Kieler Erinnerungstag:1257
Gründung des Heiligengeisthospitals

1242 wurde Kiel das Stadtrecht verliehen. Schon wenige Jahre danach entstand ein Hospital, das ein Altenheim, Kranken- und Armenhaus und gleichzeitig eine Übernachtungsstätte für Pilger war. Nach mittelalterlicher Auffassung gehörte zu einer Stadt neben einer Pfarrkirche auch ein Spital als soziale Einrichtung. Gestiftet wurde es von den Grafen Johann I. und Gerhard I., den Söhnen Adolfs IV., der als der Stadtgründer Kiels gilt und zu der Zeit Mönch im Franziskanerkloster der Stadt war. 1257 bestätigte der Erzbischof von Bremen die Stiftung der Grafen und nahm sie in seinen Schutz. Bei der Gründung wirkten sicher auch Kieler Bürger mit, möglicherweise gaben sie sogar den Anstoß zur Entstehung des Hospitals, das erst um 1260 seinen Namen Heiligengeisthospital bekam.

Ursprünglich befand es sich in dem Winkel zwischen Holstenstraße und Wall, ist dann um 1325 auf die gegenüberliegende Seite der Holstenstraße in die Nähe des Holstentors verlegt worden. 1929 stieß man bei Ausgrabungen auf dem ehemaligen Gelände der Ahlmannbank Holstenstraße/Ecke Holstenbrücke auf Überreste des Spitalfriedhofs mit 100 bis 120 Särgen. Denn mit der Gründung 1257 bekam das Hospital auch das Recht, in seiner Kapelle Gottesdienst abzuhalten und seine Toten auf einem eigenen Kirchhof zu beerdigen.

Strenge Regeln im Hospital

Das bruderschaftliche Leben im Kieler Hospital ordneten die Regeln des Lübecker Heiligengeisthospitals, die Kiel übernommen hatte und 1301 bestätigt wurden. Frauen und Männer waren im Hospital zu einem gemeinsamen geistlichen Leben vereint, ohne dass sie Nonnen oder Mönche waren.

Wenn sie in das Hospital eintraten, mussten sie Geld und Habe dem Haus überlassen, dafür wurden sie mit Wohnung, Kleidung und Nahrung durch das Hospital versorgt. Die Eintretenden hatten eine Probezeit, ein Noviziat, von Jahr und Tag. Dann erst mussten sie das Gelübde ablegen. Auch nachher konnte man noch aus dem Hospital ausscheiden, bekam aber Hab und Gut nicht zurück. Reiche Leute hatten Vergünstigungen. Sie brauchten bei Aufnahme in die Bruderschaft nur einen Teil ihres Vermögens dem Hospital zu schenken, konnten auch eine Wohnung in der Nähe nehmen und brauchten sich vom Ehepartner nicht zu trennen. Allerdings musste der überlebende unverheiratet bleiben. Das Hospital versuchte mit diesen Vergünstigungen offenbar Wohlhabende zu gewinnen, um mehr Mittel für die Versorgung der Armen zur Verfügung zu haben. Für die Reichen ergab sich der Vorteil eines bequemen Lebensabends.

Das tägliche Leben war wie in einem Kloster geregelt. Männer und Frauen trugen eine besondere Tracht, Kleider aus grauer oder weißer ungefärbter Naturwolle und Schuhe aus Rindsleder. In jeder der sieben Betstunden sollten die Brüder und Schwestern siebenmal das Vaterunser für die Wohltäter des Hauses sprechen, täglich also 49mal. Die Mahlzeiten wurden gemeinsam eingenommen, wobei es niemals mehr als drei Gänge geben sollte. Niemand durfte außerhalb des Hauses etwas genießen, selbst bei Verwandten nicht. Bei Tisch durfte allein der Spitalmeister sprechen, die anderen nur nach Erlaubnis, wenn es nötig war.

Wer die Regeln des Hospitals verletzte, hatte mit harten Strafen zu rechnen. Wer einen Bruder oder eine Schwester beschimpfte oder einen Kranken schlecht behandelte, musste fasten. Wer einen anderen schlug, wurde kräftig verprügelt. Bei größerem Diebstahl konnte man aus dem Hospital verstoßen werden. Wenn sich jemand sittlich verging, musste er sieben Wochen lang an drei Tagen in jeder Woche Buße tun. Vorher wurde er ausgepeitscht.

