Zero.Waste.City.Gastronomie macht mit! – Mehrweg ist unser Weg
Wenn Sie Speisen oder Getränke zum Mitnehmen anbieten, müssen Sie neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen bereithalten. Auf dieser Seite finden Sie Infos und Orientierung.
Zudem stellen wir die Kieler Kampagne „Mehrweg ist unser Weg“ vor. Diese zeigt, wie einfach nachhaltiges Handeln im Alltag funktioniert – für Ihr Unternehmen, Ihre Gäste und unsere Umwelt.
Ihr Weg zum Mehrweg
Bieten Sie Ihren Kund*innen eine Mehrwegalternative zu Einwegverpackungen an – zum Beispiel Becher oder Essensboxen. Denn seit Januar 2023 schreibt das Verpackungsgesetz Mehrwegalternativen für Essen und Getränke zum Mitnehmen vor (VerpackG §§ 33, 34).
Ausnahmen: Wenn Ihr Betrieb kleiner als 80 m2 ist oder weniger als fünf Mitarbeitende hat, oder keine Verpackungen aus oder mit Kunststoff angeboten werden, genügt es, mitgebrachte Behältnisse zu befüllen.
Das können Sie jetzt tun:
Wählen Sie ein passendes Mehrwegsystem:
- Poolsysteme (Rückgabe in mehreren Betrieben möglich)
- Eigenes Mehrwegsystem (Ausgabe und Rücknahme im eigenen Betrieb)
Infos & eine Übersicht über die verschiedenen Poolsysteme finden Sie in dieser PDF-Datei.
Informieren Sie sichtbar am Verkaufspunkt über das Mehrweg-Angebot. Zum Beispiel mit einem Hinweis auf der Karte oder indem Sie an der Kieler Kampagne „Wir haben Mehrweg“ teilnehmen.
Auf der Mehrweg-Karte des WWF können Sie Ihren Betrieb mit Namen und Adresse eintragen. So werden Sie für viele Menschen sichtbar.
So wird Mehrweg zum Erfolg
Einfach:
Machen Sie Mehrweg zur Standardoption. Je unkomplizierter das Angebot, desto höher die Akzeptanz.
Attraktiv:
Fördern Sie Mehrweg mit kleinen Anreizen wie Rabatten oder Bonuspunkten.
Schnell:
Durch klare Hinweise und gute Platzierung fällt Ihren Gästen die Entscheidung leicht.
Gemeinschaftlich:
Jeder Betrieb, der mitmacht, trägt zu einer Kultur der Nachhaltigkeit in Kiel bei – sichtbar, gemeinsam, wirksam.
Vorteile von Mehrweg
Kosten sparen
Mehrweglösungen sind langfristig kostengünstiger, da die Kosten für Einwegverpackungen, deren Logistik und Entsorgung entfallen. Dadurch können Sie Ihre Betriebskosten reduzieren und effizienter wirtschaften.
Umweltschutz
Mehrwegsystemen tragen erheblich zur Verringerung von Abfällen bei. Sie schonen die Umwelt, indem weniger Ressourcen für die Herstellung von Einwegprodukten benötigt werden.
Image & Kundenbindung
Positionieren Sie sich mit Mehrweg als umweltbewusst und stärken Sie die Kund*innenbindung. Kund*innen, die Wert auf nachhaltiges Handeln legen, schätzen das Engagement für Umweltschutz.
Kieler Gastronomie-Kampagne „Wir haben Mehrweg“
Werden Sie Teil unserer Mehrweg-Kampagne! Mit unseren Aufklebern „Wir haben Mehrweg“ ist für Ihre Kund*innen schnell erkennbar, dass ihr Wunsch nach Mehrwegverpackungen willkommen ist. So machen Sie mit:
- Gewünschte Zahl an Aufklebern unter zerowaste@kiel.de anfragen oder im Nachhaltigkeitszentrum abholen.
- Aufkleber gut sichtbar an Ihrer Fensterfront oder im Verkaufsbereich positionieren.
- Schicken Sie ein Foto an zerowaste@kiel.de von Ihrem Laden mit dem Aufkleber im Fokus – zusammen mit Firmennamen, Adresse und URL. Optional auch gern ein kurzes Statement, warum auch Ihr Weg Mehrweg ist, an uns. Wir behalten uns vor, das Statement auf dieser Seite oder den Social Media Kanälen der Landeshauptstadt Kiel zu veröffentlichen.
An diesem Aufkleber erkennen Sie Kieler Betriebe, die an der Kampagne „Wir haben Mehrweg“ teilnehmen.
Wer ist schon alles dabei?
Viele Betriebe in Kiel zeigen bereits, wie Mehrweg im Alltag funktioniert.
Eine Übersicht der teilnehmenden Standorte finden Sie hier:
N.i.L. barvital
Holtenauer Straße 40 C
24105 Kiel
Mango's
Alter Markt 18
24103 Kiel
Brotgarten Kiel
Alter Markt 7 u.a.
24103 Kiel
Bäcker Andresen
Holstenstraße 104 u.a.
24103 Kiel
CUP&CINO
Holstenstraße 1-11
24103 Kiel
Soto's Marktcafé
Blücherplatz
24105 Kiel
Tjorvi's
Holstenbrücke 30
24103 Kiel
the niu Welly
Andreas-Gayk-Straße 10
24103 Kiel
Bäcker Steiskal
Blücherplatz 5
24103 Kiel
Mmhio bio GmbH
Knooper Weg 75
24116 Kiel
McDonald´s
alle Kieler Filialen, z.B.
