Sozialbericht 2022

69 Sozialbericht 2022 MENSCHEN IN BESONDEREN LEBENSLAGEN Abbildung 54: Entwicklung der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII jeweils am 31.12. des Jahres Anteil an der Bevölkerung in % Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Amt für Soziale Dienste * Rückwirkend erfolgte eine leichte Korrektur der Zahlen seit 2015. In der vergangenen Statistik wurden wenige Fälle doppelt erfasst. 2.000 1.500 1.000 500 0 2,00 % 1, 50 % 1,00 % 0,50 % 0,00 % 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 1.956 1.894 1.587 1.498 1.419 0,64 % 0,60 % 0,57 % 1.386 0,56 % 1.350 0,55 % 0,76 % 0,79 % Von 2016 zu 2017 wurde mit dem Pflegestärkungsgesetz III der veränderte Pflegebe- dürftigkeitsbegriff mit deutlich höheren Leistungen der Pflegeversicherung eingeführt. Das führte zu einem Rückgang der Fallzahlen im Jahr 2017. Pro Jahr werden für etwa 600 Personen neue Bewilligungen ausgesprochen. Dennoch bleiben die absoluten Fallzahlen seit 2019 relativ stabil. Obwohl der Fokus bei den betroffenen Menschen, als auch bei der Pflegeversicherung und den Leistungsträger*innen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozial- gesetzbuch XII eindeutig auf der ambulanten Versorgung liegt, hat sich das Verhältnis von Neufällen seit dem Jahr 2019 kontinuierlich von ambulanter zu stationärer Versorgung hin entwickelt. Im Jahr 2020 ist auch bedingt durch die Corona-Pandemie ein leichter Rückgang der Leis- tungen der Hilfe zur Pflege sichtbar, der sich insbesondere in der ambulanten Versorgung in der Häuslichkeit erkennen lässt. Die Menschen hatten Sorge, sich durch den Besuch des ambulanten Pflegedienstes zu infizieren und haben eher auf die Unterstützung verzich- tet, sofern es möglich war. Das trifft auch für das Jahr 2021 in abgeschwächter Form zu. Auch ist zu beobachten, dass durch den Fachkräftemangel in der ambulanten Pflege nicht alle Unterstützungswünsche umgesetzt werden konnten. Zur Sicherung des Grundsatzes ambulant vor stationär sollten die Pflegekassen und die Kommune die Entwicklung in den ambulanten Diensten intensiv begleiten und gemeinsam nach bedarfsdeckenden Lösun- gen suchen. Die Zahl der Menschen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen müssen, sinkt um weitere 2,6 % zum Vorjahr. Seit 2015 liegt der Rückgang bei knapp 31 %.

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