Ein reicher Besitz aus Stiftungen und Schenkungen

Das Heiligengeisthospital erfreute sich großer Beliebtheit und wurde daher reichlich mit Schenkungen bedacht. Meist waren es der Landesherr oder Adelige, die „zum Heil ihrer Seele“ einzelne Gehöfte oder Dörfer stifteten. So schenkte Johann II. dem Hospital 1317 das Dorf Wik und Johann III. 1338 das Dorf Moorsee. Häufig spendeten wohlhabende und fromme Bürger auch Geld, für das das Heiligengeisthospital dann Grundbesitz erwarb. So gehörten dem Heiligengeisthospital neben den Dörfern Wik und Moorsee, Kopperpahl, Kronshagen, Suchsdorf, Russee, Hammer, Barkau, Wellingdorf, Neumühlen und Schönkirchen. Aus diesen sog. „Kieler Stadtdörfern“ bekam das Hospital Erträge aus den Wäldern, den Teichen, Seen, der Schweinemast in den Wäldern, der Torfgewinnung aus den Mooren und der Verpachtung von Wiesen und Weiden. Die Einnahmen des des Heiligengeisthospitals waren also beträchtlich. Es war das reichste der vier Hospitäler in Kiel.

In der Abhängigkeit vom städtischen Rat

Das Hospital war in erster Linie eine kirchliche Institution, denn ein Spital ohne gottesdienstliche Einrichtungen war im Mittelalter unbekannt. Der Rat der Stadt leistete ursprünglich nur Hilfestellungen.

Die Verwaltung des Hauses erledigte der Spitalmeister, der durch den Konvent, die Bruderschaft der Hospitalinsassen, mit Zustimmung des Rates gewählt wurde. Er nahm u. a. neue Mitglieder auf, verpachtete Ländereien, verkaufte Häuser. Rat und Konvent ernannten auch den Spitalgeistlichen. Damit hatte der Rat das wichtige Patronatsrecht über das Hospital. Seit 1318 war das Amt des Spitalmeisters und des Spitalgeistlichen in einer Person vereinigt, die der Rat und der Konvent wählten. Von Mitte des 14. Jahrhunderts an hatte der Konvent der Brüder und Schwestern immer weniger Mitspracherecht. Die eigentliche Verwaltung und damit auch des reichen Vermögens des Hospitals lag nun in der Hand von zwei Konsuln, die der Rat einsetzte. Häufig war es der Bürgermeister und ein Ratsherr. In wichtigen Angelegenheiten entschied der gesamte Rat. Spitalgeistlicher und Spitalmeister waren nur noch Angestellte des Rates. An ihrer Bestellung waren die Brüder und Schwestern nicht mehr beteiligt. Sie gaben ihre bruderschaftliche Organisation auf.

Das Heiligengeisthospital stand damit in völliger Abhängigkeit vom Rat, der die reichen Geldmittel des Hauses z. T. für die Stadtkasse nutzte. Auch die Gerichtsbarkeit in den Hospitaldörfern war eine wichtige Einnahmequelle für die Stadt und gab dem Rat weit über die Stadtgrenzen hinaus Einfluss.

Das Hospital als Verlierer im Streit zwischen Rat und Landesherrn

Die Einführung der Reformation und die Auflösung der alten kirchlichen Organisation brachte manche Veränderung mit sich, u. a. die Aufhebung des Franziskanerklosters und die Wandlung des Heiligengeisthospitals zu einem bloßen Alters- und Krankenheim.

Da das Gebäude des Heiligengeisthospitals in der Holstenstraße ziemlich baufällig geworden war, verlegte man die Stiftung in das ehemalige Franziskanerkloster. Die letzten acht Mönche blieben hier bis zu ihrem Tod. 1555 wurde auch das von Bürgermeister van der Camer gegründete Gasthaus, ursprünglich für arme Pilger gedacht, dort untergebracht. Damit war das ehemalige Franziskanerkloster zum Mittelpunkt der städtischen Armenfürsorge geworden. Beiden Stiftungen stand die Klosterkirche zur Verfügung, die durch Erlass des Rates 1562 in Zukunft Heiliggeistkirche heißen sollte. Durch die Verlegung der Hospitäler auf das ehemalige Klostergelände ging offenbar die Bezeichnung „Klöster“ auf die Hospitäler über, obwohl sie keine Klöster waren.

Die Verwaltung des Heiliggeisthospitals durch den Rat wies seit Ende des 15. Jahrhunderts erhebliche Missstände auf. Die Wirtschaft stagnierte, die städtischen Einnahmen sanken, die Zahl der Bedürftigen aber wuchs. Der Rat fand Ersatz für die verlorenen Einnahmen in dem ungeheuren Vermögen des Heiligengeisthospitals. Recht willkürlich und im eigenen Interesse nutzte er die Einkünfte des Hospitals aus Wäldern, Teichen und Ländereien.

