Bildungs-Paket
Kinder und Jugendliche sollen
überall mitmachen können
Alle Kinder und Jugendlichen
sollen zum Beispiel:
• Klassen-Fahrten mitmachen können.
• Oder Sport im Verein mitmachen können
Wenn die Familie dafür zu wenig Geld hat,
dann hilft das Amt mit Geld.
Diese Geld-Hilfe heißt:
Leistung für Bildung und Teilhabe.
Leistung bedeutet hier:
Sie müssen weniger Geld bezahlen.
Oder gar kein Geld bezahlen.
Viele sagen dazu auch:
Bildungs-Paket.
Wer bekommt das Geld vom Bildungs-Paket?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
können das Geld vom Bildung-Paket bekommen:
Wenn sie jünger sind als 25 Jahre.
Und wenn die Familie wenig Geld hat.
Das heißt:
Wenn die Familie dieses Geld
vom Amt bekommt:
- Hartz 4
Das Geld heißt auch:
Arbeitslosen-Geld 2.
- Sozial-Hilfe
Das ist Geld vom Sozial-Amt.
- Wohn-Geld
Das ist Geld für die Miete.
- Kinder-Zuschlag
Das ist Geld für Familien mit Kindern.
Wenn die Familien wenig Geld haben.
- Leistungen für Asyl-Bewerber
Das ist Geld für manche Menschen,
die aus einem anderen Land
zu uns gekommen sind.
Wofür ist das Geld vom Bildungs-Paket?
Das Geld vom Bildungs-Paket ist
für Sachen in der Schule oder in der Kita.
Damit die Familie zum Beispiel
diese Sachen bezahlen kann:
- Bücher, Hefte oder Stifte,
- den Bus zur Schule oder Kita,
- Ausflüge mit der Schule und Kita
- oder Hilfe bei den Haus-Aufgaben.
Und das Geld vom Bildungs-Paket ist
für Freizeit-Angebote.
Damit die Kinder und Jugendlichen
überall mitmachen können.
Zum Beispiel:
- Im Sport-Verein.
- In der Musik-Schule.
- Oder in der Theater-Gruppe.
Das ist wichtig:
Alle Angebote sind freiwillig.
Die Familie kann selbst bestimmen:
Wofür sie Geld braucht.
Wie bekomme ich das Geld vom Bildungs-Paket?
Sie müssen im Amt einen Antrag stellen
für das Geld vom Bildungs-Paket.
Gehen Sie zu dem Amt,
wo Sie Ihre Geld-Hilfe bekommen.
Wenn Sie Hartz 4 bekommen,
dann gehen Sie zu Ihrem Job-Center.
Wenn Sie Sozial-Hilfe bekommen,
dann gehen Sie zum Sozial-Amt.
Wenn Sie Wohn-Geld bekommen,
dann gehen Sie zum Wohnungs-Amt.
Wenn Sie Kinder-Zuschlag bekommen,
dann gehen Sie zum Wohnungs-Amt.
Wenn Sie Hilfe für Asyl-Bewerber bekommen,
dann gehen Sie zum Wohnungs-Amt.
Was muss ich mitbringen?
Fragen Sie vorher im Amt,
was Sie mitbringen müssen.
Am besten fragen Sie die Person im Amt,
die Sie schon kennen.
Was ist noch wichtig?
Sie müssen für jedes Kind 1 Antrag stellen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie 4 Kinder haben,
dann müssen Sie 4 Anträge stellen.
Wenn das Amt den Antrag geprüft hat,
dann bekommen Sie eine Karte:
Die Karte heißt: Kiel-Karte
Die Kiel-Karte ist wie ein Gutschein.
Mit dem Gutschein
müssen Sie weniger bezahlen.
Sie müssen die Kiel-Karte vorzeigen,
wenn Sie weniger Geld bezahlen wollen.
Zum Beispiel:
- Ihr Kind möchte Fußball im Verein spielen:
Dann zeigen Sie die Kiel-Karte dem Verein. - Oder Sie brauchen Geld für Schul-Bücher.
Dann zeigen Sie die Kiel-Karte der Schule.
Vielleicht müssen Sie dort
ein Papier ausfüllen.
Die Leute im Verein oder in der Schule
helfen Ihnen dabei.
Wo bekomme ich noch mehr Infos?
Sie bekommen den Antrag
für das Geld vom Bildungs-Paket im Amt,
wo Sie den Antrag stellen.
Den Antrag gibt es auch im Internet.
Dafür klicken Sie hier:
Antrag Bildungs-Paket
Sie haben Fragen zur Kiel-Karte?
Dann fragen Sie im Amt für Soziale Dienste.
Das ist am Wilhelmplatz.
Die Adresse ist:
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Telefon: 0431 901 3370
E-Mail: bildungspaket@kiel.de
Sie haben schon eine Kiel-Karte?
Dann können Sie im Internet sehen:
- Wo Sie weniger bezahlen müssen.
- Welche Freizeit-Angebote es gibt.