Wahlen & Abstimmungen

9. Juni 2024: Europawahl

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden. In Kiel werden rund 1.500 Wahlvorstände gesucht, um die Wahl reibungslos durchzuführen.

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Nächste Wahltermine

  • 9. Juni 2024 Europawahl
  • 2025 Bundestagswahl
  • 2025/26 Oberbürgermeisterwahl

 

Wo kann ich wählen?

Termine zur Kommunalwahl

Die Briefwahlunterlagen können Sie seit 28. Februar 2022 beantragen.

Das Briefwahlbüro im Rathaus ist bis zum 6. Mai 2022, 12 Uhr geöffnet.


Häufige Fragen FAQ zur Europawahl

Am Sonntag, 9. Juni 2024 sind die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet. 

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit. Dies erleichtert die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen. 

 Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie unter Vorlage eines Ausweisdokumentes trotzdem wählen. 

 Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierefrei erreichbar ist. 

Sie dürfen nur einmal und nur persönlich wählen. 

Auf dem Stimmzettel kreuzen Sie persönlich und allein in der Wahlkabine die Partei Ihrer Wahl an. Hierfür liegen in den Wahlkabinen Kugelschreiber aus. Falten Sie den Stimmzettel noch in der Kabine, bevor Sie ihn in die Wahlurne einwerfen. 

Bitte beachten Sie: In die Wahlkabine dürfen Kinder nicht mit hineingenommen werden. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich Babys. Bitte kommen Sie den entsprechenden Aufforderungen der Wahlvorstände nach. Hunde sind im Wahllokal nicht zugelassen.

Die Wahlräume sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.

Haben Sie die Wahlbenachrichtigung verlegt, können Sie Ihren Wahlraum unter 0431 901-2371 erfragen oder im Wahllokalfinder im Online-Stadtplan selbst nachsehen.

Am 29. April 2024 öffnen die Briefwahlbüros im Rathaus, Fleethörn 9, Raum 184 sowie im Vinetazentrum in Gaarden, Elisabethstr. 64 und in der Stadtteilbücherei Friedrichsort, Zum Dänischen Wohld 23.

Die Briefwahlbüros Rathaus und Gaarden sind barrierefrei erreichbar über einen Aufzug, das Briefwahlbüro Friedrichsort ist barrierefrei.

Öffnungszeiten (29. April - 7. Juni 2024): 

  • Montag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
  • Dienstag 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
  • Mittwoch 8 - 12 Uhr
  • Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
  • Freitag 8 - 12 Uhr,
  • am 7. Juni:  8 - 12 Uhr und zusätzlich 13 - 18 Uhr

 

Den Antrag auf einen Wahlschein können Sie so stellen: 

  • postalisch (Formular liegt den Wahlbenachrichtigungen bei)
  • online vom 2. April - 24. Mai 2024
  • persönlich. Kommen Sie bitte zu den Öffungszeiten bis einschließlich 7. Juni, 18 Uhr in eines der Briefwahlbüro ins Rathaus, nach Gaarden oder Friedrichsort. Sie brauchen Ihren Personalausweis oder Reisepass. Dort können Sie sofort und direkt Ihre Stimme abgeben. 
  • per E-Mail

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die beantragten Wahlscheine werden ab dem 29. April 2024 verschickt.

Der Rückversand der roten Wahlbriefe ist portofrei. Die Wahlbriefe müssen der Gemeindewahlbehörde vor dem Wahltag zugestellt werden, um zur Auszählung zu gelangen.

Mit einem Wahlschein können Sie auch am Wahltag, Sonntag, 9. Juni 2024, in einem anderen als dem eigenen Wahlbezirk innerhalb Kiels wählen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, sowie Bürger*innen eines anderen Staates der Europäischen Union

 die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und

  • die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • die nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 Wählen kann nur, wer im Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin. Hier stehen Formulare für die Aufnahme ins Wähler*innenverzeichnis bereit.

Bürger*innen eines anderen EU-Landes außer Deutschland sind zunächst in ihrem Herkunftsstaat wahlberechtigt. Sie können sich aber auf Antrag in ein Wähler*innenverzeichnis des Wohnsitzmitgliedstaates (Deutschland, hier: Landeshauptstadt Kiel) eintragen lassen. Diese Eintragung erfolgt dann bei zukünftigen EU-Wahlen durch die Gemeinden (hier: Landeshauptstadt Kiel) von Amts wegen, solange bis der*die Unionsbürger*in beantragt, nicht mehr im Kieler Wähler*innenverzeichnis geführt zu werden.

Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin. Hier können auch die Antragsformulare für die Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis sowie der Antrag nicht mehr im Wähler*innenverzeichnis geführt zu werden (für Bürger*innen eines anderen EU-Staates) heruntergeladen werden.

Wählen kann nur, wer in das Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Im Wähler*innenverzeichnis für die Wahlbezirke der Landeshauptstadt Kiel kann jede wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wähler*innenverzeichnis aufgeführten Daten prüfen.

Dazu wird das Wähler*innenverzeichnis im Briefwahlbüro vom 21. - 24. Mai 2024 zur Einsicht bereitgehalten. Einspruch gegen das Wähler*innenverzeichnis muss spätestens bis 24. Mai 2024, 12 Uhr eingelegt werden.

Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich in der Landeshauptstadt Kiel aufhalten, werden erst auf Antrag in das Wähler*innenverzeichnis aufgenommen. 

Telefon für Rückfragen 0431 901-3091 (ab 29.04.2024)

Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie spätestens bis zum 18. Mai 2024. In der Wahlbenachrichtigung sind alle notwendigen Angaben zum Wahlbezirk, Wahlgebäude und Wahlraum enthalten. In der Wahlbenachrichtigung steht auch, ob der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.

Falls Sie keine Benachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Wahlrechts-Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an das 
Briefwahlbüro 
Rathaus, Fleethörn 9 
Raum 184 
0431 901-3091 (ab 29.04.2024)

Ein Einspruch gegen das Wähler*innenverzeichnis muss spätestens bis zum 24. Mai 2024, 12 Uhr eingelegt werden.

Bei An- oder Ummeldung in Kiel erhalten Sie von der Meldebehörde die zutreffenden Informationen.

Verlorene Wahlbenachrichtigungen werden nicht ersetzt. Sie können aber in Ihrem zuständigen Wahlbezirk trotzdem wählen, wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Wer am Wahltag 9. Juni 2024 kurzfristig erkrankt ist, kann eine Person schriftlich bevollmächtigen, Wahlschein und Briefwahlunterlagen im Rathaus, Raum 184, Fleethörn 9, 24103 Kiel, abzuholen, und zwar bis spätestens 15 Uhr.

Damit blinde und sehbehinderte Menschen eigenständig an der Wahl teilnehmen können, ist die rechte obere Ecke des Stimmzettels abgschnitten.

Über den Stimmzettel kann dann eine Schablone gelegt werden, die bei der Stimmabgabe unterstützt. Diese Schablone wird vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein ausgegeben.

Um 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen in den Wahl- und Briefwahlbezirken. Die vorläufigen Ergebnisse aus Kiel sehen Sie fortlaufend am Wahlabend hier auf www.kiel.de/wahlen und unter www.wahlen-sh.de.

Am 14. Juni 2024 um 13 Uhr tagt öffentlich der Kreiswahlausschuss im Ratsherrenzimmer des Rathauses, Fleethörn 9, um das endgültige amtliche Ergebnis festzustellen. Alle haben zu dieser Sitzung Zutritt.

Den statistischen Wahlbericht finden Sie später unter www.kiel.de/statistik.

 


Weitere Wahlen

Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderung

Vom 3. bis 28. April 2023 konnten Sie sich für eine Mitgliedschaft im Beirat für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Kiel bewerben. Gesucht werden Expert*innen für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung.

Hier informieren

Wahl der Schöff*innen und Jugendschöff*innen

In Kiel wurden im Jahr 2023 neue Schöff*innen und Jugend­schöff*innen gewählt. Dazu hat die Stadt bis 28. Februar 2023 Vorschlags­listen mit mehreren hundert Personen gesammelt, die sich für die fünfjährige Amtszeit 2024 - 2028 zur Wahl stellen.

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Nächste Wahltermine

  • 28. Februar 2023 - Bewerbungsfrist für Schöff*innenwahl

  • 14. Mai 2023 Kommunalwahl

  • 2024 Europawahl

  • 2025/26 OB-Wahl