Einbürgerung


Asylbewerber*innen und Migrant*innen
 

Sie kommen aus einem anderen Land?
Und Sie leben schon lange in Deutschland?
Und Sie wollen für immer
in Deutschland leben und arbeiten?

Deutschlandkarte mit Flagge
 

Dann können Sie deutscher Bürger
oder deutsche Bürgerin werden.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Das Fach-Wort dafür ist:
Sie stellen einen Antrag auf
Einbürgerung.


Wann kann ich deutscher Bürger oder deutsche Bürgerin werden?

Aufenthaltstitel
 

Sie müssen diese Sachen haben oder beachten:

  • Sie haben eine Aufenthalts-Erlaubnis
    für Deutschland.
    Das heißt:
    Ein Amt hat entschieden,
    dass Sie in Deutschland sein dürfen.

Mehr Infos zur Aufenthalts-Erlaubnis
stehen auf einer anderen Internet-Seite.
Dafür klicken Sie hier: Aufenthalts-Erlaubnis

Achtung:
Es gibt verschiedene Arten
von Aufenthalts-Erlaubnissen.
Sie können nicht mit jeder
Aufenthalts-Erlaubnis eingebürgert werden.
Fragen Sie bitte vorher im Amt nach.


 

  • Sie leben schon 8 Jahre oder länger
    mit Aufenthalts-Erlaubnis
    in Deutschland.
    Es gibt auch Ausnahmen:
    Dann geht es schon früher als nach 8 Jahren.

Bündel Geldscheine
 

  • Sie haben genug Geld für Ihr Leben.
    Zum Beispiel:
    Sie verdienen genug Geld für Essen,
    Kleidung und Wohnung.

Keine Kosten - In der rechten Hand ein 5-Euro-Schein - symbolisch mit einem roten Kreuz durchgestrichen.
 

  • Sie sprechen gut Deutsch.
    Das müssen Sie mit einem Sprach-Test zeigen.
    Der Sprach-Test muss Stufe B1 sein.
    Den Sprach-Test können Sie zum Beispiel
    in der Volks-Hoch-Schule machen.

Regelliste
 

  • Sie wissen bestimmte Regeln und Sachen
    über Deutschland.
    Das müssen Sie auch mit einem Test zeigen.
    Der Test heißt: Einbürgerungs-Test.
    Den Test können Sie auch
    in der Volks-Hoch-Schule machen.

Grundgesetz
 
 
  • Sie beachten die Grund-Regeln
    und die Gesetze in Deutschland.
  • Sie dürfen keine Strafen haben.
 

Wie werde ich deutscher Bürger oder deutsche Bürgerin?

Antrag stellen
 

Sie müssen einen Antrag beim Amt stellen.

Das Amt heißt:
Zuwanderungs-Abteilung.
Sie brauchen einen Termin
Und Sie müssen zum Amt selbst hingehen.
Die Adresse und Telefon-Nummer
stehen am Ende von diesem Text.


Was muss ich mitbringen?

Eine Person stellt eine Frage
 

Welche Sachen Sie mitbringen müssen,
ist immer verschieden.
Aber Sie brauchen immer:

  • Ihren National-Pass
    aus ihrem Heimat-Land
  • und ein Dokument, das Ihre Identität nachweist.
    Zum Beispiel eine Identitäts-Karte.

Fragen Sie bitte vorher im Amt,
welche Sachen Sie mitbringen müssen.


Kostet die Einbürgerung Geld?

Ein Bündel Geldscheine
 

Ja, die Einbürgerung kostet Geld:
Für Erwachsene kostet die Einbürgerung:
255 Euro
Für Kinder kostet die Einbürgerung:
51 Euro
Wenn die Kinder unter 18 Jahre alt sind.


So kommen Sie zur Zuwanderungs-Abteilung

Rotes Amtsgebäude
 

Die Zuwanderungs-Abteilung ist
im Stadt-Amt.

Die Zuwanderungs-Abteilung heißt jetzt so:
Zuwanderung/Immigration-Office
Der Sach-Bereich heißt:
Einbürgerung und Staatsangehörigkeiten

Die Adresse ist:
Neues Rathaus
Stresemannplatz 5
Eingang Ecke Stresemannplatz/Kaistraße
1. OG
24 103 Kiel

Telefon: 0431 901 4299
E-Mail: 


Bushaltestelle
 

So kommen Sie dorthin

  • Mit dem Bus:
    Bis zur Halte-Stelle: Andreas-Gayk-Straße

 

Behindertenparkplatz
 

  • Mit dem Auto:
    Hier gibt es auch Behinderten-Parkplätze:
    • Stresemannplatz, Andreas-Gayk-Straße
    • Fabrikstraße und im Innenhof.
      Im Innenhof müssen Sie Geld bezahlen.

Rollstuhl auf Rampe
 

  • Barriere-frei:
    Sie kommen mit dem Rollstuhl ins Büro.
    Und es gibt einen Aufzug