Bürger-Beteiligung


Was sind Bürger und Bürgerinnen?

Ein Gruppenbild mit insgesamt 11 Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts sowie kulturellen Hintergrunds
 

Bürger und Bürgerinnen sind die Bewohner
und Bewohnerinnen in einer Stadt 
oder Gemeinde.
Zum Beispiel die Bewohner
und Bewohnerinnen von Kiel.


Was ist eine Bürger-Beteiligung?

Fünf erwachsene Personen sitzen an einem Tisch und unterhalten sich angeregt
 

Bürger-Beteiligung heißt:
Sie dürfen als Bürger oder Bürgerin 
bei der Politik mitmachen.
Zum Beispiel:

  • Sie dürfen mitreden.
  • Sie dürfen sagen:
    Wenn Sie eine Entscheidung
    nicht gut finden.
    Und wenn Sie eine bessere Idee haben. 
  • Sie dürfen Sachen mitbestimmen.
    Oder sogar mitentscheiden. 


Wobei kann ich mithelfen?

 

Sie dürfen bei vielen Entscheidungen 
mitreden und mitbestimmen.

 
Ausgefüllter Stimmzettel wird in eine Wahlurne gesteckt.
 

Beispiel 1: Wählen gehen.
Bei der Wahl bestimmen Sie eine Person.
Zum Beispiel den Ober-Bürgermeister
oder die Ober-Bürgermeisterin von Kiel. 

 
Info-Logo
 

Mehr Infos über das Wählen gehen
stehen auf einer anderen Internet-Seite.
Dafür klicken Sie hier: Wählen gehen. 


Zwei Männer stehen sich gegenüber und sprechen miteinander.
 

Beispiel 2: Bei Projekten
mitmachen und mitreden.
Ein Projekt machen heißt:
Die Stadt plant eine bestimmte Sache.

 
Frau in gelbem Badeanzug und mit pinker Badehaube beim Brustschwimmen.
 

Zum Beispiel:
Die Stadt Kiel will ein Schwimmbad bauen.
Sie können Ihre Meinung und Ideen sagen: 

  • Was Sie am Schwimmbad wichtig finden.
  • Wie das Schwimmbad aussehen soll.
  • Oder wie das Schwimmbad heißen soll. 
 
Fünf Erwachsene sitzen am Tisch und unterhalten sich.
 

Die Stadt Kiel hört sich alle Ideen an.
Oft sind das gute Ideen.
Aber nicht alle Ideen können gemacht werden.


Info-Logo
 

Beispiel 3: Infos über die Stadt bekommen.  
Wenn Sie in Kiel mitreden wollen,
dann brauchen Sie viele Infos:
Über das, was in Kiel passiert.
Und über das, was in Kiel gemacht werden soll.

 
Frau in gelbem Badeanzug und mit pinker Badekappe schwimmt Brustschwimmen.
 

Zum Beispiel:
Die Stadt Kiel will ein Schwimmbad bauen.
Alle Bürger und Bürgerinnen sollen das wissen. 

 
An einem Tisch sitzen drei Erwachsene. Vor ihnen sitzt eine großes Publikum.
 

Die Stadt Kiel schreibt eine Einladung:
Alle Bürger und Bürgerinnen von Kiel
können ins Rathaus kommen.
An einem bestimmten Tag.
Das nennt man Bürger-Versammlung.

Bei der Versammlung erzählt die Stadt Kiel:

  • Wann das Schwimmbad gebaut werden soll.
  • Wie groß das Schwimmbad werden soll. 
  • Und was sonst noch wichtig ist.

Die Bürger und Bürgerinnen
können auch Fragen stellen.


Zeitung
 

Oft stehen die Infos auch hier:

  • In der Zeitung.
  • Auf Plakaten in der Stadt.
  • Oder in einem Brief von der Stadt.


Kinder und Jugendliche

Sechs Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Alters und Geschlechts, darunter ein Rollstuhlfahrer.
 

Kinder und Jugendliche dürfen auch
mitreden und mitmachen.
Zum Beispiel:

  • Wenn die Stadt neue Spiel-Plätze baut.
  • Wenn die Stadt neue Schul-Wege plant.
  • Wenn die Stadt den Welt-Kinder-Tag feiert.

Jugendlicher Junge und jugendliches Mädchen
 

Manche Kinder und Jugendliche dürfen auch
mitbestimmen, was in Kiel passiert.
Diese Kinder und Jugendliche sind im
Jungen Rat Kiel.

Der Junge Rat ist eine Gruppe 
mit 15 Kindern und Jugendlichen.
Andere Kinder und Jugendliche haben
den Jungen Rat gewählt.

 
Junge rennt über die Straße und läuft vor ein Auto.
 

Der Junge Rat setzt sich ein
für Sachen und Ideen,
die Kinder und Jugendliche wichtig finden.
Zum Beispiel:
Für mehr Freizeit-Angebote in Kiel.
Oder für sichere Straßen in Kiel.


Info-Logo
 

Mehr Infos zum Jungen Rat
stehen auf einer anderen Internet-Seite.
Dafür klicken Sie hier: Junger Rat


So kommen Sie zum Amt für Bürger-Beteiligung

Das Kieler Rathaus
 

Es gibt ein Amt für Bürger-Beteiligung.
Das Amt gehört zum Presse-Referat.
Das ist im Rathaus.

Die Adresse ist:
Fleethörn 9
24103 Kiel

Telefon: 0431 901 3038
oder 0431 901 2336
oder 0431 901 2415
E-Mail:

Wenn Sie vorbeikommen wollen,
dann brauchen Sie vorher einen Termin.

 

 
Uhr zeigt acht
 

Das Bürger-Amt hat offen:

  • Montag 8 - 12 Uhr
  • Dienstag 8 - 12 Uhr
  • Mittwoch 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
  • Donnerstag 8 - 18 Uhr
  • Freitag 7 - 12 Uhr