Sozialbericht 2022

50 Sozialbericht 2022 aufgrund der Versorgung von Kindern (insbesondere Alleinerziehende) oder der Pflege von Angehörigen sowie eigene schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen. Je mehr Hemmnisse bei einer Person zusammen auftreten, desto schwieriger ist es, einen Weg zurück in die Erwerbstätigkeit zu finden. 48 Ist ein zusätzlicher Bezug von SGB II-Leistungen trotz Voll- oder Teilzeitbeschäftigung oder Selbständigkeit notwendig, führt dies ebenfalls zu einem Langzeitleistungsbezug. Abbildung 40: Entwicklung bei den Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresdurchschnitt Anteil in % an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Quelle: Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter Kiel 20.000 18.000 16.000 14.000 12.000 10.000 8.000 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % 2010 2015 2017 2020 17.214 16.411 16.681 16.662 68,1 % 66,1 % 2018 17.305 70,6 % 2016 16.390 66,3 % 73,2 % 2021 15.893 72,8 % 2019 17.427 74,9 % 70,8 % Zum Jahresende lag die Zahl bei 15.285 Langzeitleistungsbeziehenden. Der überwiegende Teil (11.358) ist seit mindestens vier Jahren im Leistungsbezug. Seit 2020 ist nicht nur in Kiel, sondern auch auf Bundes- und Landesebene ein rückläufiger Trend bei den Langzeitleistungsbeziehenden zu verzeichnen. Diese erfreuliche Entwicklung hat unterschiedliche Gründe. Ein zentraler Faktor ist, dass der Arbeitsmarkt trotz der Coro- na-Pandemie aufnahmefähig geblieben ist und Langzeitleistungsbeziehende in den Arbeits- markt integriert werden können. Um den Übergang in eine Beschäftigung auf dem allgemei- nen Arbeitsmarkt zu erleichtern, wurden mit dem Teilhabechancengesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, zwei neue Fördermöglichkeiten geschaffen. Arbeitgeber*innen werden vom Jobcenter mit Lohnzuschüssen unterstützt, wenn sie Personen aus einer der beiden folgenden Zielgruppen einstellen: • »Eingliederung am Arbeitsmarkt« 49 : Hier erhalten Arbeitgeber*innen bis zu zwei Jahre einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 %, wenn sie eine Person einstellen, die seit min- destens zwei Jahren arbeitslos ist. • »Teilhabe am Arbeitsmarkt« 50 (Sozialer Arbeitsmarkt): Das Förderinstrument ist auf Men- schen zugeschnitten, die über 25 Jahre alt sind, für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzei- 48 Beste, Jonas; Trappmann, Mark (2016): Erwerbsbedingte Abgänge aus der Grundsicherung: Der Abbau von Hemm- nissen macht’s möglich. IAB-Kurzbericht Nr. 21. http://doku.iab.de/kurzber/2016/kb2116.pdf (abgerufen am 23.05.2022). 49 Grundlage für die Förderung: §16e SGB II 50 Grundlage für die Förderung: §16i SGB II SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS Die Zahl der Langzeit- leistungsbeziehenden entwickelt sich trotz der im Jahr 2021 anhalten- den pandemischen Lage weiter rückläufig.

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