Grund-Sicherung im Alter und bei Erwerbs-Minderung
- Was ist die Grund-Sicherung?
- Wann kann ich Grund-Sicherung im Alter bekommen?
- Wann kann ich Grund-Sicherung bei Erwerbs-Minderung bekommen?
- Wie und wo bekomme ich die Grund-Sicherung?
- Was muss ich mitbringen?
- Wie lange bekomme ich die Grund-Sicherung?
- So kommen Sie zum Amt für Wohnen und Grund-Sicherung
Was ist die Grund-Sicherung?

Manche Menschen haben
zu wenig Geld für ihr Leben.
Dafür gibt es viele Gründe.
Diese Menschen können
Hilfe vom Amt bekommen.
Eine Hilfe heißt: Grund-Sicherung.
Es gibt
- die Grund-Sicherung im Alter
- und die Grund-Sicherung
bei Erwerbsminderung.
Wann kann ich Grund-Sicherung im Alter bekommen?

Sie können die Hilfe bekommen:
- Wenn Sie alt sind
und nicht mehr arbeiten müssen.
Das ist meistens mit 65 Jahren.
Das ist, wenn Ihre Alters-Rente beginnt. - Und wenn das Geld von Ihrer Rente
nicht ausreicht zum Leben.

Dann können Sie einen Antrag stellen
auf Grund-Sicherung im Alter.
Wann kann ich Grund-Sicherung bei Erwerbs-Minderung bekommen?

Sie können die Hilfe bekommen:
- Wenn Sie nicht mehr arbeiten können.
Auch wenn Sie jung sind.
Oder nur wenig arbeiten können.
Zum Beispiel:
Weil Sie krank sind.
Oder eine Behinderung haben. - Und wenn Sie zu wenig Geld
zum Leben haben.

Dann können Sie einen Antrag stellen
auf Grund-Sicherung bei Erwerbs-Minderung.
Wie und wo bekomme ich die Grund-Sicherung?

Sie müssen einen Antrag im Amt stellen:
Für Grund-Sicherung im Alter
oder Grund-Sicherung bei Erwerbs-Minderung.
Das Amt heißt:
Amt für Wohnen und Grund-Sicherung.

Am besten Sie rufen vorher dort an.
Und machen einen Termin.
Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin vom Amt
kann Ihnen mit dem Antrag helfen.

Es gibt eine Liste:
- Mit Adressen und Telefon-Nummer,
- Wann das Amt offen hat.
- Und wie Sie dort hinkommen.
Die Liste steht am Ende von diesem Text
Was muss ich mitbringen?

Sie müssen diese Sachen mitbringen:
- Ihren Personal-Ausweis.

- Briefe oder Bescheinigungen.
Darin muss stehen,
wie viel Geld Sie bekommen.
Zum Beispiel:
Wie viel Lohn Sie für die Arbeit bekommen.
Das steht in Ihrer Lohn-Abrechnung.

Oder ein Brief, in dem steht:
wie viel Rente Sie bekommen.
Dieser Brief heißt auch:
Renten-Bescheid.

Oder ein Brief, in dem steht:
Ob Sie andere Geld-Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:
Wohn-Geld.
Wie lange bekomme ich die Grund-Sicherung?

Sie bekommen die Hilfe immer für 1 Jahr.
Danach überprüft das Amt alle Infos.
Wenn alles gleich geblieben ist,
dann können Sie wieder die Hilfe bekommen:
Wieder für 1 Jahr.
So kommen Sie zum Amt für Wohnen und Grund-Sicherung

Sachbereich Grund-Sicherung im Alter und bei Erwerbs-Minderung
Die Adresse ist
Deliusstraße 2
24114 Kiel
Telefon
0431 901-4348
oder 0431 901-3358
oder 0431 901-3349
oder 0431 901-3355
oder 0431 901-3356
oder 0431 901-3810
oder 0431 901-3867
wohnungsamt@kiel.de
oder Grundsicherung@kiel.de

Das Bürger-Amt hat offen:
Montag 8 - 12 Uhr
Dienstag 8 - 12 Uhr
Mittwoch 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr
Freitag 7 - 12 Uhr
Montag, 8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag, 8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.

So kommen Sie dort hin:
Mit dem Bus: Linie 50, 51, 52, 81
Bis zur Haltestelle: Harmstraße

Mit dem Auto:
Hier gibt es auch Behinderten-Parkplätze
- Waisenhofstraße
- Fleethörn
- Willestraße


Barriere-frei:
Sie kommen mit dem Rollstuhl ins Gebäude.
Und es gibt einen Aufzug.