Sozialbericht 2023

39 Sozialbericht 2023 es, einen Weg zurück in die Erwerbstätigkeit zu finden. 27 Ist ein zusätzlicher Bezug von SGB II-Leistungen trotz Voll- oder Teilzeitbeschäftigung oder Selbständigkeit notwendig, führt dies ebenfalls zu einem Langzeitleistungsbezug. Abbildung 38: Entwicklung bei den Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresdurchschnitt Anteil in % an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Quelle: Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter Kiel 20.000 18.000 16.000 14.000 12.000 10.000 8.000 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % 2012 2015 2017 2020 16.892 16.411 16.681 16.662 68,1 % 66,1 % 2018 17.305 70,6 % 2016 16.390 66,3 % 73,2 % 2021 15.893 72,8 % 2022 14.741 71,5 % 2019 17.427 74,9 % 70,8 % Nicht nur in Kiel, sondern auch auf Bundes- und Landesebene, ist ein rückläufiger Trend bei den Langzeitleistungsbeziehenden zu verzeichnen. Diese erfreuliche Entwicklung hat unterschied- liche Gründe. Der Bedarf an Arbeitskräften nimmt zu. Das betrifft Hochqualifizierte, Fachkräfte und Hilfskräfte. Daher ist es sinnvoll, potentielle Arbeitskräfte zu qualifizieren, um den Über - gang in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern. So wurden mit dem Teilhabechancengesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, zwei neue Fördermög- lichkeiten geschaffen. Arbeitgeber*innen werden vom Jobcenter mit Lohnzuschüssen unter - stützt, wenn sie Personen aus einer der beiden folgenden Zielgruppen einstellen: • »Eingliederung am Arbeitsmarkt« 28 : Hier erhalten Arbeitgeber*innen bis zu zwei Jahre einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 %, wenn sie eine Person einstellen, die seit min- destens zwei Jahren arbeitslos ist. • »Teilhabe am Arbeitsmarkt« 29 (Sozialer Arbeitsmarkt): Das Förderinstrument ist auf Men- schen zugeschnitten, die über 25 Jahre alt sind, für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzei- tig beschäftigt waren. Bei einer Förderdauer von bis zu fünf Jahren beträgt der Lohnkos- tenzuschuss in den ersten zwei Jahren des Beschäftigungsverhältnisses 100 % des gesetz- lichen Tarif- beziehungsweise Mindestlohns und sinkt dann um 10 Prozentpunkte jährlich. Mit diesem Instrument hat das Jobcenter Kiel 350 Förderungen ermöglicht. Ein weiterer Grund für die sinkenden Zahlen bei den Langzeitleistungsbeziehenden ist die zunehmend gelingende Integration von Menschen aus Asylherkunftsländern in den Arbeits- markt, so dass sie aus dem Leistungsbezug fallen (siehe Schwerpunktthema). Auch sind die ersten Auswirkungen des demographischen Wandels zu spüren. Die geburtenstarken Jahrgänge, die zur sogenannte Babyboomer-Generation gehören, erreichen zunehmend das Rentenalter und dies betrifft entsprechend auch Langzeitleistungsbeziehende. Ein Ansteigen der Leistungsbezieher*innen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist 27 Beste,Jonas; Trappmann,Mark (2016): Erwerbsbedingte Abgänge aus der Grundsicherung: Der Abbau von Hemmnissen macht’s möglich. IAB-Kurzbericht Nr. 21. Verfügbar unter: http://doku.iab.de/kurzber/2016/kb2116.pdf - abgerufen am 18.07.2023. 28 Grundlage für die Förderung: §16e SGB II. 29 Grundlage für die Förderung: §16i SGB II Die Zahl der Langzeit- leistungsbeziehenden ist im Vergleich zu den Vor- jahren weiter deutlich zurückgegangen. SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS

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