Oranger Parkausweis
Was sind Park-Ausweise für Menschen mit Behinderung?
Menschen mit Behinderung müssen
oft ein Auto benutzen.
Oft ist es schwer,
einen Park-Platz in der Nähe zu finden.
Menschen mit Behinderung können
besondere Park-Ausweise bekommen.
Mit den Park-Ausweisen können sie
leichter parken.
Zum Beispiel:
Sie dürfen auch im Park-Verbot parken.
Es gibt 3 verschiedene Park-Ausweise
für Menschen mit Behinderung:
- Den blauen Park-Ausweis
Mehr Infos zum blauen Park-Ausweis
stehen auf einer anderen Internet-Seite.
Dafür klicken Sie hier: Blauer Park-Ausweis
- Den gelben Park-Ausweis.
Mehr Infos zum gelben Park-Ausweis
stehen auf einer anderen Internet-Seite.
Dafür klicken Sie hier: Gelber Park-Ausweis
- Und es gibt den orangen Park-Ausweis.
Mehr Infos zum orangen Park-Ausweis
stehen auf dieser Internet-Seite.
Mit dem orangen Park-Ausweis
können Sie leichter parken.
Zum Beispiel:
- Sie müssen fürs Parken kein Geld bezahlen.
- Sie dürfen im Halte-Verbot parken
oder auf Bewohner-Park-Plätzen.
Aber nur für 3 Stunden.
Achtung:
Sie dürfen mit dem orangen Park-Ausweis
nicht auf den Behinderten-Park-Plätzen parken.
Wann bekomme ich den orangen Ausweis?
Sie können den orangen Park-Ausweis
bekommen,
- wenn Sie eine Geh-Behinderung haben.
- Oder wenn Sie eine andere
schwere Behinderung haben. - Oder wenn Sie eine
schwere Krankheit haben.
Zum Beispiel: Morbus Chron.
Wie bekomme ich den orangen Park-Ausweis?
Sie müssen einen Antrag beim Amt stellen.
Das Amt heißt:
Straßen-Verkehrs-Behörde.
Dort gibt es auch den Antrag.
Die Adresse und Telefon-Nummer vom Amt
steht am Ende von diesem Text.
Den Antrag gibt es auch im Internet.
Dafür klicken Sie hier:
Antrag Behinderten-Park-Ausweis
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.
Was muss ich mitbringen?
Sie müssen nur Ihren
Schwer-Behinderten-Ausweis mitbringen.
Ihr oranger Park-Ausweis ist abgelaufen.
Und Sie wollen den Ausweis verlängern?
Dann müssen Sie nur
Ihren alten orangen Park-Ausweis mitbringen.
Straßen-Verkehrs-Behörde
Die Behörde ist im Stadt-Amt Hassee
Die Adresse ist
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Telefon 0431 901 2015
strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Die Straßen-Verkehrs-Behörde hat offen:
Montag - Dienstag 7.30 - 13 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 7.30 - 17 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr
So kommen Sie dort hin:
Mit dem Bus:
Bis zu der Halte-Stelle: Stadtrade
Mit dem Auto:
Es gibt auch Behinderten-Parkplätze.
- Im Innenhof
Barriere-frei:
Sie kommen mit dem Rollstuhl in die Behörde.
Und es gibt einen Aufzug.