Sozialbericht 2022

89 Sozialbericht 2022 Es ist nicht allein die Fallzahl von Bedeutung, sondern es ist der jeweils individuelle Bedarf. Es gibt 25 Leistungskomplexe in der ambulanten Pflege, die individuell berücksichtigt und gewährt werden. Da die Leistungen der Hilfe zur Pflege eine gesetzliche Pflichtleistung dar- stellen, ist der tatsächliche Bedarf der Menschen zwingend zu berücksichtigen. Es sind die gesetzlichen Grundlagen des SGB XII, die einzuhalten sind. Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Seit November 2020 werden die Nutzungsgebühren für in städtischen Unterkünften unter- gebrachten Asylbewerber*innen im Haushalt abgebildet. Dadurch kommt es zu zusätz- lichen Aufwendungen bei den Unterkunftskosten. Gleichzeitig werden zusätzliche Einnah- men aus Nutzungsgebühren generiert. Im Jahr 2021 betrug die Erstattungsquote seitens des Landes Schleswig-Holstein 73 % der Kosten. Hilfe zum Lebensunterhalt: Jährlich erfolgt eine Regelsatzsteigerung bei den laufenden Leistungen. Grundlage der An- passung 2021 waren zunächst die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018. Anschließend ist die Lohn- und Preisentwicklung bis Juni 2020 in die Berechnung der Regelsätze eingeflossen. Durchschnittlich wird eine Regelsatzsteigerung von 3,27 % zugrun- de gelegt. Am 20.05.2021 hat die Kieler Ratsversammlung neue Mietobergrenzen (bruttokalt) für den Regelungsbereich SGB II und SGB XII beschlossen. Durch die Anpassung der Mietobergren- zen steigen die Unterkunftskosten bei den Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt. Es gibt immer mehr Wohnungen, deren Miete über der Mietobergrenze liegen. Gängige Praxis ist, dass die aktuelle Mietobergrenze übernommen wird. Entsprechend dem Papier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der besonderen Wohnform ab dem 1. Januar 2020 nach § 42a Absatz 5 und 6 SGB XII“ ist eine im Regelfall jährliche Neuermittlung der Unterkunftskosten- pauschale vereinbart worden. Eine erste Ermittlung nach den Vorgaben des Papiers erfolgte für 2020. Für 2021 erfolgte eine Aktualisierung der Pauschale für die Kosten der Unterkunft; die sich daraus ergebenden Änderungen der Angemessenheitshöchstgrenzen führen zu hö- heren Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt für die Bedarfe Kosten der Unterkunft. Gleichzeitig sinkende Fallzahlen kompensieren die oben genannten Kostensteigerungen. FINANZEN

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