Sozialbericht 2022

88 Sozialbericht 2022 und Vergütungsvereinbarungen insbesondere aufgrund tariflicher Anpassung der Personal- und Sachkosten durch die Transfervereinbarungen auf Landesebene. Die Landeserstattung für die Eingliederungshilfe lag im Jahr 2021 für die Stadt Kiel bei 75,7 %. Leistungen der Unterkunft und Heizung: Trotz einer rückläufigen Anzahl von Bedarfsgemeinschaften (BG) reduzieren sich die Auf- wendungen der Kosten der Unterkunft (KdU) nicht zwangsläufig. Durch das Sozialschutz- paket III 91 im Rahmen der Corona-Pandemie wurde ein erleichterter Zugang zur Grundsi- cherung ermöglicht, indem nur erhebliche Vermögen berücksichtigt und die tatsächlichen Kosten der Unterkunft als angemessen akzeptiert wurden. Ebenfalls gab es bei den laufen- den Fällen höhere Neben- und Betriebskosten. Ein genaueres Bild der Arbeitslosenzahlen und der Menschen im Bezug von Grundsicherung für Arbeitsuchende findet sich im Kapitel »Sicherung des Lebensunterhalts« dieses Berichts. Daneben besteht weiterhin eine hohe Nachfrage nach behördlichen Unterbringungen von wohnungslosen Menschen bei gleichzeitig sich verzögernden Maßnahmenumsetzungen im Rahmen des vom Amt für Wohnen und Grundsicherung vorgestellten und von der Ratsver- sammlung beschlossenen Konzepts »Wohnungslosenhilfe«. Die Ertragslage ist nicht nur von den Entwicklungen der Kosten der Unterkunft abhängig, sondern auch insbesondere von der Veränderung der Erstattungsquoten des Bundes und des Landes S-H. Die Bundeserstattung für das Jahr 2021 betrug 70,9 % und wurde damit auf- grund der Corona-Pandemie dauerhaft deutlich angehoben. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Die Anzahl der Leistungsberechtigten steigt jährlich regelmäßig an. Die Corona-Pandemie führt zu weiteren Kostensteigerungen, so dass die Aufwendungen stärker steigen als in den Vorjahren. Die Gründe für den Kostenanstieg liegen in steigenden Fallzahlen, einer Regelsatzerhöhung, dem Wegfall von geringfügigem Erwerbseinkommen aufgrund der Corona-Pandemie und dem pandemiebedingten Sozialschutzpaket III (beispielsweise keine Prüfung von Mietober- grenzenverfahren). Außerdem wurde der Grundbetrag in vollstationären Einrichtungen deutlich erhöht. Die Transferaufwendungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wer- den zu 100 % seitens des Bundes erstattet. Hilfe zur Pflege: Der durch die Umsetzung des II. Pflegestärkungsgesetzes eingetretene Rückgang bei den Leistungskosten der Hilfe zur Pflege setzt sich seit dem Jahr 2020 nicht fort. Ursächlich hierfür sind insbesondere die steigenden Kosten der Pflegeeinrichtungen durch den einrich- tungseinheitlichen Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad und dem zusätzlich erforderli- chen Personal. Die ambulanten Leistungen wurden weniger in Anspruch genommen. 91 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/ sozialschutz-paket3.html (abgerufen 16.06.2022). FINANZEN

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