Sophienblatt 25
24114 Kiel
Loppokaffee
Grasweg 8
24118 Kiel
Campus Suite
Europaplatz 3, u.a.
24103 Kiel
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Mensa I, II & Schwentine Mensa
Leibnizstraße 12 – 14
24118 Kiel
Bread & Soda
RBZ Technik, Wirtschaft & Rathaus
Lottbekkamp 9
22395 Hamburg
Ein Jahr Mehrweg: Interview mit Marco Hans vom Kieler Umweltschutzamt
Seit über einem Jahr gilt die bundesweite Mehrweg-Angebotspflicht für Speisen und Getränke "to go". Betriebe, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen dafür eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten. Die Bundesregierung will damit die riesigen Müllberge begrenzen, die Einwegverpackungen verursachen.
Doch wie erfolgreich ist das neue Gesetz? Der NDR ist der Frage nachgegangen und hat unter anderem in Kiel nachgefragt bei Marco Hans, Kontrolleur der Unteren Abfallbehörde vom Kieler Umweltschutzamt.Seine Aufgabe ist es, herauszufinden, ob sich die Kieler Gastronomiebetriebe an die sogenannte Mehrwegangebotspflicht halten.
Zum Interview
Häufige Fragen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für alle gastronomischen Betriebe, die Essen zum Mitnehmen (to-go) verkaufen, die Mehrwegangebotspflicht (§33 und §34 Verpackungsgesetz). Betriebe sind verpflichtet, eine Mehrwegalternative für Getränke und Speisen anzubieten. Betriebe mit weniger als 5 Mitarbeiter*innen und 80 m2 Fläche können auch mitgebrachte Behältnisse befüllen.
Die Mehrwegangebotspflicht gilt für Letztvertreibende von Einwegverpackungen, also viele gastronomische Betriebe. Dazu gehören Restaurants, Cafés, Kantinen, Kinos, Catering, aber auch Supermärkte, Tankstellen und Lieferdienste. Die Pflicht gilt jedoch nur für Speisen und Getränke, die von den Letztvertreibenden erst in die Einwegverpackung gefüllt werden.
Beispiel:
Sie verkaufen Sandwiches, welche Sie bereits in eine Plastikverpackung eingepackt einkaufen. Dann gilt die Mehrwegangebotspflicht für dieses Produkt nicht. Haben Sie jedoch unverpackte Sandwiches bei sich ausliegen und verpacken diese selber in Einwegverpackungen aus Plastik oder beschichtetem Papier, müssen Sie auch Mehrwegmöglichkeiten anbieten.
Mehrwegbehältnisse müssen mehrfach verwendbar sein, beim Anbietenden zurückgenommen werden und mit einem Anreizsystem (z.B. Pfand) versehen sein. Dabei dürfen keine Zusatzkosten für die Verwendung von Mehrweg anfallen. Zusätzlich müssen die Behältnisse gleichwertig zu angebotenen Einwegverpackungen sein (z.B. in Hinblick auf die Füllgröße).
Laut Verpackungsgesetz müssen Betriebe, die unter die Mehrwegangebotspflicht fallen, aktiv auf die Mehrwegalternativen hinweisen. Dies betrifft kleinere und größere Betriebe. Informationen über Mehrwegbehältnisse müssen vor Ort im gastronomischen Betrieb sichtbar sein und sich in der Darstellung an dem Angebot von Speisen und/oder Getränken ausrichten.
Einwegverpackungen, die aus 100% Pappe, Papier und Karton bestehen, können weiterhin ohne Mehrwegalternative angeboten werden. Das Gleiche gilt für Alufolie, Papiertüten und Pizzakartons.
Es gibt verschiedene Anbietende für Poolsysteme oder Mehrwegbehältnisse, die eine Vielfalt von verschiedenen Bechern, Boxen und Schalen anbieten.
Die Hygieneanforderungen für Mehrwegsysteme sind die gleichen wie für betriebseigenes Geschirr und Besteck.
Die Mehrweg-Angebotspflicht wird in Kiel durch die untere Abfallentsorgungsbehörde der Landeshauptstadt kontrolliert. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Schnell gefunden
Häufige Fragen zu mitgebrachten Behältnissen
Nach der Mehrwegangebotspflicht können Betriebe auch mitgebrachte Behältnisse von Kund*innen befüllen (§33 und §34 Verpackungsgesetz).
Betriebe mit weniger als 5 Mitarbeiter*innen und 80 m2 Fläche müssen mitgebrachte Behältnisse befüllen, sofern sie keine Mehrwegsysteme anbieten. Größere Betriebe können zusätzlich mitgebrachte Behältnisse akzeptieren.
Anbietende von Speisen und Getränken haften für die Sicherheit der durch sie ausgegebenen Lebensmittel. Für das Befüllen von mitgebrachten Behältnissen gilt die Verwantwortung über Hygieneregelungen für die Lebensmittel bis zur Befüllung des Gefäßes.
Betriebe müssen sicherstellen, dass eine Kontanimation der Speisen und Getränke durch mitgebrachte Gefäße ausbleibt. Betriebe können die Befüllung von verunreinigten Behältnissen ablehnen.
Für die Befüllung sind separate Flächen auszuweisen. Hierfür können Tabletts oder farblich markierte Bereiche auf der Theke ausgewiesen werden, um mitgebrachte Gefäße für die Befüllung zu platzieren.
Das Personal ist in entsprechende Hygieneanforderungen einzuweisen. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten: