Sozialbericht 2022

56 Sozialbericht 2022 Abbildung 43: Leistungsberechtigte für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde- rung im Jahresdurchschnitt 61 2018 2020 Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung Daten hinsichtlich der Rentenaltersgrenze in der Vergangenheit nicht monatsgenau ausgewertet wurden Die statistische Aus- wertung wurde nun auch rückwirkend für eine einheitliche Darstellung aktualisiert. 6.000 4.500 3.000 1.500 0 2010 4.347 2015 5.678 2005 3.068 2017 5.764 2016 5.687 2019 5.962 6.271 2021 6.469 6.146 Seit 2013 steigt die Zahl der Leistungsberechtigten für Grundsicherung bei Erwerbsmin- derung und im Alter zwar kontinuierlich weiter, aber nicht mehr in der Dynamik wie in den Jahren 2010 bis 2012. In diesem Zusammenhang spielen die Einführung der »Mütterrente« 62 zum 01.07.2014 als auch die Zuwanderung eine Rolle. Aus der vorhandenen Datenlage im Amt für Wohnen und Grundsicherung der Landeshaupt- stadt Kiel geht hervor, dass die Zahl der Leistungsbeziehenden zwar stetig steigt, die Zahl der Neuanträge und die entsprechende Bewilligungsquote jedoch seit 2010 keinen größeren Schwankungen unterliegen. Im Jahr 2016 führten eine Anhebung des Wohngeldes und eine hohe Rentenanpassung zu zahlreichen Einstellungen in der Grundsicherung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Wechselwirkung zwischen den Leistungen der Grundsicherung und dem Wohngeld besteht. Für Transferempfänger*innen mit schwankendem Einkommen oder im Falle von Mieterhö- hungen und Regelsatzanpassungen kann es zu einem häufigen Wechsel, einem sogenannten »Drehtüreffekt« zwischen dem Anspruch auf Wohngeld und Grundsicherung im Alter kom- men. Leistungsbeziehende werden durch das Amt für Wohnen und Grundsicherung beraten, wenn der Bezug von Wohngeld die finanzielle Situation verbessert. 61 Ab dem Jahr 2021 wurde die statistischen Auswertung mittels einer neuen Software durchgeführt. Dadurch kann es zu einer geringen Fallzahlabweichung im Vergleich zu den Vorjahren kommen. 62 Ist Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren, dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff »Mütterrente« bekannt. Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind. Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet. Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente. Deutsche Rentenversicherung: Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/ DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html (abgerufen am 26.04.2022). SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS Die Grundsicherungs- berechtigten im Alter und bei Erwerbsminde- rung sind zum Vorjahr um 3,2 % gestiegen. Aufgrund des demo- graphischen Wandels ist eine Verringerung der Zahlen kaum zu er- warten. Im Durchschnitt werden jährlich rund 1.400 Neuanträge aufgenom- men. Etwa 60 % werden bewilligt.

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