Früh-Förderung für Menschen mit Hör-Behinderung
Menschen mit einer Hör-Behinderung
können nicht gut hören.
Oder sie können gar nichts hören.
Menschen mit Hör-Behinderung können besondere Hilfe bekommen.
Menschen mit Hör-Behinderung sollen lernen,
wie sie gut leben können.
Und überall mitmachen können.
Eine Hilfe für Kinder heißt:
Früh-Förderung für Menschen
mit Hör-Behinderung.
Wer kann die Früh-Förderung bekommen?
Sie sind sich nicht sicher:
Kann mein Kind gut hören oder nicht?
Dann können Sie mit Ihrem Kind
zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen.
Oder zu einem Fach-Arzt oder einer Fach-Ärztin.
Der Arzt oder die Ärztin kann mit Ihrem Kind
einen Hör-Test machen.
Ein Hör-Test geht ganz einfach.
Auch Babys können einen Hör-Test machen.
Vielleicht zeigt der Hör-Test:
Ihr Kind hat wirklich eine Hör-Behinderung.
Dann kann Ihr Kind
medizinische Hilfe bekommen.
Zum Beispiel ein Hör-Gerät.
Wenn Ihr Kind noch nicht in die Schule geht,
dann kann Ihr Kind Früh-Förderung bekommen.
Bei der Früh-Förderung lernt Ihr Kind,
wie es mit der Hör-Behinderung gut leben kann.
Zum Beispiel:
Oft lernen Kinder mit Hör-Behinderung
erst spät sprechen.
Es gibt besondere Übungen zum Sprechen.
Ihr Kind kann diese Übungen machen.
Für die Eltern ist die Früh-Förderung
auch wichtig.
Zum Beispiel:
Eltern können eine Beratung bekommen,
wie sie ihren Kindern gut helfen können.
Wie bekomme ich die Früh-Förderung?
Sie können zu einer Beratung gehen.
Bei der Beratung arbeiten Fach-Leute.
Die Fach-Leute wissen zum Beispiel:
- Welche Hilfen Ihr Kind bekommen kann
- Und wo Ihr Kind die Hilfen bekommen kann.
Die Beratung heißt:
Beratung für Menschen
mit Hör-Behinderung und Seh-Behinderung
Sie können zur Beratung hingehen.
Sie können dort anrufen.
Oder eine E-Mail schreiben.
Die Adresse und Telefon-Nummer vom Amt
stehen am Ende von diesem Text.
Was muss ich mitbringen?
Sie müssen zur Beratung nichts mitbringen.
Sie können diese Sachen mitbringen:
- Das gelbe Untersuchungs-Heft vom Kind.
- Wenn Sie die haben:
Alle Arzt-Berichte über Ihr Kind. - Wenn Sie den haben:
Das Ergebnis vom Hör-Test.
Das ist ein Brief vom Arzt oder der Ärztin.
Im Brief steht, wie gut Ihr Kind hören kann.
So kommen Sie zum Amt für Soziale Dienste
Das Amt für Soziale Dienste ist am Wilhelmplatz.
Die Adresse ist:
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Telefon: 0431 901 3355
E-Mail: beratung.hoergeschaedigte@kiel.de
oder soziale.dienste@kiel.de
Sie können ohne Termin zur Beratung kommen:
Montag: 9 bis 11 Uhr
Oder Sie können einen Termin machen.
So kommen Sie dorthin
- Mit den Bus-Linien 31, 34, 91, 100, 101, 902:
Bis zur Halte-Stelle: Wilhelmplatz.
- Mit dem Auto:
Es gibt auch Behinderten-Parkplätze:
Auf dem Wilhelmplatz.
- Barriere-frei:
Sie kommen mit dem Rollstuhl ins Amt.
Und es gibt einen Aufzug.