Sozialbericht 2023

35 Sozialbericht 2023 SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS 1. Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (Arbeitslo- se nach § 16 SGB III), 2. Teilnehmer*innen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (Fort- und Weiterbildung, Trainings- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) und 3. Personen mit einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus (vor allem kurzfristige Arbeits- unfähigkeit). 23 Die Betrachtung der Entwicklung der Unterbeschäftigung ohne Kurzarbeit im Jahresdurch- schnitt zeigt einen deutlichen Rückgang. Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist gestiegen und in der Folge nimmt die Beschäftigung zu. Abbildung 34: Entwicklung der Unterbeschäftigung im Jahresdurchschnitt seit 2010 Quelle: Bundesagentur für Arbeit 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2010 20.364 2012 17.926 2014 17.582 2016 18.365 2018 17.088 2022 14.581 2020 16.276 Grundsicherung für Arbeitsuchende Die Gruppe der Personen, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende be- ziehen können, ist heterogen. Leistungen dieser Grundsicherung, die als Arbeitslosengeld II 24 bezeichnet wird, werden nicht nur an Arbeitsuchende, sondern auch an weiter erwerbstätige und vorübergehend nicht erwerbsfähige Personen ausgezahlt. Entsprechend der früheren Sozialhilfe sichert die Grundsicherung das Existenzminimum aller Personen beziehungsweise Bedarfsgemeinschaften, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Leistungsberechtigt sind erwerbsfähige, hilfebedürftige Menschen ab 15 Jahre bis zur Rentenaltersgrenze. Als erwerbsfähig gilt, wer täglich mindestens drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten kann. Hilfebedürftig ist, wer seinen Le- 23 Vgl. Bundesagentur für Arbeit (Statistik): Unterbeschäftigung. Verfügbar unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/ DE/Navigation/Grundlagen/Definitionen/Arbeitslosigkeit-Unterbeschaeftigung/Unterbeschaeftigung-Nav.html - abgerufen am 27.07.2023. 24 Da das Bürgergeld erst 2023 in Kraft getreten ist, wird im hier vorliegenden Bericht noch von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung für Arbeitsuchende die Rede sein. Im nächsten Bericht wird genauer auf die Reform eingegangen werden. Die Unterbeschäftigung geht auch im Jahr 2022 weiter zurück.

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