Sozialbericht 2023

52 Sozialbericht 2023 SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS Dem erweiterten Verständnis von Behinderung folgend wurde in Kiel das »Leitbild und die örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung« aktualisiert. Die Veränderungen drücken sich auch in dem neuen Titel »Leitbild für Barrierefreiheit. Wege zur Weiterent- wicklung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen« aus. Die Fortschreibung des Leitbildes erfolgte in einem partizipativen Prozess mit unterschiedlichen Akteur*innen wie Vertreter*innen des Beirats für Menschen mit Behinderung, der Landeshauptstadt Kiel, den Kieler Ratsfraktionen, Selbsthilfeorganisationen mit Sitz in Kiel, Rehaträger*innen und Verbänden. Das Leitbild schafft ein Verständnis für die Anforderungen an die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ist Orientierungsrahmen für alle Akteur*innen in der Stadtverwaltung und den Gremien. Inklusion ist ein Prozess, der im Wesentlichen durch das Verständnis für vorhandene Barrieren in allen Lebensbereichen und der Möglichkeit ihrer Überwindung angetrieben wird. Eingliederungshilfe – Leistung zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderungen sind nach Definition gemäß SGB IX Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Ge- sellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Die gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Eingliederungshilfe des SGB IX sollen eine indi- viduelle Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördert. Die Leistung soll dazu befähigen, die Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigen- verantwortlich wahrnehmen zu können. Abbildung 49: Entwicklung der Leistungsberechtigten in der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung jeweils am 31.12 des Jahres 45 45 Aufgrund einer Softwareumstellung erfolgt die Auswertung seit 2021 nach dem quartalsletzten Monat und nicht mehr Stichtagsbezogen. Dadurch kann es zu einer geringen Fallzahlsteigerung im Vergleich zu den Vorjahren kommen. 50,6 % der Leistungen entfallen auf Menschen mit einer seelischen Behinderung, zu 26,0 % auf Menschen mit einer geistigen und zu 23,4 % auf Menschen mit einer körperlichen Behinde- rung. Anteil an der Bevölkerung in % Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Amt für Soziale Dienste * Leistungsberechtigte können mehrere Leistungen erhalten 4.000 3.000 2.000 1.000 0 4.500 3.500 2.500 1.500 500 4,0 % 3,0 % 2,0 % 1,0 % 0,0 % 4,5 % 3,5 % 2,5 % 1,5 % 0,5 % 2016 2015 2017 2018 2019 2020 3.406 3.733 3.804 3.850 3.589 1,38 % 1,44 % 1,50 % 1,53 % 1,50 % 3.973 2021 4.141 1,60 % 1,67 % 2022 4.142 1,66 %

RkJQdWJsaXNoZXIy NTkxNzA=