Hieran entzündete sich der Zorn des aufstrebenden Bürgertums. Es forderte Kontrolle der Finanzverwaltung durch bürgerliche Vertreter, Abschaffung der Ratsprivilegien und Beteiligung an der Stadtregierung. Einen Verbündeten fanden die Bürger im Landesherrn, dem Herzog von Gottorp, der versuchte, seinen Einfluss zu stärken. Herzog Adolf verlangte Rechnungslegung über das Vermögen des Heiligengeisthospitals. Der Rat weigerte sich, auf seine Privilegien pochend. Als sich der Herzog an Kaiser Maximilian II. wandte, musste der Rat nachgeben. 1572 gingen die Güter der Stiftung gegen eine jährliche Pacht von 800 Mark an den Gottorper. Der Rat dagegen musste jährlich einen Rechenschaftsbericht vorlegen. Der Vertrag wurde mehrmals verlängert, bis 1667 die Dörfer des Heiligengeisthospitals durch den Permutationsvertrag an den Herzog übergingen. Der Herzog zahlte dafür in jedem Jahr eine feste Summe, die häufig aber nicht beglichen wurde. Interessant ist, dass das Kieler Stadtkloster aus diesem Vertrag heute noch jährlich 1023 € vom Land Schleswig-Holstein erhält.

Vom Heiligengeistkloster zum Stadtkloster: die Stiftung von Friederica von Ellendsheim

Als 1665 die Kieler Universität gegründet wurde, die ihren ersten Sitz im ehemaligen Franziskanerkloster hatte, mussten das Heiligengeistkloster und das Neugasthauskloster an das Kütertor umziehen. Man nannte sie danach auch Küterkloster. Um die Verwaltung und Aufsicht der vier Armenklöster der Stadt, Heiligengeistkloster, Neugasthauskloster, St. Annen- und Erasmikloster am Schumachertor und das St. Jürgenkloster weit vor der Stadt, rentabler zu gestalten, beabsichtigte der Rat schon 1695 und dann noch einmal 1797, die vier Klöster zusammenzulegen. Der Herzog verweigerte aber das Vorhaben aus Kostengründen.

Eine Vereinigung der vier „Klöster“ wurde erst möglich durch Henriette Friederica von Ellendsheim. Ihr Vater, Gottfried Heinrich von Ellendsheim, war hoher Beamter in Holstein gewesen. Der Landesherr war damals Herzog Karl Peter Ulrich von Holstein-Gottorf, der in Russland lebte, wo ihn seine Tante, die Zarin Elisabeth, zum Thronfolger ernannte. Als Zar Peter III. trat er 1762 ihre Nachfolge an. Die Regierung Holsteins lag in den Händen eines Geheimen Conseils, das seinen Sitz in Kiel hatte. Diesem Conseil gehörte von Ellendsheim an, der 1750 am Kütertor einen stattlichen Besitz erwarb. Friederica von Elllendsheim hatte also in ihrer Kindheit Gelegenheit, das armselige und dürftige Leben der Klosterbewohner zu sehen. Diese frühen Eindrücke bewirkten wahrscheinlich den späteren Entschluss, für Abhilfe zu sorgen.

In einer wirren Zeit voller Intrigen wurde ihr Vater 1756 wegen Veruntreuung und Erpressung verhaftet und im Kieler Schloss gefangen gesetzt. 1764 sprach ihn die Zarin Katharina II. frei und erklärte den Prozess für „nichtig und unbegründet“. Von Ellendsheim konnte wieder hohe Ämter in der Verwaltung Holsteins bekleiden und hinterließ bei seinem Tod ein beachtliches Vermögen, das seine einzige Tochter Friederica von Ellendsheim erbte.

In ihrem Testament vom 5. März 1808 setzte sie zur Hälfte ihres Vermögens „die vier hiesigen Stadtklöster, nämlich St. Jürgen, zum Heiligen Geist, das Neugastkloster und St. Annen-Kloster“ ein. Außerdem bestimmte sie, dass die vier Klöster „in eins geschmolzen“ werden, um eine zweckmäßige Verwaltung zu erreichen. Bei der Errichtung des Hauses sollte „auf möglichste Bequemlichkeit und Pflege des höheren Alters oder gänzlicher Unvermögenheit besonders Rücksicht genommen und für die Anstellung eines Arztes gesorgt werden.“

Nachdem Henriette Friederica von Ellendsheim am 31. März 1808 gestorben war, erfolgte erst 1819, 11 Jahre nach ihrem Tod, die landesherrliche Genehmigung, das neue „Kieler Stadtkloster“ an der Stelle des alten St. Jürgenklosters zu errichten. Heute befindet sich hier der Bahnhofsparkplatz am Sophienblatt. Am 1. August 1822 wurde das Stadtkloster feierlich eingeweiht. Es umfasste zunächst 52 Stuben für 52 Personen, später 102 Stuben, als durch die Zuwendung der Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde der Aufbau eines Stockwerks ermöglicht wurde. Nach der Satzung des Hauses hatten Anspruch auf Aufnahme „alte, der Unterstützung bedürftige Bürger der Stadt Kiel und deren Witwen und unverheiratete Töchter, sowie die Witwen und unverheirateten Töchter hiesiger Stadtbeamten“.

