Anzeige einer Geburt

Infos zu Häufigen Fragen

Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgeerklärung,
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.


Hinweise für Kiel:

Die Geburtsurkunde (Flyer)

An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.

Zuständige Stellen in Kiel

Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.

Hinweise für Kiel:

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden 15 Euro erhoben. Die zweite und jede weitere beantragte Ausgabe kosten 7,50 Euro. Zusätzlich werden drei kostenfreie Geburtsurkunden für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse ausgehändigt. Die kostenlose Bescheinigung für kirchliche Zwecke gibt es seit dem 01.05.2014 nicht mehr.



Hinweise für Kiel:

Bei Neugeborenen erfolgt die Übermittlung der Daten des neugeborenen Kindes automatisch - bei Beurkundung der Geburt - vom Standesamt ans Melderegister. Eine gesonderte Anmeldung Neugeborener im Melderegister ist nicht erforderlich.

Vor-Ort-Service in den Kieler Krankenhäusern

Sprechstunde Städtisches Krankenhaus

Mo, 09:00-12:00 Uhr (nur mit vorheriger Terminvergabe)

Sprechstunde Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Mi, 09:00-12:00 Uhr (nur mit vorheriger Terminvergabe)

Aufgrund der hohen Nachfrage gelten die Sprechstunden in den Kieler Krankenhäusern ausschließlich für die Mütter/Eltern, die aktuell entbunden haben und noch stationär aufgenommen sind. Die Sprechstunde kann lediglich mit Termin wahrgenommen werden, den Sie in den jeweiligen Krankenhäusern vor Ort vereinbaren.

Eltern haben die Möglichkeit

  • Geburtsurkunden für Neugeborene (Anzahl 3 für Krankenkasse, Eltern- Kindergeld)
  • Vaterschaftsanerkennung (keine Sorgerechtserklärung!)

beurkunden zu lassen.

Wenn Sie bereits aus dem Krankenhaus entlassen wurden, senden oder bringen Sie bitte Ihre Unterlagen zum Standesamt Kiel, Fleethörn 26, 24103 Kiel. Sie können die Unterlagen auch in unseren Hausbriefkasten werfen. Per E-Mail eingereichte Dokumente können nicht berücksichtigt werden.

Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen wird die Geburt schnellstmöglich beurkundet. Sie erhalten die Urkunde per Post.

Sie haben noch Fragen? Wir beantworten diese gerne.

Telefon: 0431/901-5055

E-Mail: geburten@kiel.de

  • §§ 18 ff Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 34 Personenstandverordnung (PStV)

§§ 18 ff. PStG

§ 34 PStV

Worum geht es?

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.

Hinweise für Kiel:

Informationen zur Erstausstellung bei Geburten finden Sie hier: Info Geburtsurkunde


Zuständige Stellen

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Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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