (von Schweffelstraße Richtung Howaldtstraße) ein Parkverbot in der Zeit von 08 bis 18 Uhr bestehe?

Aus der bis ins Jahr 1990 zurückreichenden Straßenakte der Verkehrsaufsicht konnte der konkrete Hintergrund dieser Regelung nicht ermittelt werden. Es wurde vermutet, dass hier möglicherweise Belange der Feuerwehr eine Rolle gespielt haben könnten, was allerdings die zeitliche Beschränkung fragwürdig erscheinen lässt. Die Fahrbahnbreite lässt ein beidseitiges Parken grundsätzlich zu und die dadurch entstehende Einspurigkeit ist angesichts der geringen Streckenlänge, des geradlinigen Straßenverlaufs und der allgemeinen Verkehrsabläufe in diesem abgeschlossenen Wohngebiet unproblematisch. Dies zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen mit der bisher bestehenden Regelung während der Abend- und Nachtstunden.

Um hier eine endgültige Klärung herbeizuführen, wurde im Nachgang der Verkehrsschau die Thematik in einem gesonderten Ortstermin mit der Berufsfeuerwehr erörtert.

Dabei wurde im Ergebnis festgelegt, dass das absolute Haltverbot mit Ausnahme des Einmündungsbereichs der Schweffelstraße aufgehoben werden kann. Hier wird eine dauerhafte Haltverbotsregelung zum Schutz der Schwenkradien für Fahrzeuge der Feuerwehr und zur Ver- und Entsorgung als erforderlich angesehen.

22. Westring

Anwohner haben nachgefragt, ob die Hofeinfahrt des Hauses Nr. 272 noch freigehalten werden muss und die Markierung auf dem Seitenstreifen für das Parkverbot mithin noch erforderlich ist? Zudem wurde angemerkt, dass die Markierung überdimensional ausgestaltet sei.

Die Gestaltung der Markierung wurde von den Teilnehmern als erforderlich angesehen. Die Dimensionierung führt dazu, dass bei Ausfahrt nicht auf die zweite Spur gefahren werden muss. Vor Ort konnte allerdings nicht die Fragestellung geklärt werden, ob die Zufahrt noch genutzt wird und damit geschützt werden muss. Aus diesem Grund wurde im Nachgang der Verkehrsschau Rücksprache mit dem Eigentümer des Hauses gehalten. Diese hat ergeben, dass die Hofeinfahrt tatsächlich noch genutzt werde.