Sozialbericht 2022

67 Sozialbericht 2022 Abbildung 53: Differenzierung der Leistungsberechtigten im Bereich der sozialen Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung nach Leistungen am 31.12.2021 77 Assistenzleistungen Pflegefamilien Erwerb und Erhalt praktischer Kennt- nisse und Fähigkeiten heilpädagogische Leistungen Leistungen zur Förderung der Verständigung Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Amt für Soziale Dienste Leistungen zur Mobilität sonstige Leistungen zur Teilhabe 339 9,0 % 718 19,0 % 3 0,1 % 46 1,2 % 15 0,4 % 15 0,4 % * Leistungsberechtigte können mehrere Leistungen erhalten 2.648 70,0 % Das wesentliche Ziel aller Veränderungen ist es, den Menschen zu größtmöglicher individu- eller Selbstbestimmung und einer vollen und gleichberechtigten Teilhabe zu verhelfen. Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit am Leben in der Gesell- schaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten eine ihrem Bedarf entsprechende Unterstützung. Welche Leistung benötigt wird, ist abhängig von der Art und Schwere der Behinderung und der individuellen Lebenssituati- on. Die Hilfen werden mit der leistungsberechtigten Person in einem persönlichen Gespräch ermittelt. 78 Der Weg zu Leistungen soll für die Menschen mit Behinderung transparent und möglichst einfach gestaltet sein, sie erhalten dabei Unterstützung. Ein wichtiger Schritt zu einer gleichberechtigten Teilhabe war es, die Leistungen aus der Sozialhilfe in ein eigenes Ge- setz zu überführen. Seit 2020 erhalten Leistungsberechtigte daher zum Beispiel die Kosten einer Unterkunft oder Wohnung und Sozialleistungen, z.B. Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt getrennt von den Fachleistungen der Eingliederungshilfe auf ihr eigenes Konto. Dies ist ein wesentlicher Schritt zu einem selbstbestimmten Leben und zur Teilhabe. Das Amt für Soziale Dienste bietet Beratung und bei Bedarf Unterstützung bei der Antrag- stellung. Das Teilhabe- und Gesamtplanverfahren garantiert, dass nur wirklich notwendige Ansprechpersonen über die betroffene Person hinaus einbezogen werden. Zudem soll zu 77 Aufgrund einer Softwareumstellung erfolgt die Auswertung seit 2021 nach dem quartalsletzten Monat und nicht mehr Stichtagsbezogen. 78 Vgl. Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz: Bedarfsermittlung und ICF. https://umsetzungsbegleitung-bthg. de/bthg-kompass/bk-bedarfsermittlung-icf/ (abgerufen am 24.05.2022). MENSCHEN IN BESONDEREN LEBENSLAGEN

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