Sozialbericht 2022

10 Sozialbericht 2022 ZENSUS 2022 IN KIEL die Wohnsituation von Haushalten und Familien sowie die Verteilung von verfügbarem Wohnraum besser erfasst werden. Darüber hinaus erfassen die Statistiker*innen auch Heizungsart und Energieträger der Häuser. Dies kann die Politik bei künftigen Planungen zur erwarteten Altbausanierung und den dafür nötigen Förderumfängen unterstützen. 5 Die wichtigsten Ergebnisse werden ab Herbst 2023 in statistischen Fachveröffentlichungen von Bund und Ländern publiziert. Außerdem wird eine Online-Datenbank von den Statisti- schen Ämtern des Bundes und der Länder bereitgestellt, auf die alle Interessierten zugrei- fen können. Sämtliche veröffentlichten Ergebnisse enthalten nur aggregierte 6 Daten und werden einem Geheimhaltungsverfahren unterzogen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können. Kleinräumige Daten unterhalb der Kreisebene werden durch die Statistischen Landesämter bereitgestellt. Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durch- führung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards. Die Statistischen Ämter der Länder übernehmen die Durchführung der Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland. Sie erheben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und orga- nisieren die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen. Deren Hauptaufgabe besteht darin, Erhebungsbeauftragte anzuwerben und die Befragung vor Ort zu koor- dinieren. Zu diesem Zweck wurde bei der Landeshauptstadt Kiel eine Erhebungsstelle 7 im Stadtamt eingerichtet, die sich eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten kümmert. Sie bildet Erhebungs- bezirke und teilt die Erhebungsbeauftragten dort ein. Bürger*innen, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen. Deshalb wird bei allen Bewohner*innen in Wohnheimen, wie z.B. in Studierendenwohnheimen, eine Vollerhebung durchgeführt. In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten oder Pflegeeinrichtungen ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig. Der Mikrozensus Der Mikrozensus ist – nach dem Zensus – die größte repräsentative Haushaltserhebung. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 umfangreiche Informationen zur Haushalts- und Fami- lienstruktur, Arbeits- und Einkommenssituation, Aus- und Weiterbildung sowie zu weiteren Themen erhoben. Zudem wurden mit dem Jahr 2020 weitere Erhebungsteile zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Arbeitsmarktbeteiligung aufgenommen. Ergänzend wird ab dem Jahr 2021 der Erhebungsteil zur Internetnutzung beim Mikrozensus abgefragt. Der Mikrozensus wird jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung in Deutschland durchgeführt und betrifft in Schleswig-Holstein etwa 14.700 Haushalte. Befragt werden Haushalte in Ge- bäuden, die nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt werden. 5 Bundeszentrale für politische Bildung: Zensus 2022: Volkszählung beginnt Mitte Mai. https://www.bpb.de/kurz-knapp/ hintergrund-aktuell/508132/zensus-2022-volkszaehlung-beginnt-mitte-mai/#: ~:text=Ab%20Mitte%20Mai%20 2022%20findet,wie%20sie%20wohnen%20und%20arbeiten (abgerufen am 24.05.2022). 6 Aggregierte Daten fassen eine Vielzahl an Einzelbeobachtungen in einem einzigen Wert zusammen. 7 Die lokale Seite zum Zensus: https://kiel.de/zensus Die Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von der Erhebungsstelle fortlaufend sicherge- stellt.

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