Sozialbericht 2023

46 Sozialbericht 2023 Ein weiterer Personenkreis, der in den Zuständigkeitsbereich der Grundsicherung gefallen ist, sind ukrainische Geflüchtete, bei denen eine dauerhafte volle Erwerbsminderung durch den Rententräger festgestellt wurde. Ein solches Gutachterverfahren beim Rententräger dauert allerdings 6 – 12 Monate. Wohngeld Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung und dient der wirtschaftlichen Sicherung an- gemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss 39 ) für selbst genutzten Wohnraum ge- leistet. Das Wohngeld ist zwar eine Sozialleistung, aber keine Leistung der Sozialhilfe. Ob ein An- spruch auf Wohngeld besteht, ist vom Haushaltseinkommen, der Anzahl der zu berück- sichtigenden Haushaltsmitglieder sowie der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung abhängig. Darüber hinaus ist die Miete oder Belastung gemäß Wohngeldgesetz (WoGG) an Höchstbeträge nach einem der jeweiligen Kommune angepassten Mietenniveau gebunden. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II (seit dem 1. Januar 2023 Bürgergeld) und Sozialgeld nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderen Hilfen in einer stationären Einrichtung, Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und weiteren, die den Lebensunterhalt umfassen, wenn bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind. Abbildung 45: Entwicklung der Haushalte mit Wohngeldbezug seit 2015 jeweils zum 31.12. des Jahres Zum 01.01.2020 ist das Wohngeldstärkungsgesetz in Kraft getreten. Mit der Reform wird dafür gesorgt, dass das Wohnen auch für einkommensschwache Haushalte bezahlbar 39 Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass die Personen in ihrem Eigentum wohnen. Die Zahl der wohngeld- berechtigten Haushalte ist im Jahr 2021 gegen- über dem Vorjahr um 6 % gestiegen. Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung 4.000 5.000 3.000 1.000 2.000 0 4,0 % 3,0 % 2,0 % 1,0 % 0 % 5,0 % 2019 2017 2015 2.879 3.477 3.127 Prozentualer Anteil der wohngeldberechtigten Haushalte an allen Haushalten in Kiel 2016 3.614 2,5 % 2018 3.305 2,4 % 2,2 % 2,4 % 2,1 % 2020 3.623 2,6 % 2021 2022 3.316 2,4 % 3.514 2,5 % SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS

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