Eingliederungs-Hilfe für Menschen mit Behinderung


Was ist Eingliederung-Hilfe?

Eingliederungshilfe
 

Die Eingliederungs-Hilfe ist
eine Hilfe für Menschen mit Behinderung.

Damit Menschen mit Behinderung
viele Sachen mitmachen können.

Zum Beispiel:

  • In der Schule,
  • bei der Arbeit.
  • oder in der Freizeit.


Welche Eingliederungs-Hilfen gibt es?

Eingliederungshilfe Beratung
 

Die Eingliederungs-Hilfe ist
für jeden Menschen anders.

Weil jeder Mensch andere Sachen gut kann.
Oder Sachen nicht so gut kann.

Es gibt zum Beispiel:

  • Hilfe für die Ausbildung oder Arbeit
  • Hilfe von anderen Personen.
    Zum Beispiel:
    In der Schule oder Zuhause.
  • Oder Hilfe mit Geld.


Wann kann ich die Eingliederungs-Hilfe bekommen?

Eingliederungshilfe Mitmachen
 

Sie können die Hilfe bekommen,
wenn Sie eine Behinderung haben.
Damit Sie viele Sachen mitmachen können.

Fahrdienst
 

Hilfen sind zum Beispiel:

  • Ein Arbeits-Platz in einer Werkstatt.
    Damit Sie arbeiten können.
  • Sie können einen Fahr-Dienst bekommen.
    Damit Sie überall hinkommen können.
    Und überall mitmachen können.


Kind
 

Und Sie können Hilfe bekommen,
damit Ihre Behinderung besser wird.

Zum Beispiel:
Ihr Kind hat eine Behinderung
und kann nicht gut sprechen.

Eingliederungshilfe Kindergruppe
 

Dann kann Ihr Kind eine Förderung bekommen.
Zum Beispiel:
Fach-Leute üben mit Ihrem Kind sprechen.

Wenn Ihr Kind besser sprechen kann,
dann kann es überall besser mitmachen.
Zum Beispiel in der Kita oder in der Schule.

Sturz
 

Sie können auch Hilfe bekommen,
wenn Sie noch keine Behinderung haben.
Aber vielleicht bald eine Behinderung haben.

Zum Beispiel:
Sie hatten einen schweren Unfall.
Und Sie können nicht mehr laufen.

Reha
 

Dann können Sie Geld
für eine Reha bekommen.
Bei der Reha machen Sie Übungen.
Mit den Übungen können Sie
vielleicht bald wieder laufen.


Wie und wo bekomme ich die Eingliederungs-Hilfe?

Antragsformular
 

Die Eingliederungs-Hilfe kostet Geld.
Sie müssen dafür einen Antrag im Amt stellen.

Das Amt heißt:
Amt für Soziale Dienste.

Frage
 

Das Amt muss viele Sachen
über Sie wissen:

Zum Beispiel:

  • Welche Hilfen brauchen Sie?
  • Welche Hilfen wünschen Sie sich?
  • Können Sie selbst die Hilfen bezahlen?

Beratungsgespräch
 

Dafür müssen der Mitarbeiter oder
die Mitarbeiterin vom Amt mit Ihnen reden.
Und mit anderen Menschen,
die in Ihrem Leben wichtig sind.

Hilfe-Plan
 

Dann schreibt das Amt einen Plan.
Der Plan heißt: Hilfe-Plan.

Nummerierte Liste
 

In dem Plan geht es nur um Sie.
In dem Plan steht zum Beispiel:

  • Welche Hilfe Sie bekommen sollen.
  • Und von wem Sie die Hilfe bekommen sollen.
  • Und was Sie allein machen können.

Wichtig Symbolbild
 

Der Hilfe-Plan ist Ihr Plan.
Und Sie machen beim Plan mit.
Sagen Sie alles,
was Ihnen wichtig ist.
Nur dann wird der Plan gut für Sie.


Was muss ich mitbringen?

Beratungsgespräch
 

Sie können im Amt
auch eine Beratung bekommen.

Wenn Sie nur zur Beratung kommen,
dann müssen Sie nichts mitbringen.

Antragsformular
 

Wenn Sie einen Antrag stellen wollen,
dann müssen Sie diese 4 Sachen mitbringen:

  • Ein Brief, in dem steht:
    Sie haben eine Behinderung.

    Das Fachwort dafür ist:
    Nachweis über die Behinderung

Einkommens-Nachweis Symbolbild
 

  • Eine Bescheinigung, die zeigt
    Wie viel Geld Sie regelmäßig bekommen.
    Zum Beispiel wie viel Lohn Sie
    bei der Arbeit bekommen.

    Das Fach-Wort dafür ist:
    Einkommens-Nachweise.

Symbolbild für Miete
 

  • Eine Bescheinigung, die zeigt:
    Wie viel Miete Sie bezahlen müssen.
    Das steht zum Beispiel
    in Ihrem Miet-Vertrag.

Sparbuch
 

  • Eine Bescheinigung, die zeigt:
    Wie viel Geld auf Ihrem Spar-Buch ist.

    Das Fach-Wort dafür ist:
    Vermögens-Nachweis.

 

Sie sind nicht sicher, welche Papiere das sind?
Dann fragen Sie vorher im Sozial-Amt nach.


So kommen Sie zum Amt für Soziale Dienste

Rotes Amtsgebäude
 

Mehr Infos zur Pflege bekommen Sie
im Amt für Soziale Dienste.

Die Adresse ist:
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel

Telefon: 0431 901 4448
E-Mail:


 
Erwachsene
 

Es gibt 2 Stellen für Eingliederungs-Hilfe:

Die Eingliederungs-Hilfe für Erwachsene
Telefon: 0431 901 4955
E-Mail: 

Kind und Jugendliche
 

Und die Eingliederungs-Hilfe für
Kinder und Jugendliche.
Telefon: 0431 901 2619
E-Mail:


10 Uhr 10
 

Die Stelle für Erwachsene hat offen:

  • Montag: 8.30 bis 12.30 Uhr
  • Dienstag: 8.30 bis 12.30 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 8.30 bis 12.30 Uhr
  • Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr

 
 
10 Uhr 10
 

Die Stelle für Kinder und Jugendliche hat offen:

  • Montag: 8.30 bis 12.30 Uhr
  • Dienstag: 8.30 bis 12.30 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 8.30 bis 12.30 Uhr
  • Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr


Bushaltestelle mit Fahrplanauskunft
 

So kommen Sie dort hin

  • Mit den Bus-Linien 31, 34, 91, 100, 101, 902:
    Bis zur Halte-Stelle: Wilhelmplatz 

Parkplatz für Menschen mit Behinderung
 
  • Mit dem Auto:
    Es gibt auch Behinderten-Parkplätze:
    Auf dem Wilhelmplatz. 

Rollstuhlfahrerin fährt eine Rampe hoch.
 

  • Barriere-frei:
    Sie kommen mit dem Rollstuhl ins Amt.
    Und es gibt einen Aufzug.