Sozialbericht 2023

84 Sozialbericht 2023 Aufnahme durch die Landeshauptstadt Kiel Die Unterbringung und Versorgung der ankommenden Personen liegt in Kiel in der Zuständig- keit des Amtes für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Flüchtlinge und Spätaussiedler. Am Tag der Zuweisung durch das Landesamt erhalten die ankommenden Personen dort den Zugang zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und zur Krankenhilfe. Danach erfolgt die Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft. Informelle Gespräche im Zuwanderungsamt/ Immigration Office der städtischen Verwaltung und – sofern erforderlich – die Anmeldung der mitgereisten Kinder an den örtlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen schließen sich an. Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der Landeshauptstadt Kiel seit 2015 Seit 2015 wurden in Kiel mehrere neue Unterkünfte bereitgestellt (ehemaliges Gelände des Marine- fliegergeschwaders 5 am Schusterkrug, die Marinetechnikschule in der Wik,Wohnungen in Kiel und Containerunterkünfte), um den massiv gestiegenen Bedarf zu decken. Die Unterkünfte werden durch Träger*innen der freienWohlfahrtspflege imAuftrag der Landeshauptstadt Kiel betreut. Die neuen Unterkünfte haben dazu beigetragen, dass die Lage am ohnehin angespannten Kieler Wohnungsmarkt durch den Zustrom der neuen Wohnungssuchenden nicht wesentlich verschärft wurde. Arten der Unterbringung Gemeinschaftsunterkünfte: Die Landeshauptstadt Kiel verfügte zu Beginn des Syrienkrieges 2015 bereits über kleinere Gemeinschaftsunterkünfte – neben Mehrfamilienhäusern, einem Containerstandort in Elmschenhagen auch drei Gebäude auf dem Gelände des ehemaligen Ma- rienfliegergeschwaders. Mittlerweile dient ein Großteil der ehemaligen Bundeswehrliegenschaf - ten in Holtenau, in der Herthastraße und in der Arkonastraße der Unterbringung Geflüchteter. Darüber hinaus wurden Containerstandorte in Schilksee und Neumühlen-Dietrichsdorf eröffnet. Stadtwohnungen: Zur Unterbringung von Familien und besonders vulnerablen Gruppen wurden durch die Landeshauptstadt Kiel Wohnungen angemietet. Hotels, Pensionen und andere Unterbringungsmöglichkeiten: Zu Beginn der Flüchtlingskrise musste kurzzeitig auf eine Unterbringung in Hotels und Pensionen zurückgegriffen werden, die kleine Waisenhofhalle (heute Baukulturforum) stand ebenfalls vorübergehend zur Verfügung. Mit Beginn des Krieges in der Ukraine konnten mit sechs weiteren Unterkünften sowie einem Containerdorf sehr schnell weitere Wohnkapazitäten geschaffen werden. Anders als die Menschen aus Afrika, Afghanistan oder Syrien fanden Familien aus der Ukraine vergleichs- weise leichter auch regulären Wohnraum in den Stadtteilen. Als Mindeststandard für eine menschenwürdige Unterbringung wird auf Basis einer Richtlinie des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport in Schleswig-Holstein eine Flä- che von 6 Quadratmetern pro Person angenommen. Der Raum sollte ausreichend Platz bieten, um die Grundbedürfnisse einer Person zu erfüllen. Hierzu zählen Schlafen und Ausruhen, die Möglichkeit zur Hygiene sowie zur Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen. AUFNAHME UND INTEGRATION ZUGEWANDERTER MENSCHEN

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