Neue Gebäude in der Harmsstraße

Das vergrößerte Gebäude reichte bald bei dem schnellen Wachstum der Stadt nicht mehr aus. Außerdem war es mit der ruhigen Lage des Stadtklosters vorbei, als 1895 der Neubau des Bahnhofs am Sophienblatt begann und die Eisenbahn und der Großstadtverkehr auf dem Sophienblatt die Insassen des Stadtklosters erheblich beeinträchtigten. So reifte der Plan, in ruhiger Lage ein neues Haus zu bauen. Unter der Bauleitung des Architekten Johann Theede entstand 1908/09 in der Harmsstraße ein sehr stattliches Altersheim mit 166 Zimmern und einem parkartigen Garten. Im Krieg sind 1944 große Teile des Gebäudes zerstört worden. Die Insassen, soweit sie nicht bei Verwandten unterkommen konnten, wurden ins Schloss Karlsburg an der Schlei evakuiert. Nach dem Krieg konnte verhältnismäßig schnell der nur wenig beschädigte Nordflügel wieder bewohnbar gemacht werden. Der große Mitteltrakt wurde 1949/50, der völlig zerstörte Südflügel 1954/55 wiederhergestellt. Im Hause gibt es noch zwei alte Glocken von 1530 und 1706 aus dem ehemaligen St.-Annenkloster am Schumachertor.

Von der gemeinnützigen Stiftung werden zur Zeit zehn Häuser geführt, neun in Kiel und eins in Malente. Die Senioren- und Pflegeheime sind von der Stadt Kiel und der Kirche unabhängig, obwohl selbstverständlich eine Zusammenarbeit besteht. Sollte sich die Stiftung einmal auflösen, würde ihr gesamtes Vermögen an die Stadt Kiel fallen.


Quellen

Das Kieler Erbebuch 1411-1604, hrsg. von C. Reuter,

Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte, Band 14-15, 1897, S. LI ff.

Schleswig-Holstein-Lauenburgische Regesten und Urkunden II,

hrsg. von P. Hasse, Hamburg, Leipzig 1886-96, Nr. 148 und 219

Autorin: Christa Geckeler (1937 - 2014)


Literatur

Gloy, Arthur

Aus Kiels Vergangenheit und Gegenwart. Ein Heimatbuch für jung und alt. Kiel 1926, S. 52 ff.

Jensen Jürgen und Peter Wulf (Hg.)

Geschichte der Stadt Kiel, Neumünster 1991

Kieler Express

vom 21. September 2002

Kieler Nachrichten

vom 17. Oktober 1949, vom 20. Oktober 1949, vom 20. Februar 1950, vom 25. Juli 1955, vom 28. August 1969, vom 21. Oktober 1969, vom 23. Januar 1986

Kieler Neueste Nachrichten

vom 20. Oktober 1934

Kieler Zeitung

vom 16. Oktober 1934

Meinert, Ernst-Adolf

Die Hospitäler Holsteins im Mittelalter. Ein Beitrag zur mittelalterlichen Stadtgeschichte, Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins, Neumünster 1997

Metelmann, Dietrich

Das Kieler Stadtkloster. Gedenkschrift zur Einweihung seines Neubaues am zwanzigsten Oktober 1909

Rodenberg, C.

Aus dem Kieler Leben im 14. und 15. Jahrhundert, Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte, Band 12, 1894, S. 36 ff.

Sievert, Hedwig

Kiel im Mittelalter, Heimat Kiel, Neue Kieler Heimatkunde, Kiel 1956, S. 266, S. 273 ff.

Volbehr, Friedrich

Beiträge zur Topographie der Stadt Kiel in den letzten drei Jahrhunderten, Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte, Band 3-4, 1881, S. 79 ff.

Wir...im Haus Harmsstraße des Kieler Stadtklosters

1909 bis 1979

Zeigerer, Merle

Aspekte der Kieler Armenfürsorge um 1800, Staatsexamensarbeit, Kiel 2005, Stadtarchiv Kiel



Dieser Artikel kann unter Angabe des Namens der Autorin Christa Geckeler, des Titels Kieler Erinnerungstage: 1257 | Gründung des Heiligengeisthospitals und des Erscheinungsdatums 01. März 2007 zitiert werden.

Zitierlink: https://www.kiel.de/erinnerungstage?id=69

Zurück zur Startseite

Wir sind für Sie da

0431 901-3422

Landeshauptstadt Kiel
Stadtarchiv, Rathaus
Fleethörn 9, 24103 Kiel

Mehr Archivthemen