Sozialbericht 2022

75 Sozialbericht 2022 GESUNDHEIT Abbildung 57: Fortschritt der Impfungen in Deutschland und Schleswig-Holstein am 02.05.2022 Nicht Geimpfte Einmalig Geimpfte Grund- immunisierte Geimpfte mit einer Auf- frischungs- impfung Geimpfte mit zwei Auf- frischungs- impfungen Deutschland 83 22,4% 77,6% 75,8% 59,3% 4,8% Schleswig- Holstein 84 19,2% 80,8% 79,6% 72,4% 5,5% Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Gesundheitsamt Anfang Mai 2022 war der Anteil an Menschen in Schleswig-Holstein, die bereits ihre erste Auffrischungsimpfung erhalten haben mit 72,4 % bundesweit am höchsten. Die Impfquote in Schleswig-Holstein liegt über dem bundesweiten Durchschnitt. Eine differenzierte Darstellung der Impfquote in der Landeshauptstadt Kiel ist nicht möglich. Corona Impfpflicht für Gesundheitsberufe - einrichtungsbezogene Impfpflicht Seit dem 16. März 2022 gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Wer in bestimmten Einrichtungen arbeitet, muss eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben. Zu den nach dem Bundesgesetz zur Meldung verpflichteten Einrichtungen zählen Pflegeeinrichtun- gen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Heilberufe und Reha-Einrichtungen. Nach den vorliegenden Meldungen liegt die Impfquote in diesen Einrichtungen in Kiel durchschnittlich bei 98 bis 99 % und somit deutlich höher als in der Bevölkerung insgesamt. Je nach Einrichtungstyp variiert die Quote gering- fügig. Die größte Anzahl der von der einrichtungsbezogenen Meldepflicht betroffenen Beschäftigten stellen die Krankenhäuser und die Pflegeeinrichtungen. In den Kranken- häusern liegt die Impfquote laut den Meldungen bei etwas über 99 %, in den Pflegeein- richtungen bei etwas unter 99 %. Alle Mitarbeiter*innen meldepflichtiger Einrichtungen, die bis zum 15. März 2022 der Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnachweises gegen COVID-19 gegenüber ihrem Arbeitgeber nicht nachgekommen sind, wurden ab dem 16. März 2022 über das vom Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein eingerichtete Meldeportal gemeldet. Zum Stichtag 22.04.2022 sind von 141 meldepflichtigen Einrichtungen in Kiel ins- gesamt 759 Meldungen beim Amt für Gesundheit eingegangen durch die aufgrund fehlender Impfungen im nächsten Schritt ein entsprechendes Prüfverfahren eingeleitet wurde. 83 Ebd., Berücksichtigt wurden alle Impfungen, die bis einschließlich 02.05.2022 durchgeführt und dem RKI bis 02.05.2022, 08:00 Uhr, gemeldet wurden. 84 Ebd. Schleswig-Holstein ist nach Bremen (87 %), Hamburg (83,6 %) und dem Saarland (81,7 %) das Bundesland mit dem viert höchsten Anteil an vollständig geimpften Menschen (79,6 %).

RkJQdWJsaXNoZXIy NTkxNzA=